Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
6,0 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Satzung vom _________
zur Änderung der Gebührensatzung vom 13.12.2002 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 26.11.2002
Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV.NRW.S.666/SGV.NRW.2023) und der §§ 1,4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712/SGV.NRW.610) jeweils
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, sowie des § 20 der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 26.11.2002 hat der Rat der Gemeinde
Vettweiß in seiner Sitzung vom ________ folgende Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1)
Die Benutzungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl und dem
Rauminhalt der Abfallbehälter. Die Gebühr beträgt jährlich:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
für ein 90l Restmüll ohne Biomüll
für ein 90l Restmüll mit 120l Biomüll
für ein 90l Restmüll mit 240l Biomüll
für ein 120l Restmüll ohne Biomüll
für ein 120l Restmüll mit 120l Biomüll
für ein 120l Restmüll mit 240l Biomüll
für ein 240l Restmüll ohne Biomüll
für ein 240l Restmüll mit 120l Biomüll
für ein 240l Restmüll mit 240l Biomüll
für ein 1100l Restmüll ohne Biomüll
für ein 1100l Restmüll mit 240l Biomüll
für ein zusätzliches Biomüllgefäß 240l
177,84 €
217,33 €
256,81 €
197,37 €
236,85 €
276,33 €
275,46 €
314,95 €
354,43 €
835,15 €
914,12 €
78,97 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 13.12.2002 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 26.11.2002 tritt am 01.01.2008 in Kraft.