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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Preises für soziales Engagement)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 152/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung eines Preises für soziales Engagement Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 152/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 30.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Einrichtung eines Preises für soziales Engagement Beschlussentwurf: Zur Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste für soziales Engagement in Wesseling stiftet die Stadt Wesseling einen „Preis für soziales Engagement“, der nach Maßgabe folgender Grundsätze verliehen werden kann: 1. Der Preis für soziales Engagement kann an natürliche Personen, Vereine, Verbände und Personengruppen verliehen werden. 2. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz nicht in Wesseling haben. 3. Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Vorschläge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres beim Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände sowie der Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling. 4. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling. Nach Entscheidung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling erfolgt die Überreichung des Preises durch den Bürgermeister in einem gesonderten Termin. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat auf Antrag der CDU-Fraktion in seiner 31. Sitzung am 22.04.2008 einstimmig beschlossen, einen „Preis für soziales Engagement“ einzurichten. Der Preis soll mit 1.000 € ausgelobt werden. 2. Lösung Zur Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste für soziales Engagement in Wesseling stiftet die Stadt Wesseling einen „Preis für soziales Engagement“, der nach Maßgabe folgender Grundsätze verliehen werden kann: 1. Der Preis für soziales Engagement kann an natürliche Personen, Vereine, Verbände und Personengruppen verliehen werden. 2. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz nicht in Wesseling haben. 3. Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Vorschläge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres beim Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände sowie der Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling. 4. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling. Nach Entscheidung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling erfolgt die Überreichung des Preises durch den Bürgermeister in einem gesonderten Termin. 3. Alternativen Die Verwaltung schlägt alternativ zu 4. vor, eine Jury einzurichten mit folgenden Mitgliedern - der/die Vorsitzende des AFGS - den/die zuständige Dezernent/-in oder Verwaltungsdirektor/-in - eine(n) Vertreter/-in der katholischen Kirche - eine(n) Vertreter/-in der evangelischen Kirche 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Mittel in Höhe von 1.000 Euro stehen unter dem Produktsachkonto 050 351 001 5279600 bereit.