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Beschlussvorlage (Anlage B) Abwägungsliste der Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
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Inhalt der Datei

Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. 2. Infracor Schreiben vom 11.11.2010 Erftverband Schreiben vom 12.10.2010 Schreiben vom 01.04.2010 3. PLEdoc Schreiben vom 20.10.2010 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... an der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt. … die Mitteilung zur keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Die Stellungnahme vom 01.04.2010 wurde wie folgt … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. wirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unse- berücksichtigt: re Stellungnahme vom 01.04.2010 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Stellplätze, Wege und Terrassenflächen sollen zur Entlastung des Mischwassernetzes in wassergebundener Form angelegt werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Jüttner, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung. Die Empfehlung zur Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt. Im Wege einer größtmöglichen und gleichzeitig vernünftigen Freiheit zur Gestaltung der Außenflächen wie z.B. Stellplätze, Wege, Terrassenflächen usw. ist eine zwingende Festsetzung zur Verwendung wasserdurchlässiger Materialien (wassergebundener Fläche) insbesondere für Terrassenflächen nicht erwünscht und zielführend, dies auch Hinblick auf die vorhandenen Grundstücksgrößen und die maximale zulässige Versiegelung der Grundstücke (GRZ 0,4). Aufgrund der schlechten Versickerungsbeiwerte soll so auch evtl. Konflikten entgegengewirkt werden. Der Anregung zur Nutzung von Zisternen wird entsprochen und ein Hinweis im Textteil der Begründung aufgenommen. Zu dem weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Des Weiteren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehende mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Die Hinweise zur Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung Arnsberg. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. − Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) − E.ON Ruhrgas AG, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschrei- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 4. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... ten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Landesbetrieb Straßenbau Ich verweise auf mein Schreiben vom 29.03.2010. Die Stellungnahme vom 29.03.2010 wurde wie folgt … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. berücksichtigt: NRW, RL Ville-Eifel Schreiben vom 21.10.2010 Schreiben vom 29.03.2010 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern von einer Anbindung an die L 213 abgesehen wird. Die Grundstücke sind zur L 213 hin lückenlos und nicht übersteigbar einzufrieden. Der Verkehr auf der L 213 ist durch die Maßnahme nicht durch Geräusche, Lichteinwirkungen, usw. zu beeinträchtigen. Es wird begrüßt, dass seitens der Straßenbauverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Eine verkehrliche Anbindung der Grundstücke erfolgt nicht über die L 213, sondern über die „Holtroper Straße“. Durch die Festsetzung eines öffentlichen Grünstreifens wird auch zukünftig gesichert, dass keine direkte Anbindung der Grundstücke an die L 213 möglich ist. Unmittelbare Einwirkungen auf die parallel vorbeiführende L 213 sind somit nicht zu erwarten. Der Anregung zur Herstellung einer lückenlosen und nicht übersteigbaren Einfriedung zur Abgrenzung zur L 213 kann in der nachfolgenden Detailplanung entsprochen werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Einfriedungen aus verkehrlicher Sicht. Die Festsetzung von Einfriedungen ist nach § 86 der Landesbauordnung als örtliche Bauvorschrift aus gestalterischen Gründen möglich. Hier scheidet eine solche Festsetzung jedoch aus, da diese nicht aus gestalterischen Gründen, sondern als Regelung zur Sicherung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb gefordert wird. Die Gewährleistung zur Verkehrssicherheit muss daher im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Anregung ist jedoch insoweit Rechnung getragen, dass im BP bereits eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestim- Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... mung Straßenbegleitgrün, festgesetzt ist. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. 5. 6. Als wesentlicher Planungsbelang hat die Stadt Bedburg eine gutachterliche Untersuchung zur Abschätzung der verkehrlichen Lärmimmissionen in Auftrag gegeben und in die Planung eingestellt. Durch die getroffenen Festsetzungen sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich. unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. ... die Mitteilung zur Wehrbereichsverwaltung Schreiben vom November Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von Kenntnis zu nehmen. 2010 mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen. ... die Mitteilung zur Im Bezug auf die Wasser-, Abfallwirtschaft und den Rhein-Erft-Kreis Kenntnis zu nehmen Bodenschutz wird auf die Stellungnahme vom Schreiben vom 11.11.2010 und die Begründung 08.04.2010 verwiesen. um die Information zur Die technischen Vorschriften bezüglich des Gas- Die Anregung ist nicht bebauungsplanrelevant, son- Beachtung der techniVorschriften tanks (Demontage und Entsorgung) sind zu beach- dern betrifft die nachfolgende Ausführungsplanung schen und wird im Weiteren entsprechend berücksichtigt. bezüglich des Gastanks ten. Zur Information wird die Begründung entsprechend (Demontage und Entsorgung) zu ergänzen. ergänzt. Schreiben vom 08.04.2010 Die Weiterführung des Verfahrens gem. § 13a Die Stellungnahme vom 08.04.2010 wurde wie folgt BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umwelt- berücksichtigt: prüfung. Dies entbindet den Träger der Bauleitplanung allerdings nicht davon, die durch die Planung betroffenen umweltrelevanten Belange sachgerecht zu ermitteln und zu bewerten und in der Abwägung gem. § 10 Abs. 4 BauGB darzulegen, wie die Umweltbelange berücksichtigt wurden. Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Da es sich bei den Gartengrundstücken auch um ein Gartenbrache-Grundstück mit Brombeerdickicht handelt, ist auch der Artenschutz entsprechend BNatSchG zu berücksichtigten. Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine Artenschutz gem. § 39 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten und daher zu gewährleisten ist, dass durch die ggf. erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Es wird daher und aus Gründen der Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen empfohlen, ggf. erforderliche Gehölzfällungen dann außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist und dass für die geplanten Versickerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten Der Anregung wird gefolgt und gemäß § 39 Abs. 1 BNatschG ein Hinweis zum allgemeinen Artenschutz aufgenommen: „Gemäß § 39 BNatschG - Allgemeiner Artenschutz - sind ggf. erforderliche Gehölzfällungen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet sind.“ Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene Mischkanalsystem. Eine Abstimmung erfolgt im rahmen der Detailplanung. Der Anregung wurde Rechnung getragen und ein Versickerungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse (massive Lehmschichten) eine Versickerung nicht möglich. Da des Weiteren in der Umgebung des Plangebietes keine natürliche Vorflut vorhanden ist, wird an der ursprünglichen Entwässerungskonzeption fest- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Abwägungsliste B) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, wird angeregt, für die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. Es wird um Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde gebeten. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... gehalten. Diese sieht die Entwässerung des Gebietes im Mischsystem vor. Das anfallende Schmutzwasser wird über die bestehende Kanalisation der Kläranlage zugeführt. Der Kanal befindet sich in der zum Plangebiet führenden Stichstraße und wird von dort über den Kanal in der „Grevenbroicher Straße“ weitergeleitet. Eine Festsetzung von Flächen zur Entwässerung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB ist somit entbehrlich. Der im Textteil zum BP enthaltene Hinweis wird aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wie folgt gefasst: Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt inner- Die Aussagen zur Altlastensituation werden zur Kenntnis genommen und als Information in der Behalb des Planungsgebietes nicht vor. gründung ergänzt. 7. IHK Köln, Zweigstelle wir teilen Ihnen mit, dass wir von Seiten der Indust- Entfällt. rie- und Handelskammer zu Köln keine AnmerkunRhein-Erft Schreiben vom 09.11.2010 gen zu der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.