Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
172/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
66
61
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
61
17.07.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 172/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
17.07.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die Rechtmäßigkeit der
Herstellung der Holzgasse – ohne die Verbindungswege zur Kirchstraße und zum Bolemer Weg - in
Wesseling infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67
teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Auf dem ca. 15 m langen Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn
des Verbindungsweges zur Kirchstraße wurde auf der nördlichen Straßenseite ein ca. 1,5 m breiter Gehweg
nicht hergestellt.
Die vom Bebauungsplan Nr. 67 in geringfügigem Maße abweichend hergestellte Holzgasse, die somit hinter
den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit
den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf dem Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn des
Verbindungsweges zur Kirchstraße wurde auf der nördlichen Straßenseite auf einer Länge von ca. 15 m ein
ca. 1,5 m breiter Gehweg nicht hergestellt, da das hierfür benötigte Straßenland nicht erworben werden
konnte.
Aus verkehrlicher Sicht ist ein Gehweg an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich. Die Breite der Fahrbahn
von ca. 4 m ist für die untergeordnete Bedeutung dieses Bereiches der Holzgasse ausreichend. Ein Gehweg
auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist vorhanden.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine