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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8152/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten (siehe Anlage A und Anlage B). Zu b) Der Rat fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath nebst Begründung sowie den dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP8-152/2010 1. Ergänzung Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath beschlossen. Dabei wurde bestimmt, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden („Bebauungsplan der Innenentwicklung“). Daraufhin wurde in Anwendung des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig in der Zeit vom 10.03.2010 bis einschließlich 09.04.2010 am Verfahren beteiligt. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TöB) und Behörden sind gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB mit verkürzter Frist in der Zeit vom 12.03.2010 bis einschließlich 12.04.2010 am Verfahren beteiligt worden. In seiner Sitzung am 14.09.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Offenlage der Planung gefasst. Daraufhin wurde die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachung vom 05.10.2010 in der Zeit vom 13.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage (Abwägungsliste A und B) aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Stellungnahmen, die nach Drucklegung der Vorlage eingehen, werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht und entsprechend in der Abwägungsliste berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, zum Abschluss des Verfahrens wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu beschließen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2010 einstimmig dem Rat die o.a. Beschlussfassung empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29. November 2010 ---------------------------------(Harald Schreier) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-152/2010 1. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3