Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“ hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“
hier: Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP890/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 10.05.2011 Betreff: Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“ hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das deutsche Waffengesetz wurde zuletzt als Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden verschärft. Die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind nach dem Gesetz in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen; zudem besteht die Möglichkeit den vorschriftsmäßigen Verschluss von Waffen in geeigneten Sicherheitsschränken ohne Vorankündigung zu kontrollieren. Nach der Europäischen Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. In Deutschland wurde gesetzlich festgelegt, dass das Nationale Waffenregister bereits bis Ende 2012 aufzubauen ist. Mit Schreiben vom 10. Januar 2011 wurde bei der Kreispolizeibehörde des Rhein ErftKreises angefragt, inwieweit die Vorgaben des neuen Waffengesetzes im Bereich des Rhein-Erft-Kreises umgesetzt wurden und um eine aktuelle Sachstandsmitteilung zur Einführung des „Nationalen Waffenregisters“ gebeten. In Beantwortung der vorgenannten Anfrage wurde seitens der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises mit Schreiben vom 01.03.2011 mitgeteilt, dass die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sowohl beim Erstantrag als auch in den waffenrechtlich festgesetzten Zeitabständen auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes am 01.04.2009 haben zudem alle Inhaber erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auch ohne Aufforderung nachzuweisen. Mit Beginn des Jahres 2010 wurde seitens der Kreispolizeibehörde begonnen, alle registrierten Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen anzuschreiben, sofern bis dato noch kein glaubhafter Nachweis der sicheren Aufbewahrung erbracht wurde. In besonderen Einzelfällen erfolgen unangemeldete Überprüfungen der sicheren Aufbewahrung durch die Kreispolizeibehörde vor Ort. Auf der Grundlage der Europäischen Richtlinie zur Einführung eines nationalen Waffenregisters wurde in Deutschland beschlossen, bereits bis zum 31.12.2012 ein „Nationales Waffenregister“ zu errichten. Zur Zeit werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die unterschiedlichen Waffenprogramme der bundesweit über 500 Waffenrechtsbehörden zum Nationalen Waffenregister kompatibel zu machen. Die derzeit nur bei den örtlichen Behörden geführten Daten über die Waffenbesitzer und Waffen werden ab 2011 in die Datenbank „Das Nationale Waffenregister“ eingepflegt. Ergänzend wurde seitens der Kreispolizeibehörde mitgeteilt, dass zum Stichtag 31.12.2010 im Rhein-Erft-Kreis 9.058 Inhaber von Waffenerlaubnissen registriert waren und im Jahre 2010 im Rhein-Erft-Kreis 7 Waffenbesitzverbote ausgesprochen wurden. Das Antwortschreiben der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises vom 01.03.2011 und der Flyer des Bundesministeriums des Innern zum „Nationalen Waffenregister“ sind als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-90/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 03.05.2011 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-90/2011 Seite 3