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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Siebten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Siebten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Siebten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Siebten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8215/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Beratung und Beschließung der Siebten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Siebte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aus der Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich ein Änderungsbedarf der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung). § 5 der vorgenannten Satzung ist wie folgt anzupassen: (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: ¾ ¾ ¾ ¾ bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen so beträgt die 1,65 € 1,55 € 1,46 € 1,37 € (2) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,39 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird wie folgt geändert Fahrbahnreinigung durch Winterwartung der Fahrbahn durch Stadt Anlieger Stadt Anlieger Max-Ernst-Straße X X X Heinrich-CampendonkStr. Pastor-Wertz-Platz X X X Straße Bemerkungen Anliegerverkehr Innerörtlicher Verkehr Innerörtlicher Verkehr Überörtlicher Verkehr (HG-Staßen) * Nur Wohnplatzbezeichnun g! außerhalb der geschlossenen Ortslage Baustraße Gürather Höhe Alte Frauweiler Straße Marienaue Kasterer Straße X X Im Grund X X außerhalb der geschlossenen Ortslage Von Schmiedestraße bis L 279 X X Gegenüber der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss hat sich eine Änderung des Straßenverzeichnesses ergeben (Kasterer Straße und „Im Grund“), die keine Auswirkung auf die Höhe der Gebühr hat. Im Übrigen hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen, der Änderungssatzung zuzustimmen. Beschlussvorlage WP8-215/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.12.2010 ----------------------------------Salzhuber Sachbearbeiterin ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-215/2010 1. Ergänzung Seite 3