Daten
Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
29.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
226/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.09.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 226/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
26.09.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung und sozialpägdagogische Famlienhilfen
Beschlussentwurf:
Die detaillierte Darstellung der ambulanten flexiblen Hilfen zur Erziehung und der sozialpädagogischen
Familienhilfen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung um ergänzende Informationen zum
Bereich der Hilfen zur Erziehung gebeten. Von besonderem Interesse waren die flexiblen Hilfen
zur Erziehung unter den ambulanten Hilfen und die sozialpädagogischen Familienhilfen.
Diese ambulanten Hilfeformen sollen hier näher und differenziert nach den verschiedenen
Hilfeformen dargestellt werden. Veranschaulicht werden dabei auch die jeweiligen Kosten für die
Hilfearten. Abgerundet wird die Darstellung mit den Angaben zur Ausführung der Hilfen durch
eigene Dienste des Jugendamtes der Stadt Wesseling und durch beauftragte Dienste und freie
Träger.
Alle Darstellungen und Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der neuesten statistischen
Daten zum Stichtag 31.08.2008.
Am 31.08.2008 wurden insgesamt für 77 Kinder, jugendliche und junge Volljährige ambulante
flexible Hilfen und sozialpädagogische Familienhilfen erbracht.
Die unter diesen Begriffen zusammengefassten Hilfen gliedern sich in folgende Hilfeformen auf:
Essensgeld / Schulbetreuung / finanzielle Einzelhilfen
Haushaltsorganisationstraining
Einzelbetreuung von Kindern/Jugendlichen (Freizeit)
Rückführung aus Heimunterbringung
Einzelbetreuung/Erziehungsbeistandschaft
Familientherapie
Sozialpädagogische Familienhilfe
sonstige flexible Betreuungen
Diese Hilfen sind jeweils auf den Einzelfall besonders zugeschnitten und mit jeweils in einer
Hilfeplanung klar benannten Zielen eingesetzt. Diese Hilfen sind sowohl in ihrer Zielsetzung als
auch in ihrer Ausgestaltung flexibel auf den Einzelfall und auf die Aktivierung und Stärkung der
Potenziale der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien ausgerichtet.
Die 77 erbrachten flexiblen Hilfen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Hilfearten:
Alle ambulanten flexiblen Hilfen am Stichtag 31.08.2008
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Die Kosten für die Hilfen belaufen sich – wenn die Daten am Stichtag für ein komplettes Jahr zu
Grunde gelegt werden – auf insgesamt ca. 231.000 €.
Die Kosten für die beauftragten Dienstleister sind für die einzelnen Hilfeformen der nachfolgenden
Grafik zu entnehmen.
Jahreskosten (Zahlungen an beauftragte Dienste)
für flexible ambulante Hilfen zur Erziehung
(für die am Stichtag 31.08.2008 bestehenden Hilfen würden für ein ganzes Jahr die angezeigten Kosten entstehen)
0,00 €
sonstige flexible Hilfen
143.458,52 €
SPFH
53.689,32 €
Familientherapie
22.802,28 €
Einzelbetreuung
17.581,20 €
Rückführung aus Heimunterbringung
6.447,96 €
Haushaltsorganisationstraining
7.857,96 €
Essensgeld / Schulbetreuung
Welche Leistungen von Diensten der Stadt Wesseling und welche von externen Anbietern
erbracht werden zeigt das nachfolgende Schaubild:
Zahl der ambulanten flexiblen Hilfen zur Erziehung am Stichtag 31.08.2008
(Zahl der Kinder/Jugendlichen) nach ausführenden Diensten
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durch
beauftragte
Dienste
durch eigenen
Dienst der
Stadt
Wesseling
Den Schwerpunkt der Leistungserbringung durch beauftragte Dienste zeigt die folgende
prozentuale Darstellung eindrucksvoll. Die Möglichkeiten der Stadt Wesseling, diese Hilfen selbst
zu erbringen, sind in den letzten Jahren geringer geworden. Der Fachdienst Sozialpädagogische
Familienhilfe/flexible Hilfen ist inzwischen nur noch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils 19,5
Wochenstunden besetzt.
Anteil von eigenen Diensten und beauftragten Diensten
bei den SPFH und vergleichbaren flexiblen Hilfen
14,8%
HzE (SPFH + Flex) durch
eigene Dienste
HzE (SPFH + Flex) durch
beauftragte Dienste
85,2%
31.08.2008
Entgelte für externe Anbieter
Die Entgelte, die für die Leistung externer Anbieter aufgewendet werden müssen, variieren je nach
Anbieter zwischen 41,50 € und 70,00 €. Die Stundensätze des eigenen Dienstes liegen dagegen
mit etwa 35,00 € wesentlich günstiger.
Die Kosten für eine Vollzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft sind mit etwa 50.000 €
jährlich zu kalkulieren. Legt man zu Grunde, dass eine Vollzeitkraft in der Woche 28
Fachkraftstunden in der konkreten Familien- und Einzelfallarbeit eingesetzt werden kann, so ergibt
sich ein Stundensatz für den städtischen Dienst von 34,84 €*. Die eigenen Verwaltungskosten
wiegen beim Kostenvergleich in etwa den zusätzlichen Aufwand bei einer externen
Auftragsvergabe, der dann notwendigen Auftragskontrolle und der Abrechnung auf.
In der Frage, ob die sozialpädagogischen Leistungen selbst erbracht oder in Auftrag gegeben
werden, liegt so gesehen auch ein Potenzial für mögliche Einsparungen, ohne die Leistung für
Wesselinger Familien zu reduzieren. Oder umgekehrt betrachtet: bei gleichem Aufwand lassen
sich mehr oder umfangreichere Hilfen organisieren.
Hinzu kommen organisatorische Vorteile bei dem zügigen und direkt steuerbaren Einsatz eigener
Fachkräfte, die insbesondere bei besonders prekären Situationen und akuten
Kindeswohlgefährdungen schnell tätig werden können.
Es ist sicherlich nicht sinnvoll, alle Möglichkeiten der Auftragsvergabe an externe Anbieter durch
den Einsatz des eigenen Dienstes zu beseitigen. Für spezielle Anforderungen sind besonders
passgenaue Anbieter anderer Träger oft sehr wertvoll für eine gelingende Hilfe. Aber der Anteil,
der durch eigene Fachkräfte abgedeckt werden kann, sollte merklich erhöht werden. Dies wäre ein
Weg zu einer effizienteren Mitteleinsatz bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung.
Allein die von außenstehenden Trägern erbrachten sozialpädagogischen Familienhilfen und
Einzelbetreuungen erzeugen Jahreskosten von rund 166.000 €. Diesen Hilfen liegen Aufträge für
umgerechnet etwa 70 Fachleistungsstunden in der Woche zu Grunde. Würden diese Stunden
durch eigene Kräfte zu erbringen sein, bräuchte man dafür 2,5 Vollzeitstellen im eigenen
sozialpädagogischen Dienst. Diese zweieinhalb Stellen würden etwa 125.000 € kosten. Damit
wären für die gleiche Leistung rund 40.000 € weniger aufzuwenden. Bezogen auf eine volle Stelle
liegt das Einsparpotenzial bei 16.000 € jährlich.
_________________________
*Erläuterung der Berechnung
Der Berechnung der 28 Fachkraftstunden je Vollzeitkraft liegt folgende Überlegung zu Grunde:
39 Stunden x 46 Arbeitswochen (Urlaub abgezogen) = 1.794 Stunden
davon werden 20 % für Rüstzeiten, Fortbildung, Teambesprechung, Supervision etc. abgezogen (die KGSt geht bei der
Jahresarbeitszeitberechung sogar auf 52 Wochen gerechnet nur von 20 % Ausfallzeiten aus)
- verbleiben:
1.435 Jahresarbeitsstunden im konkreten Einsatz in den Familien
- verteilt auf 52 Wochen (die Arbeit des Jugendamtes läuft das ganze Jahr)
= ca. 28 Stunden für jede Woche des Jahres
50.000 € / 1.435 Std. = 34,84 €/Std.