Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8152/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, der eingeschränkten Beteiligung
der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3
(1. Halbsatz) BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine Abwägung
durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten (siehe Anlage A und
Anlage B).
Zu b) Der Rat fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath nebst Begründung sowie den
dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur
Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP8-152/2010 1. Ergänzung
Seite: 2
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 die Aufhebung und Neufassung
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath beschlossen. Dabei
wurde bestimmt, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden („Bebauungsplan
der Innenentwicklung“).
Daraufhin wurde in Anwendung des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig in der
Zeit vom 10.03.2010 bis einschließlich 09.04.2010 am Verfahren beteiligt. Die von der Planung
berührten Träger öffentlicher Belange (TöB) und Behörden sind gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB mit verkürzter Frist in der Zeit vom 12.03.2010 bis einschließlich
12.04.2010 am Verfahren beteiligt worden.
In seiner Sitzung am 14.09.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur
Offenlage der Planung gefasst. Daraufhin wurde die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB mit
Bekanntmachung vom 05.10.2010 in der Zeit vom 13.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 sowie
nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 durchgeführt.
Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage (Abwägungsliste A und B) aufgeführt
und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Stellungnahmen, die nach Drucklegung der Vorlage
eingehen, werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht und entsprechend in der
Abwägungsliste berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, zum Abschluss des Verfahrens wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu beschließen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2010 einstimmig dem
Rat die o.a. Beschlussfassung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29. November 2010
---------------------------------(Harald Schreier)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-152/2010 1. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Seite 3