Daten
Kommune
Wesseling
Größe
231 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
198/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
80/ Wirtschaftsförderung - 61 140 -
- 02 - -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80/
Wirtschafts
förderung
- 61 -
- 02 -
- 140 -
19.08.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 198/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
19.08.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den Stichweg der Vorgebirgsstraße bis auf das Flurstück 4793 zu verlängern und die
Parkplatzanlage zu errichten.
Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € für die
Verlängerung der Stichstraße an der Vorgebirgsstraße und die Schaffung einer Parkplatzanlage wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Gewerbegebiet Rheinbogen sind keine öffentlichen Stellplätze vorhanden, der Bebauungsplan hat sie
nicht festgesetzt. Ein Parken am Straßenrand der Vorgebirgsstraße ist wegen des hohen
Schwerverkehrsanteils, der sich zwischenzeitlich aufgrund der Gewerbebetriebe eingestellt hat, nicht
tolerierbar.
Aktuell besteht ein dringender Anlass, öffentliche Stellplätze zu schaffen, weil sonst die Ansiedlung eines
Unternehmens im Gewerbegebiet Rheinbogen mit mehr als 50 Arbeitskräften scheitern würde.
Umsomehr besteht ein Grund zum Handeln, als die standardmäßig geschlossenen Grundstücksverträge in
ihren Vorbemerkungen die Erschließungsanlagen mit dem Vorhandensein von Stellplätzen – wie üblich –
beschreiben.
2. Lösung
Die verfolgte Lösung führt nicht nur zu den benötigten Stellplätzen, sondern ermöglicht auch die kurzfristige
Veräußerung einer Grundstücksfläche an ein mittelständisches Unternehmen, die sonst wegen der Insellage
nicht möglich wäre.
Von der Vorgebirgsstraße aus geht ein Stichweg in Richtung der Haus-Nrn. 21 und 15 ab. Dieser Weg wird
über die vorhandene Entwässerungsmulde hinaus um ca. 55 m bis in die Parzelle 4793 hinein verlängert. Am
Ende des Weges entsteht eine Parkplatzanlage, die eine Kapazität von 85 Stellplätzen für Pkw aufweist.
Die Restfläche der Parzelle 4793 steht einem Interessenten als Gewerbegrundstück zum Kauf zur
Verfügung.
Die Kosten der Maßnahme setzen sich wie folgt zusammen:
Verlängerung des Weges mit Kanal
Parkplatzanlage
50.000 €
200.000 €
Der Weg wird in einer bituminösen Bauweise vorgesehen, ebenso die Fahrbahnflächen des Parkplatzes. Die
Stellplätze werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde – mit Rasengittersteinen
befestigt. In der Mitte des Platzes wird eine Sickermulde angeordnet. In dieser befindet sich ein
Straßenablauf, der bei einer Überstauung das Wasser in die Kanalisation abschlägt.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Verlängerung des Stichwegs und die Schaffung der Parkplatzanlage stehen im Haushalt 2008 keine
Mittel zur Verfügung. Der Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 €
außerplanmäßig bereit zu stellen. Da die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW
ist, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung bieten die Ausschüttung der Entsorgungsbetriebe in Höhe
von 150.000 € aus dem Gewinn des Betriebshofs im Wirtschaftsjahr 2007, im übrigen Mehrerträge bei den
Zinsen aus Geldanlagen.