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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 245/2008 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.10.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 245/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 24.10.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In dem mit Schreiben vom 02.10.2008 allen Stadtverordneten zugeleiteten Finanzbericht wird die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt beschrieben. Danach wird der Haushalt 2008 voraussichtlich mit einem deutlich höheren Defizit als kalkuliert abschließen. Gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist. Die wesentlichen Haushaltsverbesserungen und -verschlechterungen sind im Finanzbericht, auf den verwiesen wird, beschrieben. Hauptursache für das größer als geplant ausfallende Defizit des laufenden Haushalts sind geringere Erträge aus der Gewerbesteuer. Das aktuelle Anordnungssoll von rd. 28,8 Mio. € unterschreitet das geplante Gewerbesteueraufkommen von 34,1 Mio. € um rd. 5,3 Mio. €. Nach den bei Vertretern der bedeutenden Gewerbesteuerzahler eingeholten Auskünften ist im laufenden Jahr mit höheren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Nach Abzug der auf die Mindererträge entfallenden Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage ergibt sich für den städtischen Haushalt über den Planverlust von rd. 7,3 Mio. € hinaus ein weiteres Defizit von rd. 2,7 Mio. €, so dass mit einem Fehlbetrag von rd. 10 Mio. € gerechnet werden muss. Sollte sich die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, nach der die Bildung einer Rücklage bzw. Rückstellung für künftige Kreisumlagelasten nicht zulässig ist, müsste der Ansatz der Kreisumlage um rd. 12.435.000 € angehoben werden. Der Fehlbetrag des Haushaltes 2008 würde um den genannten Betrag und das zusätzliche Defizit aufgrund geringerer Gewerbesteuererträge von (netto) rd. 2,7 Mio. € auf rd. 22,4 Mio. € ansteigen; die Ausgleichsrücklage wäre damit nahezu vollständig aufgebraucht.