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Beschlusstext (Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
20.01.2009
Erstellt
18.02.09, 06:39
Aktualisiert
18.02.09, 06:39
Beschlusstext (Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG))

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 20.01.2009 4 Ablösung des KSK Darlehens unter Zuhilfenahme der Mittel des Deka-Fonds (EfoG) (7/2009) Der Deka-Fonds (EfoG) soll zum 16.02.09 gekündigt/abgerufen werden. Vor Tilgung des Städtischen Kredites (Darl.-Nr. 6013010971) soll geprüft werden, ob es eventuell bei den Eigenbetrieben einen für die Stadt „günstigeren“ Kredit gibt, der abgelöst werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein wird der im Jahr 2003 bei der Kreissparkasse Köln aufgenommene Kredit (Darl-Nr.: 6013010971) in Höhe von 500.000 EUR (Ablösungsbetrag per 30.10.2008 beläuft sich auf 470.547,55 EUR) für den städtischen Haushalt wird vorzeitig abgelöst. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)