Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
279/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bürgermeisterbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der
Fraktionen für 2009
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 279/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
20.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für
2009
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €. Der bis zum
Ende der Legislaturperiode zustehende Betrag wird zum 01.01.2009 ausgezahlt – der Restbetrag nach
Bildung der neuen Fraktionen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen
Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein
Abschlag gezahlt.
Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NW) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus
Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
§ 11 Absatz 3 Hauptsatzung bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu
festzusetzen ist.
2. Lösung
Im Zuge der Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde die Höhe der Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 in der Sitzung
des Rates vom 05.07.2005 um 2 % gekürzt. Von diesen Beträgen wird auch für das Jahr 2009 ausgegangen.
Der bis zum Ende der Legislaturperiode (20.10.2009) zustehende Betrag wird zum 01.01.2009 ausgezahlt –
der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass
die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum
Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31.03. für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie im Jahr 2008.