Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP890/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
10.05.2011
Betreff:
Vollzug des Waffengesetzes und Aufbau des „Nationalen Waffenregisters“
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das deutsche Waffengesetz wurde zuletzt als Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden
verschärft. Die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind nach dem Gesetz in
regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu
überprüfen; zudem besteht die Möglichkeit den vorschriftsmäßigen Verschluss von Waffen
in geeigneten Sicherheitsschränken ohne Vorankündigung zu kontrollieren.
Nach der Europäischen Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von
Waffen sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein
computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und stets auf dem
aktuellen Stand zu halten. In Deutschland wurde gesetzlich festgelegt, dass das Nationale
Waffenregister bereits bis Ende 2012 aufzubauen ist.
Mit Schreiben vom 10. Januar 2011 wurde bei der Kreispolizeibehörde des Rhein ErftKreises angefragt, inwieweit die Vorgaben des neuen Waffengesetzes im Bereich des
Rhein-Erft-Kreises umgesetzt wurden und um eine aktuelle Sachstandsmitteilung zur
Einführung des „Nationalen Waffenregisters“ gebeten.
In Beantwortung der vorgenannten Anfrage wurde seitens der Kreispolizeibehörde des
Rhein-Erft-Kreises mit Schreiben vom 01.03.2011 mitgeteilt, dass die Inhaber
waffenrechtlicher Erlaubnisse sowohl beim Erstantrag als auch in den waffenrechtlich
festgesetzten Zeitabständen auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft
werden. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes am 01.04.2009 haben zudem alle
Inhaber erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der Kreispolizeibehörde die zur
sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auch ohne Aufforderung nachzuweisen.
Mit Beginn des Jahres 2010 wurde seitens der Kreispolizeibehörde begonnen, alle
registrierten Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen anzuschreiben, sofern bis dato noch
kein glaubhafter Nachweis der sicheren Aufbewahrung erbracht wurde. In besonderen
Einzelfällen erfolgen unangemeldete Überprüfungen der sicheren Aufbewahrung durch die
Kreispolizeibehörde vor Ort.
Auf der Grundlage der Europäischen Richtlinie zur Einführung eines nationalen
Waffenregisters wurde in Deutschland beschlossen, bereits bis zum 31.12.2012 ein
„Nationales Waffenregister“ zu errichten. Zur Zeit werden die technischen
Voraussetzungen geschaffen, um die unterschiedlichen Waffenprogramme der
bundesweit über 500 Waffenrechtsbehörden zum Nationalen Waffenregister kompatibel zu
machen. Die derzeit nur bei den örtlichen Behörden geführten Daten über die
Waffenbesitzer und Waffen werden ab 2011 in die Datenbank „Das Nationale
Waffenregister“ eingepflegt.
Ergänzend wurde seitens der Kreispolizeibehörde mitgeteilt, dass zum Stichtag
31.12.2010 im Rhein-Erft-Kreis 9.058 Inhaber von Waffenerlaubnissen registriert waren
und im Jahre 2010 im Rhein-Erft-Kreis 7 Waffenbesitzverbote ausgesprochen wurden.
Das Antwortschreiben der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises vom 01.03.2011
und der Flyer des Bundesministeriums des Innern zum „Nationalen Waffenregister“ sind
als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-90/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 03.05.2011
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-90/2011
Seite 3