Daten
Kommune
Wesseling
Größe
173 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
- Antrag der CDU-Fraktion -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
19.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses
- Antrag der CDU-Fraktion -
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 17. Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales am Donnerstag, dem 04.09.2008
beantragte Frau Schallus Witthöft für die CDU-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche
Kosten zusätzlich anfallen würden, wenn Beiträge an Sportvereine und kulturelle Vereine für Kinder und
Jugendliche, die dort Mitglieder sind, in den Familienpass aufgenommen würden.
Herr Halbritter beantragte für die SPD-Fraktion, in die Prüfung mit einzubeziehen, dass Personen mit
geringerem Einkommen bei diesen Vereinen einen geringeren Beitrag zahlen. Er bat die Verwaltung mit den
Vereinen z.B. über den Stadtsportverband Kontakt aufzunehmen und zu recherchieren, inwieweit dort bereits
eine Förderung stattfindet. Herr Halbritter bat weiter um Prüfung, welche Kosten anfallen, wenn der
Familienpass auf Haushalte mit einem Kind ausgeweitet würde.
Herr Troppens bat bei den Prüfungen zu berücksichtigen, inwieweit die Vereine für ihre Jugendarbeit bereits
durch die Stadt gefördert werden.
Förderung der Jugendarbeit der Wesselinger Sportvereine durch die Stadt Wesseling:
Die Richtlinie für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom 22.11.2001 regelt hierzu folgendes:
(Auszug)
5
Zuschüsse zur Jugendarbeit
Die Stadt Wesseling gewährt den Sportvereinen einen Zuschuß für die Jugendarbeit, ohne daß
hierfür ein Antrag gestellt werden muß.
Der Zuschuß richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr. Für die Berechnung wird die jeweils letzte Mitgliedermeldung an den Landessportbund
zugrunde gelegt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedernachweis auch unmittelbar beim Bereich für
Schule, Kultur, Sport und Partnerschaften geführt werden.
Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den
Ausschuß für Sport und Freizeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
festgesetzt.
Der Jugendzuschuß ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt.
Der Ausschusses für Sport und Freizeit hat folgende Änderung der Richtlinie in seiner Sitzung am
23.10.2008, Vorlagen-Nr. 235/2008, einstimmig beschlossen:
(Auszug)
1.3.
Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle
Sportvereine im Stadtgebiet Wesseling, welche mehr als 50 % Wesselinger als Mitglieder haben, die
einem Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes
Wesseling sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen grundsätzlich im Stadtgebiet
Wesseling liegen. Ausnahmen sind möglich.
Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling.
Nach Auskunft des Fachbereiches -41- berät der Ausschuss für Sport und Freizeit einmal jährlich über die
Zuschüsse zur Jugendarbeit der Sportvereine.
Im Jahr 2007 beschloss der Ausschuss für Sport und Freizeit in seiner 17. Sitzung des Ausschusses für
Sport und Freizeit am Donnerstag, dem 25.10.2007:
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2007 „Zuschüsse Jugendarbeit 2007"
Vorlagen-Nr. 237/2007
Es wird beschlossen, für die Jugendarbeit der Sportvereine 2007 aus dem Produktsachkonto 080
421 000 5318000 -Zuschüsse- 4.000,00 € und zusätzlich aus der Budgetaufstockung für den
Fachbereich Sport 6.067,40 € als Jugendzuschuss zu gewähren.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Äquivalente Beschlüsse wurden in den Vorjahren gefasst, dem Ausschuss für Sport und Freizeit liegt für eine
seiner nächsten Sitzungen ebenfalls ein Beschlussentwurf zur Bezuschussung der Jugendarbeit für das Jahr
2008 vor.
Somit findet bereits seit Jahren eine konstante Bezuschussung der Jugendarbeit der Wesselinger
Sportvereine statt. Im Jahr 2007 wurden insgesamt ca. 10.000 € bereitgestellt. Ob die nun vom Ausschuss
für Sport und Freizeit beschlossene Beschränkung auf Sportvereine welche mehr als 50 % Wesselinger als
Mitglieder haben zu Einschnitten in der Bezuschussung der Jugendarbeit führt bleibt abzuwarten.
Situation der Beitragsgestaltung der Wesselinger Sportvereine
- Gebührenermäßigungen
- Mitgliedersituation
Der Fachbereich -41/Kultur, Sport u. Städtepartnerschaften- hat umfangreiches Zahlenmaterial über
(vereinsinterne) Beitragsermäßigungen für Kinder, Familien / sozial schwache Personen und zur Anzahl der
jugendlichen Vereinsmitglieder von 13 Vereinen/Sportangeboten ermittelt.
Die Beitragsangebote der Vereine sind sehr unterschiedlich und gestatten keine direkte Vergleichbarkeit. Es
gibt Vereine mit weit gestaffelten Ermäßigungsangeboten und sogar Vereine, die für Kinder eine völlige
Beitragsbefreiung gewähren. Beispiel: Der TuS Wesseling hat 13 unterschiedliche Jahresbeiträge, der SV
Aris Wesseling teilt seine Mitglieder in 3 Beitragsgruppen ein.
Auch unterscheiden sich die Jahresbeiträge der Vereine preislich zum Teil deutlich. In einigen Vereinen ist
das Ermäßigungsangebot für Kinder immer noch teuer als der „normale“ Jahresbeitrag in anderen Vereinen.
Die folgende Tabelle soll nur einen Überblick über die unterschiedlichen Vereinsangebote geben:
TuS Wesseling e.V.
Weiß-Blau Urfeld
2004 e.V.
SPVG WesselingUrfeld 19/46 e.V.
Tisch-TennisGemeinschaft 1950
Berzdorf e.V.
SV Aris Wesseling
1981
Rot-Gelb Wesseling
1992 e.V.
Vermins Baseballund Softballclub e.V.
DLRG
Wesselinger THC
Kronenbusch e.V.
Spiel-u.Sportverein
Berzdorf 1929 e.V.
Happy Dancers
Aslan Taekwon-Do
Wesseling e.V.
BRONX Rock
Kletterhalle GmbH
Sport-Oase Berzdorf
Basketballclub
Wesseling e.V.
Ermäßigungen
für sozial
schwache
Familien
Ermäßigungen
für soz.
schwache
Jugendliche
Ermäßigungen
für Schüler,
Studenten,
Wehrdienstl.
Kinder
(unter 18)
Ermäßigungen
für Familien
Ja
Nein
Ja
Ja
935
Nein
Nein
Nein
Nein
3
Beitragstaffelung
nach Anzahl der
Kinder
Nein
Nein
Nein
411
Ja
Einzelfallentscheidung
Einzelfallentscheidung
Ja
23
Nein
Ja
Alle unter 18. J:
Beitragsfrei
Alle unter 18.J
Beitragsfrei
1
Ja, für 1.+2. Kind,
ab dem 3. Kind
Beitragsbefreiung
Ja
Ja
beitragsfrei
Nein - z.Zt. werden Ermäßigungen für Familien oder sozial schwache
Jugendliche vereinsintern diskutiert
Beitragstaffelung
nach Anzahl der
Nein
Nein
Nein
Kinder
Ja
236
38
382
Nein
Nein
Ja
88
Nein
Nein
Nein
201
Nein
Nein
Nein
k.A.
Nein
Nein
Nein
29
Ja
Ja
Ja
Ja
./.
Nein
Beitragstaffelung
nach Anzahl der
Kinder
Nein
Nein
Nein
./.
Beitragstaffelung
nach Anzahl der
Kinder
Beitragstaffelung
pro Kind und
Lebensjahr
Beitragstaffelung
nach Anzahl der
Kinder
z.Zt. werden Ermäßigungen für sozial schwache Familien
vereinsintern diskutiert
13
Hinweis: vom Boxring Wesseling e.V. liegen leider keine Ergebnisse vor.
Zusammengefasst:
(+) 11 Vereine bieten Familienermäßigungen oder Beitragstaffelungen für Familien mit mehreren Kindern.
Die Mitgliedschaft in einem Verein ist für minderjährige Kinder / in einem anderen für alle „sozial schwachen
Familien“ sogar beitragsfrei.
(-) In einem Verein wird eine Beitragstaffelung noch diskutiert, zur Zeit bieten nur zwei Vereine und die „Sport
Oase“ keinerlei „Kindervergünstigungen“ an; „betroffen“ sind in diesen Vereinen z.Zt. 41 Jugendliche.
Nach der Mitgliedermeldung des Landessportbundes haben die Wesselinger Sportvereine im Jahr 2008
zusammen 2465 „minderjährige“ Mitglieder (2007: 2397)*). Die Abfrage von -41- (s.o.) ergab, dass für 2360
Kinder bereits Mitgliedsermäßigungen bestehen.
*)Es ist aber davon auszugehen, dass einige Kinder in mehreren Sportvereinen gleichzeitig Mitglied sind.
Prüfauftrag: Bezuschussung von bestehenden Mitgliedschaften über den Familienpass
Berechnungsgrundlagen
Wesselinger Haushalte mit 1 Kind:
Wesselinger Haushalte mit 2 Kindern
Wesselinger Haushalte mit 3 u.mehr Kindern:
Gesamt:
Wesselinger Haushalte mit 1-9 Kindern:
Kinder in Wesseling unter 18 Jahre:
2.113 Haushalte (2114 Kinder)
1.541 Haushalte (3082 Kinder)
533 Haushalte (1779 Kinder)
4.187 Haushalte
6.974 Kinder
(Quelle: KDVZ Frechen)
Weiter (nach Alter) differenzierte Daten liegen nicht vor, Kinder werden in der Regel aber nicht vor dem 7.
Lebensjahr in einem Sportverein Mitglied. Andererseits sind Kinder häufig Mitglied mehrerer Vereine.
Genauere Zahlen stellt der Landessportbund zur Verfügung:
Z.Zt. bestehen 2465 Mitgliedschaften von Jugendlichen (unter 18 J.) in Wesselinger Sportvereinen(2007:
2.397 ). Diese Zahl soll für die folgenden Berechnungen der „Ausgangswert“ sein, auch wenn ein geringer
Anteil der Jugendlichen möglicherweise nicht „Familienpassberechtigt“ (Einwohner in Wesseling? / Familie
mit mind. 2 Kindern?) ist.
A) Sofern der Familienpass wie folgt erweitert würde,
- Bezuschussung des Jahresbeitrags einer Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein, welcher
dem Fachverband des deutschen Sportbund angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes
Wesseling ist,
ergäben sich bei einer Bezuschussung von 5 € pro Jahr Mehrausgaben von rd. 12.500 €.
B) Soll nur eine Bezuschussung für Mitgliedschaften in Vereinen ohne Familienermäßigungen erfolgen
(z.Bsp. Weiß-Blau Urfeld, Vermins; z.Zt. 105 Kinder), ergäbe sich ein Zuschussbedarf von ca. 550 €
(wiederum bei einem Zuschuss pro Mitglied von 5 €).
Variante A) kann die unterschiedliche Preisstruktur der Vereine nicht berücksichtigen. Bei „teuren“ Vereinen
fallen 5 € „Familienpassförderung“ nicht ins Gewicht. Eine gezielte Förderung von einzelnen (preiswerten)
Vereinen oder besonderen Sportarten, z.Bsp. nur eine Bezuschussung der Wesselinger Fussball-Vereine,
wäre unsachgemäß.
Variante B) stellt eine indirekte „Privilegierung“ derjenigen Vereine dar, welche zwar von der Stadt Wesseling
über die Sportförderlichtlinie Gelder erhalten, diese Förderung aber nicht als Beitragermäßigung an die
Jugendlichen weitergeben.
Vorschlag der Verwaltung
Die Stadt Wesseling fördert „Kinder“-Sport im Rahmen ihrer Sportförderrichtlinien. Der zuständige Ausschuss
stellt den Vereinen pro Jahr ca. 10.000 € zur Jugendarbeit zur Verfügung, dies entspricht einer Förderung
von ca. 4,20 € pro (jugendlichem) Vereinsmitglied.
Die meisten Vereine bieten eine Vielzahl von Ermäßigungsangeboten für Jugendliche (in Form von
Familienermäßigungen, gestaffelten Beiträgen nach Anzahl der Kinder und/oder nach Kindesalter, usw.).
Den Familienpasses um ein Angebot „Zuschuss zum Vereinsbeitrag von Wesselinger Sportvereinen“ zu
erweitern erscheint wenig zweckdienlich, um einen familienpolitischen Beitrag zur Situation der Familien in
Wesseling zu leisten.
Dieses Angebot verbessert die Situation der Familien nicht nachhaltig. Die (direkte) Bezuschussung der
Mitgliedsbeiträge der Kinder fällt im Einzelfall nur gering aus. Eine höhere Bezuschussung erfordert entweder
die Bereitstellung erheblicher zusätzlicher Gelder für den Familienpass oder eine „Konzentration“ auf einzelne
Vereine, Sportarten oder z.Bsp. Altersgruppen. Eine solche Differenzierung würde von den vermeintlich
benachteiligten Gruppen als Willkür empfunden werden.
2. Lösung
Eine Förderung der Beitragsgebühren von Wesselinger Sportvereinen mit Mitteln des Familienpasses wird
von der Verwaltung daher nicht vorgeschlagen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie oben beschrieben