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Beschlussvorlage (Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
164 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
- Antrag der CDU-Fraktion -) Beschlussvorlage (Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 154/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion - Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.06.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 154/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 16.06.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion - Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.05.2001 die Einführung eines kostenlosen und einkommensunabhängigen Familienpasses beschlossen. Die Leistungen beinhalteten: die kostenlose Benutzung des Stadtbusses in Wesseling, die kostenlose Mitgliedschaft im Internetcafe´ „NetZwerg“ in Wesseling, die gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen in Wesseling, die Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom in Wesseling um 5,00 DM pro Monat, die Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft um 20,00 DM pro Kurs, die Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung an Wesselinger Schulen um 10,00 DM pro Monat. Diesen Familienpass konnten alle Familien und Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern einkommensunabhängig erhalten, wobei die Leistungen/Vergünstigungen jedoch nur von den Kindern in Anspruch genommen werden konnten. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.11.2003 die Einführung eines Schülertickets beschlossen. Nach Einführung des Schülertickets bestand für nahezu den gleichen Personenkreis ein Doppelangebot. Die Erwartung, dass durch die Einführung des Schülertickets die Nutzung des Stadtbusses mit dem Familienpasses abnehmen würde, bestätigte sich nicht. Da das Schülerticket das weiter reichende Angebot beinhaltet schlug die Verwaltung vor, die kostenlose Nutzung des Stadtbusses von der Liste der Vergünstigungen des Familienpasses zu streichen. Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales beschloss am 17.11.2005 folgende Änderungen der Nutzungsberechtigung des Familienpasses: Streichung der kostenlosen Nutzung der Stadtbuslinie (Linie 721), Wegfall der kostenlosen Mitgliedschaft im Verein „NetZwerg, Erweiterung der Nutzungsberechtigung auf Familien mit 2 minderjährigen Kindern. Folgende Leistungen beinhaltet der Familienpass seit dem 01.01.2006: Gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen, Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom um 2,50 € pro Monat, Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft, um 10,00 € pro Kurs, Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung an Wesselinger Schulen um 5,50 € pro Monat. Mit der Einrichtung von offenen Ganztagsschulen an allen Wesselinger Grundschulen sowie der Hauptschule im Jahr 2007 ist auch die Bezuschussung der Betreuung von Kindern an Wesselinger Schulen (= in den Betreuungsvereinen an den Grundschulen) gegenstandslos geworden. Im Jahr 2006 und 2008 (Stand: 30.06.08) wurde von der Möglichkeit der Ermäßigung der VHSTeilnehmergebühren kein Gebrauch gemacht. Im Jahr 2007 nahm ein (berechtigtes) Kind an einem VHSKurs teil. Faktisch wird der Familienpass zur Zeit nur von Familien nachgefragt, welche Geburtskurkunden und/oder Kinderausweise beim Bürgeramt der Stadt Wesseling beantragen wollen. Entsprechend sank die Nachfrage nach dem Familienpass. In den Jahren 2001 und 2003 wurden 850 bzw. 670 Pässe ausgestellt, im Jahr 2006 waren es noch 290 Pässe (für 94 Familien). Gesamtausgaben 2005 24.765 € 2006 22.061 € 437 2007 2.670 € 2008 73 € Stadtbus „Metronom“ Betr.Vereine NetZwerg VHS Kinderpässe 21.590 € 330 € 2.316 € 530 € 0€ k.A. € 18.095 € 543 € 2.195 € ./. 0€ 754 € entfallen 552 € 1.347 € ./. 10,50 € 760 € entfallen 73 € 0€ Quelle: Fachbereich Finanzservice Übersicht: derzeitige Vergünstigungen für Familien und Geringverdiener In Wesseling besteht für Kinder bzw. Familien mit geringem Einkommen bereits ein großes Angebot an Vergünstigungen bzw. Gebühren- /Beitragsbefreiungen: Dies wurde explizit in der Vorlage Nr. 102/2008 „Kinderarmut in Wesseling“ dargestellt (Auszug): (...) Wesseling bietet für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung einen Kindergartenplatz und für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsmöglichkeiten bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Bei geringem Einkommen gibt es einen Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagspflege. – Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden bei einem Jahreseinkommen unter 27.500 € grundsätzlich keine Elternbeiträge mehr erhoben. Wesseling bietet an allen Grundschulen die Offene Ganztagsschule an. Das Angebot der OGS ist mit den gleichen Einkommensgrenzen wie bei den Kindertagsstätten bei geringem Einkommen kostenfrei. Die Wesselinger Hauptschule wurde zu einer gebundenen Ganztagsschule weiterentwickelt. Für Kinder in der Ganztagsschule und der OGS wird bei geringem Einkommen ein Essenszuschuss nach dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt. In wenigen besonderen Einzelfällen gibt es einen Essenszuschuss für Kinder in Kindertageseinrichtungen, wenn die Eltern das Essensgeld nicht aufbringen können. Geschwisterkinder sind in Kindertageseinrichtungen und OGS beitragsfrei Das letzte Kindergartenjahr ist in Wesseling beitragsfrei In den Kindertageseinrichtungen gibt es für Kinder mit Sprachförderbedarf kostenfreie Sprachförderung. In den Kindertageseinrichtungen erfolgt eine kostenbeitragsfreie Begabtenförderung Bei den Ferienfahrten der Stadt Wesseling und beim Angebot „Kids on tour“ gibt es Ermäßigungen bei geringem Einkommen. Bei den Teilnehmerzuschüssen für Ferienfahrten der freien Träger der Jugendhilfe gibt es bei geringem Einkommen Sonderzuschüsse. Die Angebote der Jugendtreffs, des städtischen Jugendzentrums und der Spielstuben bieten für alle Kinder und Jugendlichen kostenfreies Angebot. Die Familienzentren bieten zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und ihren Kinder. Das wöchentliche Kinderkino im Rheinforum bietet Filmspaß für eine geringen Eintritt von 1 €. Die Stadt Wesseling fördert Familien durch den Familienpass, wenn mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind. Beratung in allgemeinen erzieherischen Fragen erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Ambulante erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit ohne Kostenbeitrag der Eltern. Stationäre erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit mit einem nach Einkommen gestaffelten Elternbeitrag, der sich bei geringem Einkommen auf die Höhe des Kindergeldes beschränkt. (...) Ergänzend gibt es in Wesseling noch folgende weitere Angebote: freien Eintritt bzw. Eintrittsermäßigung im Gartenhallenbad Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung für die Nutzung der Stadtbücherei Ermäßigung der Hundesteuer Anschaffung von Schulbüchern: Bezuschussung bzw. Befreiung Einkommensabhängige Umgestaltung des Wesselinger Familienpasses ? In der Vergangenheit wurde mehrfach diskutiert, den Familienpass nicht mehr an die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder (2001 -2005: 3 Kinder; ab 2006: 2 Kinder) zu koppeln, sondern diesen nur noch für einkommensschwache Familien/Alleinerziehende auszustellen. Diesen Ansatz verfolgt die Verwaltung nicht. Der Familienpass sollte grundsätzlich einkommensunabhängig ein Angebot für alle Wesselinger Familien sein und nicht nur armen und „armutsnahen“ Familien zur Verfügung stehen. Dies ist auch die Intention des Sozialausschusses bei der Einrichtung des Wesselinger Familienpasses im Jahre 2001 gewesen. Auszug aus der Vorlage-Nr. 123/2001 – Einführung eines Familienpasses (...) „Mit dem Familienpass wird das Ziel verfolgt, einen wesentlichen familienpolitischen Beitrag auf kommunaler Ebene zu leisten“ (...) Eine einkommensabhängige Umgestaltung des Familienpasses bedeutet faktisch den Ausschluss von zahlreichen Familien mit Kindern, nur weil sie nicht zum einkommensschwächeren Teil der Bevölkerung gehören. Dies entspricht wie dargestellt nicht der Intention des Rates und des Sozialausschusses bei Einführung des Familienpasses. Geschätzte Kostenentwicklung bei einer Ausweitung auf Haushalte mit einem Kind Wesselinger Haushalte mit 1 Kind: Wesselinger Haushalte mit 2 Kindern Wesselinger Haushalte mit 3 u.mehr Kindern: Gesamt: Wesselinger Haushalte mit 1-9 Kindern: Kinder in Wesseling unter 18 Jahre: 2.113 Haushalte (2114 Kinder) 1.541 Haushalte (3082 Kinder) 533 Haushalte (1779 Kinder) 4.187 Haushalte 6.974 Kinder (Quelle: KDVZ Frechen) Würde der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte auch auf Haushalte mit einem Kind ausgeweitet, sind weitere 2.114 Kinder anspruchsberechtigt (z.Zt.: 4.861 Kinder). Dies entspricht einem Anstieg um rd. 47 Prozent. Bezogen auf die Ausgaben des Jahres 2007 (2.670 €) ergibt dies Aufwendungen i.H.v. rund 3.925 €. 2. Lösung Vorschlag A: Eintrittsermäßigung im Gartenhallenbad auch für Familienpassinhaber Bereits jetzt bietet das Gartenhallenbad viele Vergünstigungen (Auszug): Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII, mit Sonderausweis der Stadt Wesseling Einzelkartenermäßigung: 0,50 € 10er-Kartenermäßigung: 4 € Freier Eintritt für „junge Familien“: Familien mit 2 Kindern unter 6 Jahren haben freien Eintritt Freier Eintritt für Kinder von SGB II Empfängern in den Schulferien. Vom FB -41- ausgegebene Sonderausweise „Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII“ 2006 43 2007 54 2008 46 *) Quelle: Fachbereich -41*) Stand: 30.06.2008 Eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen kann nur sehr vage erfolgen. Erhebungen über die Anzahl der Schwimmbadbesuche durch die bislang begünstigten Personen liegen der Verwaltung nicht vor. Schon jetzt erhalten Kinder von Familien mit 2 Kindern unter 6 Jahren ganzjährig und Kinder von Hatz IV – Empfängern in den Ferien freien Eintritt. Wenn man von ca. 50 Schwimmbadbesuchen pro Jahr und Kind (also einmal wöchentlich) von geschätzten 100 Familienpassinhabern pro Woche ausgeht, ergeben sich zusätzliche Ausgaben in Höhe von 2.500 €. Vorschlag B: Gebührenbefreiung für die wöchentliche Kinder-Kinovorführung im Rheinforum Der mit 1 € bereits jetzt sehr moderate Eintrittspreis könnte für Familienpassinhaber gestrichen werden. Durchschnittliche Besucherzahlen der Kinder-Kinovorführungen im „Kleinen Theater“ des Rheinforums 2007 2008 *) Anzahl Veranstaltungen Besucher (Durchschnitt) Anzahl Veranstaltungen Besucher (Durchschnitt) 27 52 23 43 Quelle: Fachbereich -41*) Stand: 17.07.2008 Bei ca. 50 Vorstellungen im Jahr und angenommenen 30 Besuchern mit Familienpass pro Vorstellung ergäben sich zusätzliche Ausgaben in Höhe von 1.500 €. Zusammenfassende Schätzung Familien mit 2 Kindern Geschätzte Ausgaben für den Familienpass 2008 Zuzüglich freier Eintritt Hallenbad Zuzüglich Gebührenbefreiung Kino Zuzüglich beider Maßnahmen 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Wie oben beschrieben Familien ab 1 Kind 2.670 € (+ 2.500 €) 5.170 € (+ 1.500 €) 4.170 € 3.925 € (+ 3.675 €) 7. 600 € (+ 2.205 €) 4.130 € 6.670 € 9.805 €