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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 157/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80 22.07.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 157/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 22.07.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Beschlussentwurf: Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Landschaftsraum Eichholz“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.04.2008 die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz als Grundlage der Bauleitplanung und weiteren Projektentwicklung beschlossen (Beschlussvorlage 68/ 2008). Die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz ist zwischenzeitlich durch die Planungsbüros Post + Welters (Stadtplanung) und Brosk (Landschaftsplanung) in enger Abstimmung mit den Projektpartnern Stadt Wesseling, LEG Standort- und Projektentwicklung Köln GmbH (LEG S Köln GmbH) und PARETO GmbH planerisch weiter entwickelt und in Bauleitplan- Vorentwürfe (45. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt) umgesetzt worden. Die Anregungen und Hinweise des Fachausschusses aus seinen Sitzungen vom 27.02. und 17.04.2008 sowie die in der Bürgerinformation am 13.03.2008 vorgetragenen Anregungen der Bürgerschaft zur städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz sind aufgenommen, geprüft und, entsprechend dem Planungsstand und der gebotenen Abwägung aller planungsrelevanten Belange, inhaltlich sachgerecht in die vorliegenden BauleitplanVorentwürfe eingeflossen. Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise sollen die Planverfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Hinsichtlich der Planungsinhalte des Bebauungsplan- Vorentwurfes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ wird auf die Beschlussvorlage 160/ 2008 verwiesen. Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Wesseling „Landschaftsraum Eichholz“ ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 14.06.2007 eingeleitet worden, um die Darstellungen des seit 1977 wirksamen FNP für dieses Plangebiet den heutigen Entwicklungszielen der Stadt Wesseling und der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz anzupassen (Beschlussvorlage 107/ 2007). Hervorzuheben ist, dass die ca. 220.000 qm große Entwicklungsfläche Eichholz zwischen der L 190 Urfelder Straße, der K 31 Eichholzer Straße und der bestehenden Wohnbebauung „Auf dem Eichholzer Acker“ bereits seit 1977 im wirksamen FNP der Stadt Wesseling als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung umfasst den südlich an die vorgenannte FNP- Wohnbaufläche anschließenden Landschaftsraum sowie kleinere Teilflächen im Randbereich, entlang der L 190 Urfelder Straße und der K 31 Eichholzer Straße (vgl. Übersichtsplan Geltungsbereich). Die 45. FNP- Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der FNP- Darstellungen an die zu Grunde liegende städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz für diesen Geltungsbereich. Lediglich in sehr untergeordnetem Maße werden zusätzliche Wohnbauflächen im Anschluss an die FNP- Wohnbaufläche Eichholz dargestellt, die sich aus der städtebaulichen Rahmenplanung ergeben und einen sinnvollen Siedlungsabschluss ausbilden. Wesentliches Planungsziel der Stadt Wesseling ist, die südlich an die FNP- Wohnbaufläche Eichholz anschließende, ca. 170.000 qm große landwirtschaftlich genutzte Fläche, zu einem hochwertigen Grün- und Landschaftsraum umzugestalten und den „Landschaftsraum Eichholz“ in das regionale Freiraumkonzept „RegioGrün- Grünachse Süd“ einzubeziehen. Innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ können künftig auch naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung des „Wohngebietes Eichholz“, umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Wohnstandortes Keldenich werden Überlegungen angestellt, bei Notwendigkeit eine Gemeinbedarfsfläche für die Bürgerschaft innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“, in Nachbarschaft zu freiraumbezogenen Grün- und Naherholungsangeboten, zu realisieren und diese Gemeinbedarfsnutzung im Rahmen der 45. FNP- Änderung planungsrechtlich vorzubereiten. Die im Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung verlaufenden Fernleitungstrassen sollen in den FNP übernommen werden. Es handelt sich um unterirdische Mineralöl-/ Gasfernleitungstrassen, die parallel zu einem Landwirtschaftsweg bzw. zur L 190 Urfelder Straße verlaufen. Weiterhin umfasst die 45. FNP- Änderung die Aufhebung veralteter Darstellungen von öffentlichen Hauptverkehrsstraßen/ Grünflächen sowie die Änderung von FNP- Darstellungen entlang der L 190 Urfelder Straße und der K 31 Eichholzer Straße. Während die ca. 220.000 qm große Fläche des künftigen „Wohngebietes Eichholz“ im wirksamen FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist, besteht für den „Landschaftsraum Eichholz“ und für kleinere Teilflächen im Randbereich, entlang der L 190 Urfelder Straße und der K 31 Eichholzer Straße, u.a. für folgende Darstellungen das Erfordernis zur FNP- Änderung gemäß § 1 (3) BauGB: - Der ca. 170.000 qm große “Landschaftsraum Eichholz“ ist im wirksamen FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt; zudem sind in diesem Bereich zwei Teilstrecken von ehemals geplanten Hauptverkehrs-/ Umgehungsstraßen als „Verkehrsflächen - geplante Bundes-/ Landesstraßen“ im FNP dargestellt. - Die Teilfläche entlang der L 190 Urfelder Straße ist im FNP ebenfalls als Teilstrecke der ehemals geplanten Hauptverkehrsstraße nach Brühl/ Bornheim enthalten und als „Verkehrsfläche - geplante Bundes-/ Landesstraße“ dargestellt. - Die Teilfläche entlang der K 31 Eichholzer Straße ist im FNP in einer Tiefe von ca. 20 m als „Grünfläche“ (Abstandsgrün zum geplanten Ausbau der K 31) dargestellt. Die vorgenannten Darstellungen des seit 1977 wirksamen FNP entsprechen nicht mehr den städtebaulichen und verkehrsplanerischen Zielen der Stadt Wesseling und sollen deshalb entfallen bzw. an die Planungskonzeption der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz angepasst werden. Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ sind ausführlich in den beiliegenden Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert. 2. Lösung Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Ziele der Stadt Wesseling besteht das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 (3) BauGB für das Plangebiet „Landschaftsraum Eichholz“ (45. FNP- Änderung). Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB durchzuführen. Die interessierte Öffentlichkeit wird u.a. im Infomobil und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über die weiter entwickelte Planungskonzeption informiert und hat Gelegenheit, ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Das Planverfahren zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ wird gemäß § 8 (3) BauGB parallel mit dem Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ durchgeführt (Beschlussvorlage 160/ 2008). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung der 45. FNP- Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ und dessen Einbeziehung in das Freiraumkonzept „RegioGrün Grünachse Süd“ geschaffen. Damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung der „Wohnbaufläche Eichholz“, bereitgestellt werden. Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln auch für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ geprüft. In Bezug auf die im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung dargestellten, geringfügigen Erweiterung der FNP- Wohnbaufläche sind künftig, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Zeitschiene für die Erschliessung und Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz“ insgesamt (2009 - 2018) Einnahmen für die Stadt Wesseling, entsprechend ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungserlöse, aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“ bereitgestellt, die von der Stadt Wesseling zur Finanzierung ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungskosten eingesetzt werden. Anlagen: - Übersichtsplan- Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ - Städtebauliches Gesamtkonzept Wohngebiet Eichholz (Verkleinerung - zur Information) - Übersichtsplan - gültiger Flächennutzungsplan (Ausschnitt für das Plangebiet - Verkleinerung) - 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Vorentwurf - Verkleinerung) - Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B - Vorentwurf)) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Vorentwurf) im Maßstab 1 : 2.500.