Daten
Kommune
Wesseling
Größe
164 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
- Antrag der CDU-Fraktion -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.06.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
16.06.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
- Antrag der CDU-Fraktion -
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.05.2001 die Einführung eines kostenlosen und
einkommensunabhängigen Familienpasses beschlossen.
Die Leistungen beinhalteten:
die kostenlose Benutzung des Stadtbusses in Wesseling,
die kostenlose Mitgliedschaft im Internetcafe´ „NetZwerg“ in Wesseling,
die gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen in Wesseling,
die Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom in Wesseling um 5,00
DM pro Monat,
die Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft um 20,00
DM pro Kurs,
die Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung an Wesselinger Schulen um 10,00 DM pro
Monat.
Diesen Familienpass konnten alle Familien und Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern
einkommensunabhängig erhalten, wobei die Leistungen/Vergünstigungen jedoch nur von den Kindern in
Anspruch genommen werden konnten.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.11.2003 die Einführung eines Schülertickets beschlossen.
Nach Einführung des Schülertickets bestand für nahezu den gleichen Personenkreis ein Doppelangebot. Die
Erwartung, dass durch die Einführung des Schülertickets die Nutzung des Stadtbusses mit dem
Familienpasses abnehmen würde, bestätigte sich nicht. Da das Schülerticket das weiter reichende Angebot
beinhaltet schlug die Verwaltung vor, die kostenlose Nutzung des Stadtbusses von der Liste der
Vergünstigungen des Familienpasses zu streichen.
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales beschloss am 17.11.2005 folgende Änderungen der
Nutzungsberechtigung des Familienpasses:
Streichung der kostenlosen Nutzung der Stadtbuslinie (Linie 721),
Wegfall der kostenlosen Mitgliedschaft im Verein „NetZwerg,
Erweiterung der Nutzungsberechtigung auf Familien mit 2 minderjährigen Kindern.
Folgende Leistungen beinhaltet der Familienpass seit dem 01.01.2006:
Gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen,
Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom um 2,50 € pro Monat,
Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft, um 10,00 €
pro Kurs,
Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung an Wesselinger Schulen um 5,50 € pro Monat.
Mit der Einrichtung von offenen Ganztagsschulen an allen Wesselinger Grundschulen sowie der Hauptschule
im Jahr 2007 ist auch die Bezuschussung der Betreuung von Kindern an Wesselinger Schulen (= in den
Betreuungsvereinen an den Grundschulen) gegenstandslos geworden.
Im Jahr 2006 und 2008 (Stand: 30.06.08) wurde von der Möglichkeit der Ermäßigung der VHSTeilnehmergebühren kein Gebrauch gemacht. Im Jahr 2007 nahm ein (berechtigtes) Kind an einem VHSKurs teil.
Faktisch wird der Familienpass zur Zeit nur von Familien nachgefragt, welche Geburtskurkunden und/oder
Kinderausweise beim Bürgeramt der Stadt Wesseling beantragen wollen.
Entsprechend sank die Nachfrage nach dem Familienpass. In den Jahren 2001 und 2003 wurden 850 bzw.
670 Pässe ausgestellt, im Jahr 2006 waren es noch 290 Pässe (für 94 Familien).
Gesamtausgaben
2005
24.765 €
2006
22.061 €
437
2007
2.670 €
2008
73 €
Stadtbus
„Metronom“
Betr.Vereine
NetZwerg
VHS
Kinderpässe
21.590 €
330 €
2.316 €
530 €
0€
k.A. €
18.095 €
543 €
2.195 €
./.
0€
754 €
entfallen
552 €
1.347 €
./.
10,50 €
760 €
entfallen
73 €
0€
Quelle: Fachbereich Finanzservice
Übersicht: derzeitige Vergünstigungen für Familien und Geringverdiener
In Wesseling besteht für Kinder bzw. Familien mit geringem Einkommen bereits ein großes Angebot an
Vergünstigungen bzw. Gebühren- /Beitragsbefreiungen:
Dies wurde explizit in der Vorlage Nr. 102/2008 „Kinderarmut in Wesseling“ dargestellt (Auszug):
(...)
Wesseling bietet für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung einen Kindergartenplatz
und für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsmöglichkeiten bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der
Eltern. Bei geringem Einkommen gibt es einen Erlass der Elternbeiträge für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagspflege. – Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden
bei einem Jahreseinkommen unter 27.500 € grundsätzlich keine Elternbeiträge mehr erhoben.
Wesseling bietet an allen Grundschulen die Offene Ganztagsschule an. Das Angebot der OGS ist
mit den gleichen Einkommensgrenzen wie bei den Kindertagsstätten bei geringem Einkommen
kostenfrei.
Die Wesselinger Hauptschule wurde zu einer gebundenen Ganztagsschule weiterentwickelt.
Für Kinder in der Ganztagsschule und der OGS wird bei geringem Einkommen ein
Essenszuschuss nach dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt.
In wenigen besonderen Einzelfällen gibt es einen Essenszuschuss für Kinder in
Kindertageseinrichtungen, wenn die Eltern das Essensgeld nicht aufbringen können.
Geschwisterkinder sind in Kindertageseinrichtungen und OGS beitragsfrei
Das letzte Kindergartenjahr ist in Wesseling beitragsfrei
In den Kindertageseinrichtungen gibt es für Kinder mit Sprachförderbedarf kostenfreie
Sprachförderung.
In den Kindertageseinrichtungen erfolgt eine kostenbeitragsfreie Begabtenförderung
Bei den Ferienfahrten der Stadt Wesseling und beim Angebot „Kids on tour“ gibt es
Ermäßigungen bei geringem Einkommen.
Bei den Teilnehmerzuschüssen für Ferienfahrten der freien Träger der Jugendhilfe gibt es bei
geringem Einkommen Sonderzuschüsse.
Die Angebote der Jugendtreffs, des städtischen Jugendzentrums und der Spielstuben bieten für
alle Kinder und Jugendlichen kostenfreies Angebot.
Die Familienzentren bieten zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und
ihren Kinder.
Das wöchentliche Kinderkino im Rheinforum bietet Filmspaß für eine geringen Eintritt von 1 €.
Die Stadt Wesseling fördert Familien durch den Familienpass, wenn mindestens zwei Kinder im
Haushalt minderjährig sind.
Beratung in allgemeinen erzieherischen Fragen erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
Ambulante erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit ohne Kostenbeitrag der
Eltern.
Stationäre erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit mit einem nach Einkommen
gestaffelten Elternbeitrag, der sich bei geringem Einkommen auf die Höhe des Kindergeldes
beschränkt.
(...)
Ergänzend gibt es in Wesseling noch folgende weitere Angebote:
freien Eintritt bzw. Eintrittsermäßigung im Gartenhallenbad
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung für die Nutzung der Stadtbücherei
Ermäßigung der Hundesteuer
Anschaffung von Schulbüchern: Bezuschussung bzw. Befreiung
Einkommensabhängige Umgestaltung des Wesselinger Familienpasses ?
In der Vergangenheit wurde mehrfach diskutiert, den Familienpass nicht mehr an die Anzahl der im Haushalt
lebenden Kinder (2001 -2005: 3 Kinder; ab 2006: 2 Kinder) zu koppeln, sondern diesen nur noch für
einkommensschwache Familien/Alleinerziehende auszustellen.
Diesen Ansatz verfolgt die Verwaltung nicht. Der Familienpass sollte grundsätzlich einkommensunabhängig
ein Angebot für alle Wesselinger Familien sein und nicht nur armen und „armutsnahen“ Familien zur
Verfügung stehen. Dies ist auch die Intention des Sozialausschusses bei der Einrichtung des Wesselinger
Familienpasses im Jahre 2001 gewesen.
Auszug aus der Vorlage-Nr. 123/2001 – Einführung eines Familienpasses (...)
„Mit dem Familienpass wird das Ziel verfolgt, einen wesentlichen familienpolitischen Beitrag auf
kommunaler Ebene zu leisten“
(...)
Eine einkommensabhängige Umgestaltung des Familienpasses bedeutet faktisch den Ausschluss von
zahlreichen Familien mit Kindern, nur weil sie nicht zum einkommensschwächeren Teil der Bevölkerung
gehören. Dies entspricht wie dargestellt nicht der Intention des Rates und des Sozialausschusses bei
Einführung des Familienpasses.
Geschätzte Kostenentwicklung bei einer Ausweitung auf Haushalte mit einem Kind
Wesselinger Haushalte mit 1 Kind:
Wesselinger Haushalte mit 2 Kindern
Wesselinger Haushalte mit 3 u.mehr Kindern:
Gesamt:
Wesselinger Haushalte mit 1-9 Kindern:
Kinder in Wesseling unter 18 Jahre:
2.113 Haushalte (2114 Kinder)
1.541 Haushalte (3082 Kinder)
533 Haushalte (1779 Kinder)
4.187 Haushalte
6.974 Kinder
(Quelle: KDVZ Frechen)
Würde der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte auch auf Haushalte mit einem Kind ausgeweitet, sind
weitere 2.114 Kinder anspruchsberechtigt (z.Zt.: 4.861 Kinder). Dies entspricht einem Anstieg um rd. 47
Prozent.
Bezogen auf die Ausgaben des Jahres 2007 (2.670 €) ergibt dies Aufwendungen i.H.v. rund 3.925 €.
2. Lösung
Vorschlag A: Eintrittsermäßigung im Gartenhallenbad auch für Familienpassinhaber
Bereits jetzt bietet das Gartenhallenbad viele Vergünstigungen (Auszug):
Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII, mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
Einzelkartenermäßigung: 0,50 €
10er-Kartenermäßigung: 4 €
Freier Eintritt für „junge Familien“: Familien mit 2 Kindern unter 6 Jahren haben freien Eintritt
Freier Eintritt für Kinder von SGB II Empfängern in den Schulferien.
Vom FB -41- ausgegebene Sonderausweise „Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII“
2006
43
2007
54
2008
46 *)
Quelle: Fachbereich -41*) Stand: 30.06.2008
Eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen kann nur sehr vage erfolgen.
Erhebungen über die Anzahl der Schwimmbadbesuche durch die bislang begünstigten Personen liegen der
Verwaltung nicht vor. Schon jetzt erhalten Kinder von Familien mit 2 Kindern unter 6 Jahren ganzjährig und
Kinder von Hatz IV – Empfängern in den Ferien freien Eintritt.
Wenn man von ca. 50 Schwimmbadbesuchen pro Jahr und Kind (also einmal wöchentlich) von geschätzten
100 Familienpassinhabern pro Woche ausgeht, ergeben sich zusätzliche Ausgaben in Höhe von 2.500 €.
Vorschlag B: Gebührenbefreiung für die wöchentliche Kinder-Kinovorführung im Rheinforum
Der mit 1 € bereits jetzt sehr moderate Eintrittspreis könnte für Familienpassinhaber gestrichen werden.
Durchschnittliche Besucherzahlen der Kinder-Kinovorführungen im „Kleinen Theater“ des Rheinforums
2007
2008 *)
Anzahl
Veranstaltungen
Besucher
(Durchschnitt)
Anzahl
Veranstaltungen
Besucher
(Durchschnitt)
27
52
23
43
Quelle: Fachbereich -41*) Stand: 17.07.2008
Bei ca. 50 Vorstellungen im Jahr und angenommenen 30 Besuchern mit Familienpass pro Vorstellung
ergäben sich zusätzliche Ausgaben in Höhe von 1.500 €.
Zusammenfassende Schätzung
Familien mit 2 Kindern
Geschätzte Ausgaben für den
Familienpass 2008
Zuzüglich freier Eintritt Hallenbad
Zuzüglich Gebührenbefreiung Kino
Zuzüglich beider Maßnahmen
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie oben beschrieben
Familien ab 1 Kind
2.670 €
(+ 2.500 €)
5.170 €
(+ 1.500 €)
4.170 €
3.925 €
(+ 3.675 €)
7. 600 €
(+ 2.205 €)
4.130 €
6.670 €
9.805 €