Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
166/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 02 -
-140-
- 80 -
- 61 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbau der Straße Am Hohen Rain zwischen Im Kaninsberg und Burgstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 02 -
-140-
- 80 -
- 61 -
01.07.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 166/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
01.07.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Ausbau der Straße Am Hohen Rain zwischen Im Kaninsberg und Burgstraße
Beschlussentwurf:
Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom 14.06.2006 wird
bezüglich des Ausbaus der Straße Am Hohen Rain aufgehoben.
Der heute vorgestellten Ausführungsplanung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Abschnitt zwischen Im Kaninsberg und Burgstraße ist der letzte zum Endausbau anstehende Teil der
Straße Am Hohen Rain.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 14.06.2006 unter
TOP 12 der mit der Vorlage Nr. 132/2006 vorgestellten Ausführungsplanung für den Endausbau zugestimmt.
Diese nahezu dem B-Plan entsprechende Lösung (Verzicht auf einen im B-Plan vorgesehenen kleinen
rechtwinkligen Stichweg /Wendeanlage) löste bei den Anliegern Kritik aus.
In der Zusammenarbeit mit den Anliegern und dem Ortsbürgermeister wurde ein Konzept erarbeitet, das in
der hier zur Entscheidung vorgestellten Ausführungsplanung einmündet.
2. Lösung
Der Bereich wird als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die Randbereiche werden gepflastert, die Fahrbahn
wird bituminös ausgeführt. Zwei Parkplätze in wechselseitiger Anordnung zwingen den Verkehrsteilnehmer
zu einer reduzierten Geschwindigkeit.
Voraussetzung für den Ausbau ist der Rückkauf der von der Stadt bereits erworbenen, nicht weiter für die
öffentlichen Verkehrsflächen erforderlichen Grundstücksteile durch die Anlieger (im Plan als rote
Begrenzunglinie auf den Parzellen 617 und 584 dargestellt). Dies ist in den Abstimmungsgesprächen
gegenüber den Anliegern deutlich gemacht worden.
3. Alternativen
Die Alternative besteht darin, dass der Beschluss des Ausschusses vom 14.06.2006 umgesetzt wird. Weitere
Alternativen werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Auftragssachkonto M54160280 7852280 in Höhe von 53.000 € zur
Verfügung.