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Dringlichkeitsentscheidung GB (Projekte zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik hier: a) Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher am Berufskolleg Eifel b) Schulabschluss für benachteiligte Jugendliche am Thomas-Esser-Berufskolleg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Projekte zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
hier: a) Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher am Berufskolleg Eifel
        b) Schulabschluss für benachteiligte Jugendliche am Thomas-Esser-Berufskolleg) Dringlichkeitsentscheidung GB (Projekte zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
hier: a) Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher am Berufskolleg Eifel
        b) Schulabschluss für benachteiligte Jugendliche am Thomas-Esser-Berufskolleg)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: Di/Sn D 25/2005 30.05.2005 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.06.2005 Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 22.06.2005 Projekte zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik hier: a) Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher am Berufskolleg Eifel b) Schulabschluss für benachteiligte Jugendliche am Thomas-Esser-Berufskolleg Sachbearbeiter/in: Herr Dick Tel.: 642 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius X Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt Sachkonto: 362 02 853 1803 Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für die Dauer der Projekte (01.09.2005 – 31.08.2007) insgesamt 164.304,-- € bereitzustellen. Die Gesamtförderung teilt sich wie folgt auf: 2005: 28.194,-- € 2006: 81.202,-- € 2007: 54.908,-- € Die Bereitstellung der Kreisförderung erfolgt unter der Auflage, dass das Versorgungsamt Aachen den gleichen Betrag aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gewährt. Der Kreisausschuss beschließt für das Jahr 2005 die Entsperrung der anteiligen Förderung in Höhe von 28.194,-- €. Seite - 2 Begründung: Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen, plant im Rahmen der Schulsozialarbeit an den Berufskollegs folgende Projekte: 1. Berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher am Berufskolleg Eifel Das Projekt richtet sich an bis zu 60 Jugendliche, die aufgrund einer Reihe von Belastungsfaktoren bisher keine Ausbildungsstelle gefunden haben und nicht an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen. 2. Schulabschluß für benachteiligte Jugendliche am Thomas-Esser-Berufskolleg Das Modellprojekt soll bis zu 36 Jugendlichen (Höchstalter 24 Jahre) unterschiedlicher sozialer Herkunft, die aufgrund einer Reihe von Belastungsfaktoren bisher keinen Schulabschluss erwerben konnten, in Verbindung von Unterricht, Praktikum und modular angelegten Einheiten „Soziales Lernen“ und Erlebnispädagogik den Hauptschlulabschluss Klasse 9 vermitteln und damit eine berufliche Positionierung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erlebnispädagogik deshalb, weil diese Jugendlichen erfahren sind in existentiellen Grenzsituationen und über diesen Ansatz ein Zugang zur Motivationsstruktur möglich ist. Die Gesamtkosten beider Projekte belaufen sich auf 328.608,-- €. Die Arbeiterwohlfahrt hat beim Versorgungsamt Aachen über die Regionalagentur Aachen 50 % der Gesamtkosten aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds beantragt. Voraussetzung für die Gewährung dieser Zuschüsse ist die verbindliche Zusage, dass der Kreis Euskirchen im Rahmen einer Kofinanzierung ebenfalls 50 % der Ausgaben übernimmt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die verbindliche Zusage des Kreises Euskirchen muß der Regionalagentur Aachen bis zum 02.06.2005 vorliegen, gez. Kolvenbach gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat gez. Reiff (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)