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Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
231 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen 80/ Wirtschaftsförderung - 61 140 - - 02 - - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80/ Wirtschafts förderung - 61 - - 02 - - 140 - 19.08.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Schulze 19.08.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den Stichweg der Vorgebirgsstraße bis auf das Flurstück 4793 zu verlängern und die Parkplatzanlage zu errichten. Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € für die Verlängerung der Stichstraße an der Vorgebirgsstraße und die Schaffung einer Parkplatzanlage wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Gewerbegebiet Rheinbogen sind keine öffentlichen Stellplätze vorhanden, der Bebauungsplan hat sie nicht festgesetzt. Ein Parken am Straßenrand der Vorgebirgsstraße ist wegen des hohen Schwerverkehrsanteils, der sich zwischenzeitlich aufgrund der Gewerbebetriebe eingestellt hat, nicht tolerierbar. Aktuell besteht ein dringender Anlass, öffentliche Stellplätze zu schaffen, weil sonst die Ansiedlung eines Unternehmens im Gewerbegebiet Rheinbogen mit mehr als 50 Arbeitskräften scheitern würde. Umsomehr besteht ein Grund zum Handeln, als die standardmäßig geschlossenen Grundstücksverträge in ihren Vorbemerkungen die Erschließungsanlagen mit dem Vorhandensein von Stellplätzen – wie üblich – beschreiben. 2. Lösung Die verfolgte Lösung führt nicht nur zu den benötigten Stellplätzen, sondern ermöglicht auch die kurzfristige Veräußerung einer Grundstücksfläche an ein mittelständisches Unternehmen, die sonst wegen der Insellage nicht möglich wäre. Von der Vorgebirgsstraße aus geht ein Stichweg in Richtung der Haus-Nrn. 21 und 15 ab. Dieser Weg wird über die vorhandene Entwässerungsmulde hinaus um ca. 55 m bis in die Parzelle 4793 hinein verlängert. Am Ende des Weges entsteht eine Parkplatzanlage, die eine Kapazität von 85 Stellplätzen für Pkw aufweist. Die Restfläche der Parzelle 4793 steht einem Interessenten als Gewerbegrundstück zum Kauf zur Verfügung. Die Kosten der Maßnahme setzen sich wie folgt zusammen: Verlängerung des Weges mit Kanal Parkplatzanlage 50.000 € 200.000 € Der Weg wird in einer bituminösen Bauweise vorgesehen, ebenso die Fahrbahnflächen des Parkplatzes. Die Stellplätze werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde – mit Rasengittersteinen befestigt. In der Mitte des Platzes wird eine Sickermulde angeordnet. In dieser befindet sich ein Straßenablauf, der bei einer Überstauung das Wasser in die Kanalisation abschlägt. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Verlängerung des Stichwegs und die Schaffung der Parkplatzanlage stehen im Haushalt 2008 keine Mittel zur Verfügung. Der Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Da die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung bieten die Ausschüttung der Entsorgungsbetriebe in Höhe von 150.000 € aus dem Gewinn des Betriebshofs im Wirtschaftsjahr 2007, im übrigen Mehrerträge bei den Zinsen aus Geldanlagen.