Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
245/2008
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.10.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 245/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
24.10.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In dem mit Schreiben vom 02.10.2008 allen Stadtverordneten zugeleiteten Finanzbericht wird die
haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt beschrieben. Danach wird der Haushalt 2008 voraussichtlich mit
einem deutlich höheren Defizit als kalkuliert abschließen.
Gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat unverzüglich zu
unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.
Die wesentlichen Haushaltsverbesserungen und -verschlechterungen sind im Finanzbericht, auf den
verwiesen wird, beschrieben. Hauptursache für das größer als geplant ausfallende Defizit des laufenden
Haushalts sind geringere Erträge aus der Gewerbesteuer. Das aktuelle Anordnungssoll von rd. 28,8 Mio. €
unterschreitet das geplante Gewerbesteueraufkommen von 34,1 Mio. € um rd. 5,3 Mio. €. Nach den bei
Vertretern der bedeutenden Gewerbesteuerzahler eingeholten Auskünften ist im laufenden Jahr mit höheren
Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Nach Abzug der auf die Mindererträge entfallenden Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage ergibt sich für den städtischen Haushalt über den Planverlust von rd. 7,3 Mio. €
hinaus ein weiteres Defizit von rd. 2,7 Mio. €, so dass mit einem Fehlbetrag von rd. 10 Mio. € gerechnet
werden muss.
Sollte sich die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, nach
der die Bildung einer Rücklage bzw. Rückstellung für künftige Kreisumlagelasten nicht zulässig ist, müsste
der Ansatz der Kreisumlage um rd. 12.435.000 € angehoben werden. Der Fehlbetrag des Haushaltes 2008
würde um den genannten Betrag und das zusätzliche Defizit aufgrund geringerer Gewerbesteuererträge von
(netto) rd. 2,7 Mio. € auf rd. 22,4 Mio. € ansteigen; die Ausgleichsrücklage wäre damit nahezu vollständig
aufgebraucht.