Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
23.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
235/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.10.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 235/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
02.10.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Aufgrund von verschiedenen Anfragen hinsichtlich der städtischen Sportförderung in Wesseling sollten nach
Ansicht der Verwaltung die „Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling“ unter 1.3 wie unter
Lösungen angegeben neu formuliert werden.
2. Lösung
Derzeitige Formulierung:
1.3 Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle Sportvereine
im Stadtgebiet Wesseling, die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied
des Stadtsportverbandes Wesseling sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen
grundsätzlich im Stadtgebiet Wesseling liegen. Ausnahmen sind möglich.
Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling.
Formulierungsvorschlag:
1.3 Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle Sportvereine
im Stadtgebiet Wesseling, welche mehr als 50 % Wesselinger als Mitglieder haben, die einem
Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes Wesseling
sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen grundsätzlich im Stadtgebiet Wesseling
liegen. Ausnahmen sind möglich.
Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine