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Beschlussvorlage (Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
173 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 154/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion - Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 154/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 19.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Prüfauftrag - Erweiterung des Familienpasses - Antrag der CDU-Fraktion - Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In der 17. Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales am Donnerstag, dem 04.09.2008 beantragte Frau Schallus Witthöft für die CDU-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche Kosten zusätzlich anfallen würden, wenn Beiträge an Sportvereine und kulturelle Vereine für Kinder und Jugendliche, die dort Mitglieder sind, in den Familienpass aufgenommen würden. Herr Halbritter beantragte für die SPD-Fraktion, in die Prüfung mit einzubeziehen, dass Personen mit geringerem Einkommen bei diesen Vereinen einen geringeren Beitrag zahlen. Er bat die Verwaltung mit den Vereinen z.B. über den Stadtsportverband Kontakt aufzunehmen und zu recherchieren, inwieweit dort bereits eine Förderung stattfindet. Herr Halbritter bat weiter um Prüfung, welche Kosten anfallen, wenn der Familienpass auf Haushalte mit einem Kind ausgeweitet würde. Herr Troppens bat bei den Prüfungen zu berücksichtigen, inwieweit die Vereine für ihre Jugendarbeit bereits durch die Stadt gefördert werden. Förderung der Jugendarbeit der Wesselinger Sportvereine durch die Stadt Wesseling: Die Richtlinie für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom 22.11.2001 regelt hierzu folgendes: (Auszug) 5 Zuschüsse zur Jugendarbeit Die Stadt Wesseling gewährt den Sportvereinen einen Zuschuß für die Jugendarbeit, ohne daß hierfür ein Antrag gestellt werden muß. Der Zuschuß richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Berechnung wird die jeweils letzte Mitgliedermeldung an den Landessportbund zugrunde gelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedernachweis auch unmittelbar beim Bereich für Schule, Kultur, Sport und Partnerschaften geführt werden. Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den Ausschuß für Sport und Freizeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgesetzt. Der Jugendzuschuß ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt. Der Ausschusses für Sport und Freizeit hat folgende Änderung der Richtlinie in seiner Sitzung am 23.10.2008, Vorlagen-Nr. 235/2008, einstimmig beschlossen: (Auszug) 1.3. Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle Sportvereine im Stadtgebiet Wesseling, welche mehr als 50 % Wesselinger als Mitglieder haben, die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes Wesseling sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen grundsätzlich im Stadtgebiet Wesseling liegen. Ausnahmen sind möglich. Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling. Nach Auskunft des Fachbereiches -41- berät der Ausschuss für Sport und Freizeit einmal jährlich über die Zuschüsse zur Jugendarbeit der Sportvereine. Im Jahr 2007 beschloss der Ausschuss für Sport und Freizeit in seiner 17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am Donnerstag, dem 25.10.2007: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2007 „Zuschüsse Jugendarbeit 2007" Vorlagen-Nr. 237/2007 Es wird beschlossen, für die Jugendarbeit der Sportvereine 2007 aus dem Produktsachkonto 080 421 000 5318000 -Zuschüsse- 4.000,00 € und zusätzlich aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport 6.067,40 € als Jugendzuschuss zu gewähren. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Äquivalente Beschlüsse wurden in den Vorjahren gefasst, dem Ausschuss für Sport und Freizeit liegt für eine seiner nächsten Sitzungen ebenfalls ein Beschlussentwurf zur Bezuschussung der Jugendarbeit für das Jahr 2008 vor. Somit findet bereits seit Jahren eine konstante Bezuschussung der Jugendarbeit der Wesselinger Sportvereine statt. Im Jahr 2007 wurden insgesamt ca. 10.000 € bereitgestellt. Ob die nun vom Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossene Beschränkung auf Sportvereine welche mehr als 50 % Wesselinger als Mitglieder haben zu Einschnitten in der Bezuschussung der Jugendarbeit führt bleibt abzuwarten. Situation der Beitragsgestaltung der Wesselinger Sportvereine - Gebührenermäßigungen - Mitgliedersituation Der Fachbereich -41/Kultur, Sport u. Städtepartnerschaften- hat umfangreiches Zahlenmaterial über (vereinsinterne) Beitragsermäßigungen für Kinder, Familien / sozial schwache Personen und zur Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder von 13 Vereinen/Sportangeboten ermittelt. Die Beitragsangebote der Vereine sind sehr unterschiedlich und gestatten keine direkte Vergleichbarkeit. Es gibt Vereine mit weit gestaffelten Ermäßigungsangeboten und sogar Vereine, die für Kinder eine völlige Beitragsbefreiung gewähren. Beispiel: Der TuS Wesseling hat 13 unterschiedliche Jahresbeiträge, der SV Aris Wesseling teilt seine Mitglieder in 3 Beitragsgruppen ein. Auch unterscheiden sich die Jahresbeiträge der Vereine preislich zum Teil deutlich. In einigen Vereinen ist das Ermäßigungsangebot für Kinder immer noch teuer als der „normale“ Jahresbeitrag in anderen Vereinen. Die folgende Tabelle soll nur einen Überblick über die unterschiedlichen Vereinsangebote geben: TuS Wesseling e.V. Weiß-Blau Urfeld 2004 e.V. SPVG WesselingUrfeld 19/46 e.V. Tisch-TennisGemeinschaft 1950 Berzdorf e.V. SV Aris Wesseling 1981 Rot-Gelb Wesseling 1992 e.V. Vermins Baseballund Softballclub e.V. DLRG Wesselinger THC Kronenbusch e.V. Spiel-u.Sportverein Berzdorf 1929 e.V. Happy Dancers Aslan Taekwon-Do Wesseling e.V. BRONX Rock Kletterhalle GmbH Sport-Oase Berzdorf Basketballclub Wesseling e.V. Ermäßigungen für sozial schwache Familien Ermäßigungen für soz. schwache Jugendliche Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Wehrdienstl. Kinder (unter 18) Ermäßigungen für Familien Ja Nein Ja Ja 935 Nein Nein Nein Nein 3 Beitragstaffelung nach Anzahl der Kinder Nein Nein Nein 411 Ja Einzelfallentscheidung Einzelfallentscheidung Ja 23 Nein Ja Alle unter 18. J: Beitragsfrei Alle unter 18.J Beitragsfrei 1 Ja, für 1.+2. Kind, ab dem 3. Kind Beitragsbefreiung Ja Ja beitragsfrei Nein - z.Zt. werden Ermäßigungen für Familien oder sozial schwache Jugendliche vereinsintern diskutiert Beitragstaffelung nach Anzahl der Nein Nein Nein Kinder Ja 236 38 382 Nein Nein Ja 88 Nein Nein Nein 201 Nein Nein Nein k.A. Nein Nein Nein 29 Ja Ja Ja Ja ./. Nein Beitragstaffelung nach Anzahl der Kinder Nein Nein Nein ./. Beitragstaffelung nach Anzahl der Kinder Beitragstaffelung pro Kind und Lebensjahr Beitragstaffelung nach Anzahl der Kinder z.Zt. werden Ermäßigungen für sozial schwache Familien vereinsintern diskutiert 13 Hinweis: vom Boxring Wesseling e.V. liegen leider keine Ergebnisse vor. Zusammengefasst: (+) 11 Vereine bieten Familienermäßigungen oder Beitragstaffelungen für Familien mit mehreren Kindern. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist für minderjährige Kinder / in einem anderen für alle „sozial schwachen Familien“ sogar beitragsfrei. (-) In einem Verein wird eine Beitragstaffelung noch diskutiert, zur Zeit bieten nur zwei Vereine und die „Sport Oase“ keinerlei „Kindervergünstigungen“ an; „betroffen“ sind in diesen Vereinen z.Zt. 41 Jugendliche. Nach der Mitgliedermeldung des Landessportbundes haben die Wesselinger Sportvereine im Jahr 2008 zusammen 2465 „minderjährige“ Mitglieder (2007: 2397)*). Die Abfrage von -41- (s.o.) ergab, dass für 2360 Kinder bereits Mitgliedsermäßigungen bestehen. *)Es ist aber davon auszugehen, dass einige Kinder in mehreren Sportvereinen gleichzeitig Mitglied sind. Prüfauftrag: Bezuschussung von bestehenden Mitgliedschaften über den Familienpass Berechnungsgrundlagen Wesselinger Haushalte mit 1 Kind: Wesselinger Haushalte mit 2 Kindern Wesselinger Haushalte mit 3 u.mehr Kindern: Gesamt: Wesselinger Haushalte mit 1-9 Kindern: Kinder in Wesseling unter 18 Jahre: 2.113 Haushalte (2114 Kinder) 1.541 Haushalte (3082 Kinder) 533 Haushalte (1779 Kinder) 4.187 Haushalte 6.974 Kinder (Quelle: KDVZ Frechen) Weiter (nach Alter) differenzierte Daten liegen nicht vor, Kinder werden in der Regel aber nicht vor dem 7. Lebensjahr in einem Sportverein Mitglied. Andererseits sind Kinder häufig Mitglied mehrerer Vereine. Genauere Zahlen stellt der Landessportbund zur Verfügung: Z.Zt. bestehen 2465 Mitgliedschaften von Jugendlichen (unter 18 J.) in Wesselinger Sportvereinen(2007: 2.397 ). Diese Zahl soll für die folgenden Berechnungen der „Ausgangswert“ sein, auch wenn ein geringer Anteil der Jugendlichen möglicherweise nicht „Familienpassberechtigt“ (Einwohner in Wesseling? / Familie mit mind. 2 Kindern?) ist. A) Sofern der Familienpass wie folgt erweitert würde, - Bezuschussung des Jahresbeitrags einer Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein, welcher dem Fachverband des deutschen Sportbund angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes Wesseling ist, ergäben sich bei einer Bezuschussung von 5 € pro Jahr Mehrausgaben von rd. 12.500 €. B) Soll nur eine Bezuschussung für Mitgliedschaften in Vereinen ohne Familienermäßigungen erfolgen (z.Bsp. Weiß-Blau Urfeld, Vermins; z.Zt. 105 Kinder), ergäbe sich ein Zuschussbedarf von ca. 550 € (wiederum bei einem Zuschuss pro Mitglied von 5 €). Variante A) kann die unterschiedliche Preisstruktur der Vereine nicht berücksichtigen. Bei „teuren“ Vereinen fallen 5 € „Familienpassförderung“ nicht ins Gewicht. Eine gezielte Förderung von einzelnen (preiswerten) Vereinen oder besonderen Sportarten, z.Bsp. nur eine Bezuschussung der Wesselinger Fussball-Vereine, wäre unsachgemäß. Variante B) stellt eine indirekte „Privilegierung“ derjenigen Vereine dar, welche zwar von der Stadt Wesseling über die Sportförderlichtlinie Gelder erhalten, diese Förderung aber nicht als Beitragermäßigung an die Jugendlichen weitergeben. Vorschlag der Verwaltung Die Stadt Wesseling fördert „Kinder“-Sport im Rahmen ihrer Sportförderrichtlinien. Der zuständige Ausschuss stellt den Vereinen pro Jahr ca. 10.000 € zur Jugendarbeit zur Verfügung, dies entspricht einer Förderung von ca. 4,20 € pro (jugendlichem) Vereinsmitglied. Die meisten Vereine bieten eine Vielzahl von Ermäßigungsangeboten für Jugendliche (in Form von Familienermäßigungen, gestaffelten Beiträgen nach Anzahl der Kinder und/oder nach Kindesalter, usw.). Den Familienpasses um ein Angebot „Zuschuss zum Vereinsbeitrag von Wesselinger Sportvereinen“ zu erweitern erscheint wenig zweckdienlich, um einen familienpolitischen Beitrag zur Situation der Familien in Wesseling zu leisten. Dieses Angebot verbessert die Situation der Familien nicht nachhaltig. Die (direkte) Bezuschussung der Mitgliedsbeiträge der Kinder fällt im Einzelfall nur gering aus. Eine höhere Bezuschussung erfordert entweder die Bereitstellung erheblicher zusätzlicher Gelder für den Familienpass oder eine „Konzentration“ auf einzelne Vereine, Sportarten oder z.Bsp. Altersgruppen. Eine solche Differenzierung würde von den vermeintlich benachteiligten Gruppen als Willkür empfunden werden. 2. Lösung Eine Förderung der Beitragsgebühren von Wesselinger Sportvereinen mit Mitteln des Familienpasses wird von der Verwaltung daher nicht vorgeschlagen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Wie oben beschrieben