Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,5 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung vom _____________ zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Vettweiß über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 25.06.2007
Aufgrund der §§ 7, und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) und des § 9 Schulgesetz NRW
(SchulG NRW) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) – jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung
am __.__.2008 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 3
Zusätzlich sind Kosten für die Vormittagsbetreuung im Rahmen des Programms
„Schule von acht bis eins“ für jedes an der OGS teilnehmende Kind zu zahlen. Die
Höhe des mtl. hierfür anfallenden Beitrages richtet sich nach den entsprechenden
Vorschriften
wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft.