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Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
29.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen) Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen) Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen) Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen) Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen) Beschlussvorlage (Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 226/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.09.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 226/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 26.09.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen Beschlussentwurf: Die detaillierte Darstellung der ambulanten flexiblen Hilfen zur Erziehung und der sozialpädagogischen Familienhilfen wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung um ergänzende Informationen zum Bereich der Hilfen zur Erziehung gebeten. Von besonderem Interesse waren die flexiblen Hilfen zur Erziehung unter den ambulanten Hilfen und die sozialpädagogischen Familienhilfen. Diese ambulanten Hilfeformen sollen hier näher und differenziert nach den verschiedenen Hilfeformen dargestellt werden. Veranschaulicht werden dabei auch die jeweiligen Kosten für die Hilfearten. Abgerundet wird die Darstellung mit den Angaben zur Ausführung der Hilfen durch eigene Dienste des Jugendamtes der Stadt Wesseling und durch beauftragte Dienste und freie Träger. Alle Darstellungen und Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der neuesten statistischen Daten zum Stichtag 31.08.2008. Am 31.08.2008 wurden insgesamt für 77 Kinder, jugendliche und junge Volljährige ambulante flexible Hilfen und sozialpädagogische Familienhilfen erbracht. Die unter diesen Begriffen zusammengefassten Hilfen gliedern sich in folgende Hilfeformen auf: Essensgeld / Schulbetreuung / finanzielle Einzelhilfen Haushaltsorganisationstraining Einzelbetreuung von Kindern/Jugendlichen (Freizeit) Rückführung aus Heimunterbringung Einzelbetreuung/Erziehungsbeistandschaft Familientherapie Sozialpädagogische Familienhilfe sonstige flexible Betreuungen Diese Hilfen sind jeweils auf den Einzelfall besonders zugeschnitten und mit jeweils in einer Hilfeplanung klar benannten Zielen eingesetzt. Diese Hilfen sind sowohl in ihrer Zielsetzung als auch in ihrer Ausgestaltung flexibel auf den Einzelfall und auf die Aktivierung und Stärkung der Potenziale der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien ausgerichtet. Die 77 erbrachten flexiblen Hilfen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Hilfearten: Alle ambulanten flexiblen Hilfen am Stichtag 31.08.2008 38 16 9 2 xi bl fl e e ns tig so lp ä da go gi sc h e e Be t re u Fa m ilie un nh i ge n lfe ie ap he r nt m ilie Fa un gs Er zi eh ng / uu tre lb e ze So zi a be is t te rb ei m un g hr un kf ü üc R 0 af t rin gu an ds ch ng t) ei H au s Ju Ki nd er n/ n vo ng uu tre lb e ze ei tz ge n ga al ts or sh H au Ei n Ei n ni sa dl ic he n tio (F r ns tra hi lfe Ei nz el ie lle an z in /f ng uu tre lb e ch u /S ld sg e Es se n 2 1 in in g n 2 Die Kosten für die Hilfen belaufen sich – wenn die Daten am Stichtag für ein komplettes Jahr zu Grunde gelegt werden – auf insgesamt ca. 231.000 €. Die Kosten für die beauftragten Dienstleister sind für die einzelnen Hilfeformen der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Jahreskosten (Zahlungen an beauftragte Dienste) für flexible ambulante Hilfen zur Erziehung (für die am Stichtag 31.08.2008 bestehenden Hilfen würden für ein ganzes Jahr die angezeigten Kosten entstehen) 0,00 € sonstige flexible Hilfen 143.458,52 € SPFH 53.689,32 € Familientherapie 22.802,28 € Einzelbetreuung 17.581,20 € Rückführung aus Heimunterbringung 6.447,96 € Haushaltsorganisationstraining 7.857,96 € Essensgeld / Schulbetreuung Welche Leistungen von Diensten der Stadt Wesseling und welche von externen Anbietern erbracht werden zeigt das nachfolgende Schaubild: Zahl der ambulanten flexiblen Hilfen zur Erziehung am Stichtag 31.08.2008 (Zahl der Kinder/Jugendlichen) nach ausführenden Diensten 31 9 0 ng en lfe Fa m Be tre ilie uu nh i ap nt he r xi bl fle e ns tig ag og i sc h e e m ilie lp äd un gs un g/ Er zi eh tre u lb e ze Ei n Fa be is t te rb un ei m H au s ru ng kf üh üc R ie af t an ds ch rin gu ei tz (F r n dl ic he Ki nd er n/ Ju ge n n vo un g tre u ng t) ei in in g ns tra tio ni sa ga al ts or sh au H lb e ze Ei n 7 2 2 so 1 So zi a 2 durch beauftragte Dienste durch eigenen Dienst der Stadt Wesseling Den Schwerpunkt der Leistungserbringung durch beauftragte Dienste zeigt die folgende prozentuale Darstellung eindrucksvoll. Die Möglichkeiten der Stadt Wesseling, diese Hilfen selbst zu erbringen, sind in den letzten Jahren geringer geworden. Der Fachdienst Sozialpädagogische Familienhilfe/flexible Hilfen ist inzwischen nur noch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils 19,5 Wochenstunden besetzt. Anteil von eigenen Diensten und beauftragten Diensten bei den SPFH und vergleichbaren flexiblen Hilfen 14,8% HzE (SPFH + Flex) durch eigene Dienste HzE (SPFH + Flex) durch beauftragte Dienste 85,2% 31.08.2008 Entgelte für externe Anbieter Die Entgelte, die für die Leistung externer Anbieter aufgewendet werden müssen, variieren je nach Anbieter zwischen 41,50 € und 70,00 €. Die Stundensätze des eigenen Dienstes liegen dagegen mit etwa 35,00 € wesentlich günstiger. Die Kosten für eine Vollzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft sind mit etwa 50.000 € jährlich zu kalkulieren. Legt man zu Grunde, dass eine Vollzeitkraft in der Woche 28 Fachkraftstunden in der konkreten Familien- und Einzelfallarbeit eingesetzt werden kann, so ergibt sich ein Stundensatz für den städtischen Dienst von 34,84 €*. Die eigenen Verwaltungskosten wiegen beim Kostenvergleich in etwa den zusätzlichen Aufwand bei einer externen Auftragsvergabe, der dann notwendigen Auftragskontrolle und der Abrechnung auf. In der Frage, ob die sozialpädagogischen Leistungen selbst erbracht oder in Auftrag gegeben werden, liegt so gesehen auch ein Potenzial für mögliche Einsparungen, ohne die Leistung für Wesselinger Familien zu reduzieren. Oder umgekehrt betrachtet: bei gleichem Aufwand lassen sich mehr oder umfangreichere Hilfen organisieren. Hinzu kommen organisatorische Vorteile bei dem zügigen und direkt steuerbaren Einsatz eigener Fachkräfte, die insbesondere bei besonders prekären Situationen und akuten Kindeswohlgefährdungen schnell tätig werden können. Es ist sicherlich nicht sinnvoll, alle Möglichkeiten der Auftragsvergabe an externe Anbieter durch den Einsatz des eigenen Dienstes zu beseitigen. Für spezielle Anforderungen sind besonders passgenaue Anbieter anderer Träger oft sehr wertvoll für eine gelingende Hilfe. Aber der Anteil, der durch eigene Fachkräfte abgedeckt werden kann, sollte merklich erhöht werden. Dies wäre ein Weg zu einer effizienteren Mitteleinsatz bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Allein die von außenstehenden Trägern erbrachten sozialpädagogischen Familienhilfen und Einzelbetreuungen erzeugen Jahreskosten von rund 166.000 €. Diesen Hilfen liegen Aufträge für umgerechnet etwa 70 Fachleistungsstunden in der Woche zu Grunde. Würden diese Stunden durch eigene Kräfte zu erbringen sein, bräuchte man dafür 2,5 Vollzeitstellen im eigenen sozialpädagogischen Dienst. Diese zweieinhalb Stellen würden etwa 125.000 € kosten. Damit wären für die gleiche Leistung rund 40.000 € weniger aufzuwenden. Bezogen auf eine volle Stelle liegt das Einsparpotenzial bei 16.000 € jährlich. _________________________ *Erläuterung der Berechnung Der Berechnung der 28 Fachkraftstunden je Vollzeitkraft liegt folgende Überlegung zu Grunde: 39 Stunden x 46 Arbeitswochen (Urlaub abgezogen) = 1.794 Stunden davon werden 20 % für Rüstzeiten, Fortbildung, Teambesprechung, Supervision etc. abgezogen (die KGSt geht bei der Jahresarbeitszeitberechung sogar auf 52 Wochen gerechnet nur von 20 % Ausfallzeiten aus) - verbleiben: 1.435 Jahresarbeitsstunden im konkreten Einsatz in den Familien - verteilt auf 52 Wochen (die Arbeit des Jugendamtes läuft das ganze Jahr) = ca. 28 Stunden für jede Woche des Jahres 50.000 € / 1.435 Std. = 34,84 €/Std.