Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwägungsliste B)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
2.
Infracor
Schreiben vom 11.11.2010
Erftverband
Schreiben vom 12.10.2010
Schreiben vom 01.04.2010
3.
PLEdoc
Schreiben vom 20.10.2010
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
an der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt.
… die Mitteilung zur
keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Die Stellungnahme vom 01.04.2010 wurde wie folgt … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
wirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unse- berücksichtigt:
re Stellungnahme vom 01.04.2010 auch weiterhin
inhaltlich berücksichtigt wird.
Stellplätze, Wege und Terrassenflächen sollen zur
Entlastung des Mischwassernetzes in wassergebundener Form angelegt werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau
Jüttner, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung. Die Empfehlung zur Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt.
Im Wege einer größtmöglichen und gleichzeitig vernünftigen Freiheit zur Gestaltung der Außenflächen
wie z.B. Stellplätze, Wege, Terrassenflächen usw.
ist eine zwingende Festsetzung zur Verwendung
wasserdurchlässiger Materialien (wassergebundener Fläche) insbesondere für Terrassenflächen nicht
erwünscht und zielführend, dies auch Hinblick auf
die vorhandenen Grundstücksgrößen und die maximale zulässige Versiegelung der Grundstücke (GRZ
0,4). Aufgrund der schlechten Versickerungsbeiwerte soll so auch evtl. Konflikten entgegengewirkt werden. Der Anregung zur Nutzung von Zisternen wird
entsprochen und ein Hinweis im Textteil der Begründung aufgenommen.
Zu dem weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch
den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Des Weiteren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehende mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Die Hinweise zur Grundwasserabsenkung werden
zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen
ergänzt, siehe Abwägung zur Stellungnahme 9,
Bezirksregierung Arnsberg.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abwägungsliste B)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
− Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals
E.ON Gastransport GmbH)
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
− Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschrei-
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
Abwägungsliste B)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
4.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
ten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Landesbetrieb Straßenbau Ich verweise auf mein Schreiben vom 29.03.2010. Die Stellungnahme vom 29.03.2010 wurde wie folgt … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
berücksichtigt:
NRW, RL Ville-Eifel
Schreiben vom 21.10.2010
Schreiben vom 29.03.2010
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken, sofern von einer Anbindung an die L
213 abgesehen wird.
Die Grundstücke sind zur L 213 hin lückenlos und
nicht übersteigbar einzufrieden.
Der Verkehr auf der L 213 ist durch die Maßnahme
nicht durch Geräusche, Lichteinwirkungen, usw. zu
beeinträchtigen.
Es wird begrüßt, dass seitens der Straßenbauverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Eine verkehrliche Anbindung der Grundstücke erfolgt nicht über die L 213, sondern über die „Holtroper Straße“. Durch die Festsetzung eines öffentlichen Grünstreifens wird auch zukünftig gesichert,
dass keine direkte Anbindung der Grundstücke an
die L 213 möglich ist.
Unmittelbare Einwirkungen auf die parallel vorbeiführende L 213 sind somit nicht zu erwarten. Der
Anregung zur Herstellung einer lückenlosen und
nicht übersteigbaren Einfriedung zur Abgrenzung
zur L 213 kann in der nachfolgenden Detailplanung
entsprochen werden. Das Baugesetzbuch (BauGB)
enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Einfriedungen aus verkehrlicher Sicht. Die
Festsetzung von Einfriedungen ist nach § 86 der
Landesbauordnung als örtliche Bauvorschrift aus
gestalterischen Gründen möglich. Hier scheidet eine
solche Festsetzung jedoch aus, da diese nicht aus
gestalterischen Gründen, sondern als Regelung zur
Sicherung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb gefordert wird. Die Gewährleistung zur Verkehrssicherheit muss daher im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Anregung ist
jedoch insoweit Rechnung getragen, dass im BP
bereits eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestim-
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
mung Straßenbegleitgrün, festgesetzt ist.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
5.
6.
Als wesentlicher Planungsbelang hat die Stadt Bedburg eine gutachterliche Untersuchung zur Abschätzung der verkehrlichen Lärmimmissionen in Auftrag
gegeben und in die Planung eingestellt. Durch die
getroffenen Festsetzungen sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
... die Mitteilung zur
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom November Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von
Kenntnis zu nehmen.
2010
mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen.
... die Mitteilung zur
Im Bezug auf die Wasser-, Abfallwirtschaft und den
Rhein-Erft-Kreis
Kenntnis zu nehmen
Bodenschutz wird auf die Stellungnahme vom
Schreiben vom 11.11.2010
und die Begründung
08.04.2010 verwiesen.
um die Information zur
Die technischen Vorschriften bezüglich des Gas- Die Anregung ist nicht bebauungsplanrelevant, son- Beachtung der techniVorschriften
tanks (Demontage und Entsorgung) sind zu beach- dern betrifft die nachfolgende Ausführungsplanung schen
und wird im Weiteren entsprechend berücksichtigt. bezüglich des Gastanks
ten.
Zur Information wird die Begründung entsprechend (Demontage und Entsorgung) zu ergänzen.
ergänzt.
Schreiben vom 08.04.2010
Die Weiterführung des Verfahrens gem. § 13a Die Stellungnahme vom 08.04.2010 wurde wie folgt
BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umwelt- berücksichtigt:
prüfung. Dies entbindet den Träger der Bauleitplanung allerdings nicht davon, die durch die Planung
betroffenen umweltrelevanten Belange sachgerecht zu ermitteln und zu bewerten und in der Abwägung gem. § 10 Abs. 4 BauGB darzulegen, wie
die Umweltbelange berücksichtigt wurden.
Abwägungsliste B)
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Da es sich bei den Gartengrundstücken auch um
ein Gartenbrache-Grundstück mit Brombeerdickicht handelt, ist auch der Artenschutz entsprechend BNatSchG zu berücksichtigten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine
Artenschutz gem. § 39 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten und daher zu gewährleisten ist,
dass durch die ggf. erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel
einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt
oder zerstört werden.
Es wird daher und aus Gründen der Vorbildwirkung
öffentlicher Einrichtungen empfohlen, ggf. erforderliche Gehölzfällungen dann außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante
Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde
abzustimmen ist und dass für die geplanten Versickerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten
Der Anregung wird gefolgt und gemäß § 39 Abs. 1
BNatschG ein Hinweis zum allgemeinen Artenschutz
aufgenommen: „Gemäß § 39 BNatschG - Allgemeiner Artenschutz - sind ggf. erforderliche Gehölzfällungen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze
als Brutstätten geeignet sind.“
Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene
Mischkanalsystem. Eine Abstimmung erfolgt im
rahmen der Detailplanung.
Der Anregung wurde Rechnung getragen und ein
Versickerungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist
aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse (massive Lehmschichten) eine Versickerung nicht möglich. Da des Weiteren in der Umgebung des Plangebietes keine natürliche Vorflut vorhanden ist, wird an
der ursprünglichen Entwässerungskonzeption fest-
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
Abwägungsliste B)
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die
Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die
Erstellung
von
Versickerungsanlagen
auf
Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, wird
angeregt, für die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. Es wird um Abstimmung mit der
Unteren Wasserbehörde gebeten. Zur Feststellung
der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist
unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein
hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,
...
gehalten. Diese sieht die Entwässerung des Gebietes im Mischsystem vor.
Das anfallende Schmutzwasser wird über die bestehende Kanalisation der Kläranlage zugeführt. Der
Kanal befindet sich in der zum Plangebiet führenden
Stichstraße und wird von dort über den Kanal in der
„Grevenbroicher Straße“ weitergeleitet. Eine Festsetzung von Flächen zur Entwässerung gem. § 9
Abs. 1 Nr. 14 BauGB ist somit entbehrlich.
Der im Textteil zum BP enthaltene Hinweis wird
aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wie folgt gefasst:
Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten
Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden.
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt inner- Die Aussagen zur Altlastensituation werden zur
Kenntnis genommen und als Information in der Behalb des Planungsgebietes nicht vor.
gründung ergänzt.
7.
IHK
Köln,
Zweigstelle wir teilen Ihnen mit, dass wir von Seiten der Indust- Entfällt.
rie- und Handelskammer zu Köln keine AnmerkunRhein-Erft
Schreiben vom 09.11.2010
gen zu der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.