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Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 172/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung 66 61 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 66 61 17.07.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 172/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 17.07.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Beschlussentwurf: Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Holzgasse – ohne die Verbindungswege zur Kirchstraße und zum Bolemer Weg - in Wesseling infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Auf dem ca. 15 m langen Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn des Verbindungsweges zur Kirchstraße wurde auf der nördlichen Straßenseite ein ca. 1,5 m breiter Gehweg nicht hergestellt. Die vom Bebauungsplan Nr. 67 in geringfügigem Maße abweichend hergestellte Holzgasse, die somit hinter den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht. Sachdarstellung: 1. Problem Auf dem Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn des Verbindungsweges zur Kirchstraße wurde auf der nördlichen Straßenseite auf einer Länge von ca. 15 m ein ca. 1,5 m breiter Gehweg nicht hergestellt, da das hierfür benötigte Straßenland nicht erworben werden konnte. Aus verkehrlicher Sicht ist ein Gehweg an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich. Die Breite der Fahrbahn von ca. 4 m ist für die untergeordnete Bedeutung dieses Bereiches der Holzgasse ausreichend. Ein Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist vorhanden. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine