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Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses) Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
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hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2008 - Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.07.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 07.07.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses Beschlussentwurf: Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt: Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am 02. und 03. September 2008 in Bad Honnef wird genehmigt: Peter Nep Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen: Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am 02. und 03. September 2008 in Bad Honnef wird genehmigt: Peter Nep Günter Ditgens Bürgermeister Hans Mauel Ratsmitglied Sachdarstellung: 1. Problem Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 02.-03. September 2008 in Bad Honnef eingeladen. Bei der Beschlussfassung des Rates zur Dienstreise für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen zu dieser Tagung lag noch kein Antrag des Ausschussmitglieds Peter Nep vor, da er in der gleichen Sitzung erst zum Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt wurde. 2. Lösung Die Dienstreise wird per Dringlichkeitsentscheidung genehmigt. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Teilnehmerbeitrag beträgt 94,- € mit Übernachtung bzw. 79,- € als Tagesgast. Bei einer Teilnahme an nur einem der beiden Tage ist der Beitrag 49,- €. Zusätzlich entstehen Fahrtkosten von Wesseling nach Bad Honnef. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung (Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister). 5. Begründung der Dringlichkeit Der Beginn der Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates.