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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP852/2011 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rechnungsprüfungsausschuss 29.03.2011 Rat der Stadt Bedburg 10.05.2011 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009 Beschlussvorschlag: Der Rat stellt den Jahresabschluss 2009 auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsauschusses fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € mit 2.066.441,20 € der Ausgleichsrücklage sowie 1.389.511,01 € der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. Begründung: Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 02.12.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 03.12.2010 vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 14.12.2010 zugeleitet. Der Jahresabschluss 2009 wurde zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Aufgrund der entstandenen Probleme hinsichtlich der Datenübernahme aus dem Vorgängerverfahren KIRP konnte der Jahresabschluss nicht mehr im Jahr 2010 geprüft und beschlossen werden. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2009 von Mai 2010 bis Januar 2011 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der positivere Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war. Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von 2.066.441,20 € aus. Trotz steigenden Negativsaldos der Ergebnisrechnung reduzierte sich die Minderung der allgemeinen Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511.01 €. Der erhöhte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus planerisch nicht vorhersehbaren Einzelwertberichtigungen der Forderungen aufgrund von Insolvenzen. Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung war, wie zuvor beschrieben, höher als der Fehlbedarf im Haushaltsplan. Dieser Tatbestand wurde am 03. Dezember 2010 gemäß § 75 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Eine aufsichtsbehördliche Reaktion erfolgte hierauf bislang nicht. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.066.441,20 € ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 1.389.511,01 € mindert die allgemeine Rücklage, so dass die Stadt zum 31.12.2009 noch über 84.490.832,07 € / Quote: 37,43% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € / Quote 44,20%) verfügte. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informationsund Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 14.12.2010 vorgelegt. Aus Kostengründen wird der Bericht zum Jahresabschluss 2009 im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Jahresabschluss 2009 Gemeindeprüfungsanstalt. unterliegt der der überörtlichen Prüfung Prüfung in durch Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja einem x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 31.03.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister die