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Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 161/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.06.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 161/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 23.06.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Beschlussentwurf: Im Rahmen der durch die Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling zugewiesenen Aufgaben wird beschlossen: 1. Die derzeitige Pauschale in Höhe von 59,00 € für die Einnahme des Mittagessens in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 auf 40,00 € gesenkt. 2. Außerhalb der vertraglichen Verpflichtung findet ab 01.01.2009 eine Erstattung des Essensgeldes in Höhe von 1,80 € pro Öffnungstag statt, wenn das Kind länger als 10 Öffnungstage zusammenhängend die Einrichtung nicht besucht hat: aus Krankheitsgründen, bei Krankenhausaufenthalt, bei Kurmaßnahmen. Eine Erstattung aus anderen Gründen erfolgt nicht. Sachdarstellung: 1. Problem Durch die Festsetzung des Jugendhilfeausschusses wird seit dem 01.01.2001 eine monatliche MittagessenPauschale in Höhe von 59,00 € pro Kind erhoben. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) entsteht eine neue Situation für die Berechnung des Personalaufwands. Der Personalkostenanteil, der auf die Versorgung der Kinder mit Mittagessen entfällt, ist bei der Berechnung der Kindpauschalen einbezogen worden und damit abgedeckt. Es ist insofern nicht mehr zwingend, dass der Personalkostenanteil für das Mittagessen bei der Berechnung der Essenspauschale neben den Sachkosten eingerechnet wird. Nach bisher angewandter Berechnungsformel hat die Neuberechnung der Kosten für das Mittagessen auf Grund der Jahresrechnung 2007 in den bisherigen sieben städtischen Kindertageseinrichtungen folgende Werte ergeben: Personalkosten Sachkosten Lebensmittel Verbrausmittel und Gebrauchsgegenstände Strom für Herde, Spülmaschine, Kühlschränke u. a. Wasser 46.869,00 € 75.229,00 € 3.460,00 € 533,67 € 476,26 € Gesamtausgaben 130.567,93 € Einnahmeansatz auf Grund der bisherigen Pauschale bei 168 Mittagskindern 118.944,00 € Damit weiterhin eine Kostendeckung erreicht würde, müsste das Essensgeld von derzeit 59,00 € auf 65,00 € erhöht werden (siehe Anlage 1). Ab August erhöht sich die Zahl der Mittagskinder nicht nur durch die neuen Gruppenformen nach dem KiBiz, sondern auch durch die Übernahme der drei vormals katholischen Einrichtungen (Westring, Waldstraße, Taunusstraße). Das Essensgeld dieser Einrichtungen liegt zurzeit zwischen 33,00 € und 46,00 €. 2. Lösung Gemäß § 23 Absatz 3 des KiBiz kann der Träger einer Kindertageseinrichtung von den Eltern ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Kalkulation der Mittagessenspauschale die anfallenden Sachkosten (Lebensmittel, Sachmittel und Energiekosten) kostendeckend zu gestalten und die anteiligen Personalkosten nicht mit in die Pauschale einzurechnen, da der personelle Mehraufwand nunmehr über die Kindpauschalen nach dem KiBiz abgedeckt ist. Durch das KiBiz werden den Trägern der Einrichtungen vom Land NRW Kindpauschalen, abhängig von den Gruppenformen, zugewiesen. Die Kindpauschalen beinhalten sowohl die nötigten Personal- als auch die Sachkosten. Gruppen mit Übermittagbetreuung erhalten eine erhöhte Pauschale, um den personellen Mehraufwand für die Mahlzeitenzubereitung abzudecken. Bei dieser Kalkulation ohne die Personalkosten würde der Elternbeitrag für das Mittagessen von derzeit 59,00 € auf 40,00 € sinken. Der Kostendeckungsbeitrag, bezogen auf die Sachkosten, beträgt für das Kindergartenjahr 2008/2009 = 37,14 € (Anlage 2). Bei der Einbeziehung von Kostensteigerungen, insbesondere für Personalaufwand und Energiekosten, bis 2011 um ca. 7,5%, beträgt der Kostendeckungsbeitrag = 39,95 €. Somit sollte das Essensgeld auf 40,00 € festgesetzt werden. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass zumindest zum Zeitpunkt der Neufestsetzung des Entgeltes dieser Betrag kostendeckend sein muss und dann über mehrere Jahre konstant bleiben sollte. Der Stichtag für die Neufestsetzung der Pauschale in Höhe von 40,00 € beginnt am 01.01.2009 und endet am 31.12.2011 (falls nicht wider Erwarten zukünftig unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen entstehen). 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie beschrieben.