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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
55 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor, keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Chemistry Services Schreiben vom 15.03.2010 … die Mitteilung zur 2. IHK, Zweigstelle Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. Schreiben vom 15.03.2010 und Handelskammer zu Köln keine Bedenken Kenntnis zu nehmen. bezüglich der oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. … die Mitteilung zur 3. PLEdoc Schreiben vom 15.03.2010 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten MaßKenntnis zu nehmen. nahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. − E.ON Ruhrgas AG, Essen − E.ON Gastransport GmbH, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON- Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Gesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. … die Mitteilung zur 4. Amprion Schreiben vom 19.03.2010 ne Hochspannungsleitungen unseres UnternehKenntnis zu nehmen. mens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Folgende Empfehlungen für Kennzeichnun- Der Anregung zur Beachtung der DIN 4149 (Fas- ... einen Hinweis zur 5. Geologischer Dienst sung April 2005), dass das Plangebiet sich in Erd- Beachtung der DIN Schreiben vom 17.03.2010 gen/Hinweise liegen vor: Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): bebenzone 2 der Untergrundklasse S (S = Gebiete 4149 sowie der ErdbeDas Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfül- benzone aufzunehmen. der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Be- lung) befindet, wird entsprochen. Es erfolgt eine Ergänzung der Begründung sowie Kennzeichnung ckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Der hydrologische Untersuchungsraum des Plan- Die Hinweise zur hydrologischen Situation und ... einen Hinweis zur gebietes befindet sich im Übergangsbereich ver- Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis ge- hydrologischen Situatischiedener Grundwasserleiter (vgl. Tab. 1 und nommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe on aufzunehmen. Abb. 1). Wegen Sümpfungsmaßnahmen und der Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung druckempfindlichen lößbürtigen Deckschichten Arnsberg. ... die Mitteilung zur sind ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht Kenntnis zu nehmen auszuschließen, deshalb können ggbf. besondere Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... und eine entsprechenbauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulide Kennzeichnung cher Anlagen, erforderlich werden. Eine Kennnach § 9 Abs. 5 Nr. 1 zeichnung ist empfehlenswert. BauGB im BebauungsOberer Grundwasserleiter: plan aufzunehmen. Geochem. Gesteinstyp: anthropogen verändert Petrographie: Auffüllung und Aufschüttung KARTIEREINHEIT: Künstliche Aufschüttung STRATIGRAPHIE: Quartär Geneses: anthropogen Geochem. Gesteinstyp: silikatisch Petrographie: Sand und Kies KARTIEREINHEIT: Ältere Mittelterrasse STRATIGRAPHIE: Quartär Geneses: fluviatil Geochem. Gesteinstyp: silikatisch Petrographie: Ton und Sand KARTIEREINHEIT: Oligozän bis Miozän STRATIGRAPHIE: Tertiär Geneses: marin bis fluivatil Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie Entfällt. … die Mitteilung zur 6. Thyssengas GmbH Schreiben vom 19.03.2010 uns die o.g. Maßnahme(n) mit: Kenntnis zu nehmen. Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 7. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine NRW, RL Ville-Eifel Schreiben vom 29.03.2010 Bedenken, sofern von einer Anbindung an die L 213 abgesehen wird. Die Grundstücke sind zur L 213 hin lückenlos und Es wird begrüßt, dass seitens der Straßenbauverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Eine verkehrliche Anbindung der Grundstücke erfolgt nicht über die L 213, sondern über die „Holtroper Straße“. Durch die Festsetzung eines öffentli- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen sicherzustellen, dass im Rah- Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... chen Grünstreifens wird auch zukünftig gesichert, men der Ausbauarbeinicht übersteigbar einzufrieden. Der Verkehr auf der L 213 ist durch die Maßnahme dass keine direkte Anbindung der Grundstücke an ten an der Erschließungsanlage eine entnicht durch Geräusche, Lichteinwirkungen, usw. zu die L 213 möglich ist. Unmittelbare Einwirkungen auf die parallel vorbei- sprechende Zaunanlabeeinträchtigen. führende L 213 sind somit nicht zu erwarten. Der ge hergestellt wird. Anregung zur Herstellung einer lückenlosen und nicht übersteigbaren Einfriedung zur Abgrenzung zur L 213 kann in der nachfolgenden Detailplanung entsprochen werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Einfriedungen aus verkehrlicher Sicht. Die Festsetzung von Einfriedungen ist nach § 86 der Landesbauordnung als örtliche Bauvorschrift aus gestalterischen Gründen möglich. Hier scheidet eine solche Festsetzung jedoch aus, da diese nicht aus gestalterischen Gründen, sondern als Regelung zur Sicherung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb gefordert wird. Die Gewährleistung zur Verkehrssicherheit muss daher im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Anregung ist jedoch insoweit Rechnung getragen, dass im BP bereits eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Straßenbegleitgrün, festgesetzt ist. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Als wesentlicher Planungsbelang hat die Stadt Bed- ... die Mitteilung zur burg eine gutachterliche Untersuchung zur Abschät- Kenntnis zu nehmen. zung der verkehrlichen Lärmimmissionen in Auftrag gegeben und in die Planung eingestellt. Durch die getroffenen Festsetzungen sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Stellplätze, Wege und Terrassenflächen sollen zur Im Wege einer größtmöglichen und gleichzeitig ver- … die Mitteilung zur 8. Erftverband Schreiben vom 01.04.2010 Entlastung des Mischwassernetzes in wasserge- nünftigen Freiheit zur Gestaltung der Außenflächen Kenntnis zu nehmen. bundener Form angelegt werden. Bei diesbezügli- wie z.B. Stellplätze, Wege, Terrassenflächen usw. chen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau ist eine zwingende Festsetzung zur Verwendung Jüttner, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaf- wasserdurchlässiger Materialien (wassergebundetung. Die Empfehlung zur Rückhaltung von Re- ner Fläche) insbesondere für Terrassenflächen nicht erwünscht und zielführend, dies auch Hinblick auf genwasser in Zisternen wird begrüßt. die vorhandenen Grundstücksgrößen und die maximale zulässige Versiegelung der Grundstücke (GRZ 0,4). Aufgrund der schlechten Versickerungsbeiwerte soll so auch evtl. Konflikten entgegengewirkt werden. Der Anregung zur Nutzung von Zisternen wird ... eine Empfehlung in entsprochen und ein Hinweis im Textteil der Be- Bezug auf die Nutzung von Zisternen in den gründung aufgenommen. Textteil der Begründung aufzunehmen. 9. Zu dem weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Des Weiteren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bezirksregierung Arns- Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt berg, Abeilung 6 - Berg- über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Frauweiler I“. Eigentümerin des Bergwerksbau und Energie Schreiben vom 06.04.2010 feldes „Frauweiler I“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen liegt die Planung am Randbereich der Umsiedlung „Garsdorf- Die Hinweise zur Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung Arnsberg. Die Informationen zur Bergbausituation im Planbereich werden in der Begründung ergänzt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Hinweise aufzunehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung durch eine Ergänzung der Begründung und Kennzeichnung des Plangebietes gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Frauweiler“. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerkes“ derzeit bei ca. – 80,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Des Weiteren wird der Anregung gefolgt und das Plangebiet nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Es erfolgt hierzu folgende textliche Ergänzung: Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Be- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Planunterlagen entsprechend nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu kennzeichnen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... rücksichtigung finden. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die Die RWE Power AG wurde bereits am Verfahren ... die Mitteilung zur o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbaube- beteiligt. (Siehe Stellungnahme Nr. 11) Kenntnis zu nehmen. rechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. ... die Mitteilung zur 10. Wehrbereichsverwaltung Schreiben vom 08.04.2010 ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von Kenntnis zu nehmen. mir wahrzunehmenden Belange- meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen. ... die Mitteilung zur Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des 11. RWE Power AG Kenntnis zu nehmen Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im geund das Plangebiet als samten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Fläche nach § 9 Abs. 5 Bodenmaterial enthalten. Nr. 1 BauGB zu kennHumose Böden sind empfindlich gegen Bodenzeichnen, bei deren druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. ErfahBebauung besondere rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf Sicherungsmaßnahmen kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigerforderlich sind. Textkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belaslich wird die Kenntung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist Der Anregung wird gefolgt und im Bebauungsplan zeichnung ergänzt um daher wegen seiner Baugrundverhältnisse gem. § eine entsprechende Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 den Hinweis auf die 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, Nr. 1 BauGB mit Verweis auf die zu beachtenden Bodenverhältnisse sobei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Bauvorschriften aufgenommen sowie die Begrün- wie die Beachtung der Bauvorschriften der Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, dung entsprechend ergänzt. Ein Hinweis zur Beachtung der Vorschriften der DIN DIN 1054 „Baugrunderforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Bau- 1054 und 18 196 wird ergänzend als Hinweis aufge- Sicherheitsnachweise grund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grund- nommen bzw. die Begründung entsprechend er- im Erd- und Grundbau“ und die DIN 18196 bau“ und die DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bo- gänzt. „Erd- und Grundbau; denklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie Bodenklassifikation für die Bestimmungen der Bauordnung des Landes bautechnische Zwecke“ Nordrhein-Westfalen zu beachten. sowie die Bestimmun- Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... gen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen. Die Begründung wird ebenfalls entsprechend ergänzt. 12. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 08.04.2010 Die Weiterführung des Verfahrens gem. § 13a BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Dies entbindet den Träger der Bauleitplanung allerdings nicht davon, die durch die Planung betroffenen umweltrelevanten Belange sachgerecht zu ermitteln und zu bewerten und in der Abwägung gem. § 10 Abs. 4 BauGB darzulegen, wie die Umweltbelange berücksichtigt wurden. Da es sich bei den Gartengrundstücken auch um ein Gartenbrache-Grundstück mit Brombeerdickicht handelt, ist auch der Artenschutz entsprechend BNatSchG zu berücksichtigten. Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine Artenschutz gem. § 39 (1) Bundesnaturschutzge- ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... setz zu beachten und daher zu gewährleisten ist, dass durch die ggf. erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Es wird daher und aus Gründen der Vorbildwirkung Der Anregung wird gefolgt und gemäß § 39 Abs. 1 ... die Mitteilung zur öffentlicher Einrichtungen empfohlen, ggf. erforder- BNatschG ein Hinweis zum allgemeinen Artenschutz Kenntnis zu nehmen liche Gehölzfällungen dann außerhalb der Brutzei- aufgenommen: „Gemäß § 39 BNatschG - Allgemei- und einen Hinweis zu § ten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzu- ner Artenschutz - sind ggf. erforderliche Gehölzfäl- 39 BNatschG in den führen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet lungen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeit- Textteil zu übernehraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze men. Die Begründung sind. ist entsprechend zu als Brutstätten geeignet sind.“ ergänzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist und dass für die geplanten Versickerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, wird Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene ... die Mitteilung zur Mischkanalsystem. Eine Abstimmung erfolgt im Kenntnis zu nehmen. rahmen der Detailplanung. Der Anregung wurde Rechnung getragen und ein ... die Mitteilung zur Versickerungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist Kenntnis zu nehmen. aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse (massive Lehmschichten) eine Versickerung nicht möglich. Da des Weiteren in der Umgebung des Plangebietes keine natürliche Vorflut vorhanden ist, wird an der ursprünglichen Entwässerungskonzeption festgehalten. Diese sieht die Entwässerung des Gebietes im Mischsystem vor. Das anfallende Schmutzwasser wird über die bestehende Kanalisation der Kläranlage zugeführt. Der Kanal befindet sich in der zum Plangebiet führenden Stichstraße und wird von dort über den Kanal in der Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... angeregt, für die Versickerung des Niederschlags- „Grevenbroicher Straße“ weitergeleitet. Eine Festwassers entsprechende Flächen im Bebauungs- setzung von Flächen zur Entwässerung gem. § 9 plan festzusetzen. Es wird um Abstimmung mit der Abs. 1 Nr. 14 BauGB ist somit entbehrlich. Unteren Wasserbehörde gebeten. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist Der im Textteil zum BP enthaltene Hinweis wird ... die Begründung entunter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnis- sprechend den Ergebnissen des Bodengutse wie folgt gefasst: hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringe- achtens und ... rung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt inner- Die Aussagen zur Altlastensituation werden zur ... um Aussagen zur zu Kenntnis genommen und als Information in der Be- Altlastensituation halb des Planungsgebietes nicht vor. ergänzen. gründung ergänzt. 13. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. LVR-Amt für Bodendenk- Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege im Rheinland Schreiben vom 22.04.2010 dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut können deshalb nicht gemacht werden. Das Plangebiet liegt zwischen dem Bodendenkmal BN 41 – Mittelalterliche Hofanlage „Gut Schoppenhof bzw. Gut Rath“ und einer auf historischen Karten erkennbaren weiteren mittelalterlichen Hofanlage. Bei Erdeingriffen im Plangebiet muss daher mit der Aufdeckung von mittelalterlichen Sied- Gemäß §§ 15 und 16 DSchG NW wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil aufgenommen: Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. ... einen Hinweis in den Textteil zu den §§ 15 und 16 DSchG NW zu übernehmen. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: lungsbefunden gerechnet werden. Auf die §§ 15 und 15 DSchG NW wird in diesem 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. BoZusammenhang hingewiesen. Es wird um Sicher- dendenkmal und Fundstelle sind zunächst unveränstellung gebeten, dass bei der Planrealisierung auf dert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder der Arbeiten ist abzuwarten. Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbe- Die Begründung wird um die Informationen ergänzt. hörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es wird angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen.