Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
152/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einrichtung eines Preises für soziales Engagement
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 152/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
30.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Einrichtung eines Preises für soziales Engagement
Beschlussentwurf:
Zur Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste für soziales Engagement in Wesseling stiftet die
Stadt Wesseling einen „Preis für soziales Engagement“, der nach Maßgabe folgender Grundsätze verliehen
werden kann:
1.
Der Preis für soziales Engagement kann an natürliche Personen, Vereine, Verbände und
Personengruppen verliehen werden.
2.
Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz nicht in Wesseling haben.
3.
Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Vorschläge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres beim
Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände sowie der Fachbereich Soziale
Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling.
4.
Über die Verleihung des Preises entscheidet der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der
Stadt Wesseling. Nach Entscheidung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt
Wesseling erfolgt die Überreichung des Preises durch den Bürgermeister in einem gesonderten Termin.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat auf Antrag der CDU-Fraktion in seiner 31. Sitzung am 22.04.2008 einstimmig beschlossen, einen „Preis für soziales Engagement“ einzurichten. Der Preis soll mit 1.000 € ausgelobt
werden.
2. Lösung
Zur Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste für soziales Engagement in Wesseling stiftet die
Stadt Wesseling einen „Preis für soziales Engagement“, der nach Maßgabe folgender Grundsätze verliehen
werden kann:
1.
Der Preis für soziales Engagement kann an natürliche Personen, Vereine, Verbände und Personengruppen verliehen werden.
2.
Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz nicht in Wesseling haben.
3.
Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Vorschläge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres
beim Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände sowie der Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling.
4.
Über die Verleihung des Preises entscheidet der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling. Nach Entscheidung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling erfolgt die Überreichung des Preises durch den Bürgermeister in einem gesonderten Termin.
3. Alternativen
Die Verwaltung schlägt alternativ zu 4. vor, eine Jury einzurichten mit folgenden Mitgliedern
- der/die Vorsitzende des AFGS
- den/die zuständige Dezernent/-in oder Verwaltungsdirektor/-in
- eine(n) Vertreter/-in der katholischen Kirche
- eine(n) Vertreter/-in der evangelischen Kirche
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel in Höhe von 1.000 Euro stehen unter dem Produktsachkonto 050 351 001 5279600
bereit.