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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
23.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 235/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.10.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 235/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 02.10.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund von verschiedenen Anfragen hinsichtlich der städtischen Sportförderung in Wesseling sollten nach Ansicht der Verwaltung die „Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling“ unter 1.3 wie unter Lösungen angegeben neu formuliert werden. 2. Lösung Derzeitige Formulierung: 1.3 Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle Sportvereine im Stadtgebiet Wesseling, die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes Wesseling sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen grundsätzlich im Stadtgebiet Wesseling liegen. Ausnahmen sind möglich. Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling. Formulierungsvorschlag: 1.3 Diese Richtlinien gelten - soweit sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen - für alle Sportvereine im Stadtgebiet Wesseling, welche mehr als 50 % Wesselinger als Mitglieder haben, die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes angehören und Mitglied des Stadtsportverbandes Wesseling sind. Die von diesen Vereinen benutzten Sportstätten sollen grundsätzlich im Stadtgebiet Wesseling liegen. Ausnahmen sind möglich. Gefördert wird außerdem der Stadtsportverband Wesseling. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine