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Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 102/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.04.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 102/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 28.04.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 12.03.2008 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wesseling das Thema Kinderarmut andiskutiert. Die CDU-Fraktion hat zu diesem Thema einen Antrag eingereicht und die Verwaltung gebeten, die Situation der Kinderarmut in Wesseling darzustellen. . 2. Lösung Zunächst ist hierbei voranzustellen, dass sich die Zahlen zur wirtschaftlichen Situation von Familien und Kindern in Wesseling aus verschiedenen Quellen und Erfahrungen zusammenfügen, die einen ersten Überblick zum Thema Kinderarmut in Wesseling ermöglichen. Eine externe wissenschaftliche Untersuchung zu diesem speziellen Thema liegt bisher nicht vor. Der erste Überblick gestaltet sich schon deshalb schwierig, weil nicht klar feststeht, was unter Armut genau zu verstehen ist. Die einfachste Definition ergibt sich durch die Benennung und Betrachtung des Personenkreises, der seinen Lebensunterhalt nur mit staatlichen Transferleistungen sicherstellen kann bzw. durch Bezifferung der Kinder der jeweiligen Leistungsempfänger. Hinzu kommen bei der Betrachtung von Kinderarmut wohl aber auch die Familien, die mit ihren verfügbaren Einkünften nur knapp über den Anspruchsgrenzen staatlicher Versorgungsleistungen liegen. Dieser dargestellten Definition folgen alle Berichte, die sich mit dem Themenkomplex Armut beschäftigen (z.B. Sozialbericht des Landes NRW). Der im Auftrag der Stadt Wesseling erstellte und veröffentlichte Familienbericht 2006 kommt zu folgender Einschätzung zur Einkommenssituation in Wesseling: Jede siebte Familie in Wesseling kann als wohlhabend bis reich angesehen werden, mehr als jede vierte dagegen lebt in Armut beziehungsweise in armutsnahen wirtschaftlichen Verhältnissen. In den Einkommensgruppen, die als arm oder armutsnah bezeichnet werden, bezieht die Hälfte der befragten Familien Transfereinkommen zum Ausgleich von Armutslagen, wie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschläge zum gesetzlichen Kindergeld. Wechselt man die Sichtweise und betrachtet nicht mehr Haushalte bzw. Familien sondern nur die Kinder unter 18 Jahren, verschlechtert sich das Bild noch einmal: Fast ein Drittel der Kinder in der Stadt lebt in diesen armen oder armutsgefährdeten Familien! Nur jedes siebte Kind in Wesseling lebt in einer wohlhabenden Familie, mehr als die Hälfte in den mittleren Einkommenslagen. (Familienbericht 2006, Seite 53) Aus dem jüngsten Bericht der ARGE-Geschäftsstelle Wesseling ist zu entnehmen, dass in dieser Stadt rund. 1.750 Bedarfsgemeinschaften betreut werden. Dies entspricht ca. 3.700 Personen. Davon sind ca. 1.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und ca. 500 junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Überschlägig lässt sich somit eine Zahl von etwa 1.200 Minderjährigen Leistungsbeziehern errechnen. Dies entspricht fast einem Drittel der Leistungsbezieher und etwa einem Fünftel aller in Wesseling lebenden Minderjährigen. Das heißt, etwa jedes fünfte Kind und etwa jeder fünfte Jugendliche leben in Wesseling von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV). Zu vernachlässigen ist dagegen eher die Zahl der minderjährigen Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII. Hier liegt die Zahl bei 8 Minderjährigen. Die Bedeutung von geringem Einkommen der Familien macht sich noch bei zwei weiteren sozialen Leistungen bemerkbar: Beim eingeführten Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für Kinder in Ganztagsschulen wird Kindern mit einem Einkommen bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes II ein durch das Land NRW und die Stadt Wesseling finanzierter Essenszuschuss gezahlt. Dieser Zuschuss wird zurzeit 141 Kindern gewährt (128 Kinder der OGS und 13 Kinder der Hauptschule). Dies entspricht fast einem Viertel aller etwa 571 Kinder in den Offenen Ganztagsschulen (22,4 %) und etwa 10 % der Hauptschüler in der gebundenen Ganztagsschule. Bemerkbar macht sich die Einkommenslage der Eltern auch bei den Kindern, die einen Tagesstättenplatz in den Kindertageseinrichtungen innehaben, weil hier zu dem Elternbeitrag noch ein Essensgeld erhoben wird. Dieses Essensgeld liegt bei den städtischen Einrichtung bei 59 € je Kind im Monat. Für etwa 160 Kinder auf Tagesstättenplätzen wird auf Grund des geringen Einkommens der Eltern kein Elternbeitrag erhoben. Dies entspricht einem Anteil von etwa einem Drittel aller Kinder auf Tagesstättenplätzen. Neben diesem Problemumriss soll aber auch der Leistungsbereich betrachtet werden, der für Kinder und Familien mit geringem Einkommen in Wesseling bereits zur Verfügung steht. Wesseling bietet für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu r Einschulung einen Kindergartenplatz und für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsmöglichkeiten bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Bei geringem Einkommen gibt es einen Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagspflege. – Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden bei einem Jahreseinkommen unter 27.500 € grundsätzlich keine Elternbeiträge mehr erhoben. Wesseling bietet an allen Grundschulen die Offene Ganztagsschule an. Das Angebot der OGS ist mit den gleichen Einkommensgrenzen wie bei den Kindertagsstätten bei geringem Einkommen kostenfrei. Die Wesselinger Hauptschule wurde zu einer gebundenen Ganztagsschule weiterentwickelt. Für Kinder in der Ganztagsschule und der OGS wird bei geringem Einkommen ein Essenszuschuss nach dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt. In wenigen besonderen Einzelfällen gibt es einen Essenszuschuss für Kinder in Kindertageseinrichtungen, wenn die Eltern das Essensgeld nicht aufbringen können. Geschwisterkinder sind in Kindertageseinrichtungen und OGS beitragsfrei Das letzte Kindergartenjahr ist in Wesseling beitragsfrei In den Kindertageseinrichtungen gibt es für Kinder mit Sprachförderbedarf kostenfreie Sprachförderung. In den Kindertageseinrichtungen erfolgt eine kostenbeitragsfreie Begabtenförderung Bei den Ferienfahrten der Stadt Wesseling und beim Angebot „Kids on tour“ gibt es Ermäßigungen bei geringem Einkommen. Bei den Teilnehmerzuschüssen für Ferienfahrten der freien Träger der Jugendhilfe gibt es bei geringem Einkommen Sonderzuschüsse. Die Angebote der Jugendtreffs, des städtischen Jugendzentrums und der Spielstuben bieten für alle Kinder und Jugendlichen kostenfreies Angebot. Die Familienzentren bieten zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und ihren Kinder. Das wöchentliche Kinderkino im Rheinforum bietet Filmspaß für eine geringen Eintritt von 1 €. Die Stadt Wesseling fördert Familien durch den Familienpass, wenn mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind. Beratung in allgemeinen erzieherischen Fragen erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Ambulante erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit ohne Kostenbeitrag der Eltern. Stationäre erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit mit einem nach Einkommen gestaffelten Elternbeitrag, der sich bei geringem Einkommen auf die Höhe des Kindergeldes beschränkt. Diese Zahlen und Informationen sollen hier einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Situation von Kindern in Wesseling geben. Detailliertere Betrachtungen können im Jugendhilfeausschuss und auf Grund von speziellen Fragestellungen, die sich aus der Diskussion im Ausschuss ergeben, später noch ergänzt werden. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen -