Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
169/2008
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.07.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 169/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
07.07.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des
Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am
02. und 03. September 2008 in Bad Honnef wird genehmigt:
Peter Nep
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des
Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am
02. und 03. September 2008 in Bad Honnef wird genehmigt:
Peter Nep
Günter Ditgens
Bürgermeister
Hans Mauel
Ratsmitglied
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von
Jugendhilfeausschüssen vom 02.-03. September 2008 in Bad Honnef eingeladen.
Bei der Beschlussfassung des Rates zur Dienstreise für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen zu dieser
Tagung lag noch kein Antrag des Ausschussmitglieds Peter Nep vor, da er in der gleichen Sitzung erst zum
Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt wurde.
2. Lösung
Die Dienstreise wird per Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 94,- € mit Übernachtung bzw. 79,- € als Tagesgast. Bei einer Teilnahme an
nur einem der beiden Tage ist der Beitrag 49,- €. Zusätzlich entstehen Fahrtkosten von Wesseling nach Bad
Honnef.
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung (Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister).
5. Begründung der Dringlichkeit
Der Beginn der Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates.