Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
170/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.07.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 170/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
10.07.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Straßen
a) Am Sioniterhof – von nordöstlich nach südwestlich, parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück der
Straße Am Sioniterhof einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege
b) Holzgasse - von Kirchstraße bis zum westlichen Wendehammer „Bolemer Weg“ – (ohne den fußläufigen
Verbindungsweg zum Bolemer Weg)
c) Am Zinnwald
d) Domskuhlweg – zwischen den Straßen Auf der Trift und Rheinstraße –
e) Brandenburger Straße
als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91)dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten
straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist
Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine