Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
161/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.06.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 161/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
23.06.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf:
Im Rahmen der durch die Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
zugewiesenen Aufgaben wird beschlossen:
1.
Die derzeitige Pauschale in Höhe von 59,00 € für die Einnahme des Mittagessens in den städtischen
Kindertageseinrichtungen wird für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 auf 40,00 € gesenkt.
2.
Außerhalb der vertraglichen Verpflichtung findet ab 01.01.2009 eine Erstattung des Essensgeldes in
Höhe von 1,80 € pro Öffnungstag statt, wenn das Kind länger als 10 Öffnungstage zusammenhängend
die Einrichtung nicht besucht hat:
aus Krankheitsgründen,
bei Krankenhausaufenthalt,
bei Kurmaßnahmen.
Eine Erstattung aus anderen Gründen erfolgt nicht.
Sachdarstellung:
1. Problem
Durch die Festsetzung des Jugendhilfeausschusses wird seit dem 01.01.2001 eine monatliche MittagessenPauschale in Höhe von 59,00 € pro Kind erhoben.
Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) entsteht eine neue Situation für die Berechnung des
Personalaufwands. Der Personalkostenanteil, der auf die Versorgung der Kinder mit Mittagessen entfällt, ist
bei der Berechnung der Kindpauschalen einbezogen worden und damit abgedeckt. Es ist insofern nicht mehr
zwingend, dass der Personalkostenanteil für das Mittagessen bei der Berechnung der Essenspauschale
neben den Sachkosten eingerechnet wird.
Nach bisher angewandter Berechnungsformel hat die Neuberechnung der Kosten für das Mittagessen auf
Grund der Jahresrechnung 2007 in den bisherigen sieben städtischen Kindertageseinrichtungen folgende
Werte ergeben:
Personalkosten
Sachkosten
Lebensmittel
Verbrausmittel und Gebrauchsgegenstände
Strom für Herde, Spülmaschine,
Kühlschränke u. a.
Wasser
46.869,00 €
75.229,00 €
3.460,00 €
533,67 €
476,26 €
Gesamtausgaben
130.567,93 €
Einnahmeansatz auf Grund
der bisherigen Pauschale bei 168 Mittagskindern
118.944,00 €
Damit weiterhin eine Kostendeckung erreicht würde, müsste das Essensgeld von derzeit 59,00 € auf 65,00 €
erhöht werden (siehe Anlage 1).
Ab August erhöht sich die Zahl der Mittagskinder nicht nur durch die neuen Gruppenformen nach dem KiBiz,
sondern auch durch die Übernahme der drei vormals katholischen Einrichtungen (Westring, Waldstraße,
Taunusstraße). Das Essensgeld dieser Einrichtungen liegt zurzeit zwischen 33,00 € und 46,00 €.
2. Lösung
Gemäß § 23 Absatz 3 des KiBiz kann der Träger einer Kindertageseinrichtung von den Eltern ein Entgelt für
das Mittagessen verlangen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei der Kalkulation der Mittagessenspauschale die anfallenden Sachkosten
(Lebensmittel, Sachmittel und Energiekosten) kostendeckend zu gestalten und die anteiligen Personalkosten
nicht mit in die Pauschale einzurechnen, da der personelle Mehraufwand nunmehr über die Kindpauschalen
nach dem KiBiz abgedeckt ist.
Durch das KiBiz werden den Trägern der Einrichtungen vom Land NRW Kindpauschalen, abhängig von den
Gruppenformen, zugewiesen. Die Kindpauschalen beinhalten sowohl die nötigten Personal- als auch die
Sachkosten. Gruppen mit Übermittagbetreuung erhalten eine erhöhte Pauschale, um den personellen
Mehraufwand für die Mahlzeitenzubereitung abzudecken.
Bei dieser Kalkulation ohne die Personalkosten würde der Elternbeitrag für das Mittagessen von derzeit
59,00 € auf 40,00 € sinken.
Der Kostendeckungsbeitrag, bezogen auf die Sachkosten, beträgt für das Kindergartenjahr 2008/2009 =
37,14 € (Anlage 2).
Bei der Einbeziehung von Kostensteigerungen, insbesondere für Personalaufwand und Energiekosten, bis
2011 um ca. 7,5%, beträgt der Kostendeckungsbeitrag = 39,95 €. Somit sollte das Essensgeld auf 40,00 €
festgesetzt werden.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass zumindest zum Zeitpunkt der Neufestsetzung des Entgeltes dieser
Betrag kostendeckend sein muss und dann über mehrere Jahre konstant bleiben sollte.
Der Stichtag für die Neufestsetzung der Pauschale in Höhe von 40,00 € beginnt am 01.01.2009 und endet
am 31.12.2011 (falls nicht wider Erwarten zukünftig unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen entstehen).
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie beschrieben.