Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP852/2011 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rechnungsprüfungsausschuss
29.03.2011
Rat der Stadt Bedburg
10.05.2011
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2009 auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsauschusses fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
3.455.952,21 € mit 2.066.441,20 € der Ausgleichsrücklage sowie 1.389.511,01 € der
allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
Begründung:
Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist
zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf
des Jahresabschlusses wurde am 02.12.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am
03.12.2010 vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 14.12.2010
zugeleitet.
Der Jahresabschluss 2009 wurde zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma
erstellt. Aufgrund der entstandenen Probleme hinsichtlich der Datenübernahme aus dem
Vorgängerverfahren KIRP konnte der Jahresabschluss nicht mehr im Jahr 2010 geprüft
und beschlossen werden.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2009 von Mai 2010 bis Januar 2011 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in
den Geschäftsräumen der BDO.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches
Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller
Höhe die allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der
positivere Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war.
Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 €
aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von
2.066.441,20 € aus. Trotz steigenden Negativsaldos der Ergebnisrechnung reduzierte sich
die Minderung der allgemeinen Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511.01 €.
Der erhöhte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus planerisch nicht vorhersehbaren
Einzelwertberichtigungen der Forderungen aufgrund von Insolvenzen.
Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung war, wie zuvor beschrieben, höher als der
Fehlbedarf im Haushaltsplan. Dieser Tatbestand wurde am 03. Dezember 2010 gemäß §
75 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche
Verwaltungsbehörde angezeigt. Eine aufsichtsbehördliche Reaktion erfolgte hierauf
bislang nicht.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich
beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von
2.066.441,20 € ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von
1.389.511,01 € mindert die allgemeine Rücklage, so dass die Stadt zum 31.12.2009 noch
über 84.490.832,07 € / Quote: 37,43% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € / Quote 44,20%)
verfügte.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung
erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die
Prüfung
des
Jahresabschlusses
hat
zudem
Kontroll-,
Informationsund
Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar
und
die
Übersicht
über
örtlich
festgelegte
Restnutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der
Stadt Bedburg am 14.12.2010 vorgelegt. Aus Kostengründen wird der Bericht zum
Jahresabschluss 2009 im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Der Jahresabschluss 2009
Gemeindeprüfungsanstalt.
unterliegt
der
der
überörtlichen
Prüfung
Prüfung
in
durch
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
einem
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 31.03.2011
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
die