Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.07.2007
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-37/2007
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 16.08.2007
Gemeinderat am 30.08.2007
- öffentlich -
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Müddersheim
Begründung:
Herr Heiko Schütte teilt mit Schreiben vom 25.07.2007 mit, dass er das Amt des
Ortsvorstehers der Ortschaft Müddersheim mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Somit ist ein neuer Ortsvorsteher zu wählen.
Nach den Maßgaben der Hauptsatzung wählt der Rat der Gemeinde für jede Ortschaft unter
Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates in der jeweiligen Ortschaft erzielten
Stimmenverhältnisses einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher. Der Ortsvorsteher muss in der
Ortschaft, für die er gewählt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Die Gemeindewahl an 26.09.2004 hatte in der Ortschaft Müddersheim folgendes Ergebnis:
CDU
BI Vettweiß
SPD
GRÜNE
FDP
115
83
61
34
10
Aufgrund des Ergebnisses wäre der CDU-Vorschlag zu berücksichtigen.
Die Wahl der Ortsvorsteher erfolgt, wenn niemand wiederspricht durch offene Abstimmung,
sonst geheim durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl
statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Ortsvorsteher der Gemeinde Vettweiß werden gem. § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung durch
den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Frau/Herrn ______________ zum Ortsvorsteher der Ortschaft Müddersheim.