Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
102/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.04.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 102/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
28.04.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Kinderarmut in Wesseling - Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 12.03.2008 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wesseling das
Thema Kinderarmut andiskutiert. Die CDU-Fraktion hat zu diesem Thema einen Antrag
eingereicht und die Verwaltung gebeten, die Situation der Kinderarmut in Wesseling
darzustellen.
.
2. Lösung
Zunächst ist hierbei voranzustellen, dass sich die Zahlen zur wirtschaftlichen Situation von
Familien und Kindern in Wesseling aus verschiedenen Quellen und Erfahrungen
zusammenfügen, die einen ersten Überblick zum Thema Kinderarmut in Wesseling
ermöglichen. Eine externe wissenschaftliche Untersuchung zu diesem speziellen Thema
liegt bisher nicht vor.
Der erste Überblick gestaltet sich schon deshalb schwierig, weil nicht klar feststeht, was
unter Armut genau zu verstehen ist. Die einfachste Definition ergibt sich durch die
Benennung und Betrachtung des Personenkreises, der seinen Lebensunterhalt nur mit
staatlichen Transferleistungen sicherstellen kann bzw. durch Bezifferung der Kinder der
jeweiligen Leistungsempfänger. Hinzu kommen bei der Betrachtung von Kinderarmut wohl
aber auch die Familien, die mit ihren verfügbaren Einkünften nur knapp über den
Anspruchsgrenzen staatlicher Versorgungsleistungen liegen. Dieser dargestellten
Definition folgen alle Berichte, die sich mit dem Themenkomplex Armut beschäftigen (z.B.
Sozialbericht des Landes NRW).
Der im Auftrag der Stadt Wesseling erstellte und veröffentlichte Familienbericht 2006
kommt zu folgender Einschätzung zur Einkommenssituation in Wesseling:
Jede siebte Familie in Wesseling kann als wohlhabend bis reich angesehen werden, mehr
als jede vierte dagegen lebt in Armut beziehungsweise in armutsnahen wirtschaftlichen
Verhältnissen. In den Einkommensgruppen, die als arm oder armutsnah bezeichnet
werden, bezieht die Hälfte der befragten Familien Transfereinkommen zum Ausgleich von
Armutslagen, wie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder
Kinderzuschläge zum gesetzlichen Kindergeld. Wechselt man die Sichtweise und
betrachtet nicht mehr Haushalte bzw. Familien sondern nur die Kinder unter 18 Jahren,
verschlechtert sich das Bild noch einmal: Fast ein Drittel der Kinder in der Stadt lebt in
diesen armen oder armutsgefährdeten Familien! Nur jedes siebte Kind in Wesseling lebt
in einer wohlhabenden Familie, mehr als die Hälfte in den mittleren Einkommenslagen.
(Familienbericht 2006, Seite 53)
Aus dem jüngsten Bericht der ARGE-Geschäftsstelle Wesseling ist zu entnehmen, dass in
dieser Stadt rund. 1.750 Bedarfsgemeinschaften betreut werden. Dies entspricht ca. 3.700
Personen. Davon sind ca. 1.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und ca. 500
junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Überschlägig lässt sich somit eine
Zahl von etwa 1.200 Minderjährigen Leistungsbeziehern errechnen. Dies entspricht fast
einem Drittel der Leistungsbezieher und etwa einem Fünftel aller in Wesseling lebenden
Minderjährigen. Das heißt, etwa jedes fünfte Kind und etwa jeder fünfte Jugendliche leben
in Wesseling von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV).
Zu vernachlässigen ist dagegen eher die Zahl der minderjährigen Bezieher von
Grundsicherung nach SGB XII. Hier liegt die Zahl bei 8 Minderjährigen.
Die Bedeutung von geringem Einkommen der Familien macht sich noch bei zwei weiteren
sozialen Leistungen bemerkbar:
Beim eingeführten Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für Kinder in Ganztagsschulen
wird Kindern mit einem Einkommen bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes II ein durch das
Land NRW und die Stadt Wesseling finanzierter Essenszuschuss gezahlt. Dieser
Zuschuss wird zurzeit 141 Kindern gewährt (128 Kinder der OGS und 13 Kinder der
Hauptschule). Dies entspricht fast einem Viertel aller etwa 571 Kinder in den Offenen
Ganztagsschulen (22,4 %) und etwa 10 % der Hauptschüler in der gebundenen
Ganztagsschule.
Bemerkbar macht sich die Einkommenslage der Eltern auch bei den Kindern, die einen
Tagesstättenplatz in den Kindertageseinrichtungen innehaben, weil hier zu dem
Elternbeitrag noch ein Essensgeld erhoben wird. Dieses Essensgeld liegt bei den
städtischen Einrichtung bei 59 € je Kind im Monat. Für etwa 160 Kinder auf
Tagesstättenplätzen wird auf Grund des geringen Einkommens der Eltern kein
Elternbeitrag erhoben. Dies entspricht einem Anteil von etwa einem Drittel aller Kinder auf
Tagesstättenplätzen.
Neben diesem Problemumriss soll aber auch der Leistungsbereich betrachtet werden, der
für Kinder und Familien mit geringem Einkommen in Wesseling bereits zur Verfügung
steht.
Wesseling bietet für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu r Einschulung einen
Kindergartenplatz und für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsmöglichkeiten bei
Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Bei geringem Einkommen gibt es einen
Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagspflege. – Ab dem
kommenden Kindergartenjahr werden bei einem Jahreseinkommen unter 27.500 €
grundsätzlich keine Elternbeiträge mehr erhoben.
Wesseling bietet an allen Grundschulen die Offene Ganztagsschule an. Das Angebot
der OGS ist mit den gleichen Einkommensgrenzen wie bei den Kindertagsstätten bei
geringem Einkommen kostenfrei.
Die Wesselinger Hauptschule wurde zu einer gebundenen Ganztagsschule
weiterentwickelt.
Für Kinder in der Ganztagsschule und der OGS wird bei geringem Einkommen ein
Essenszuschuss nach dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt.
In wenigen besonderen Einzelfällen gibt es einen Essenszuschuss für Kinder in
Kindertageseinrichtungen, wenn die Eltern das Essensgeld nicht aufbringen können.
Geschwisterkinder sind in Kindertageseinrichtungen und OGS beitragsfrei
Das letzte Kindergartenjahr ist in Wesseling beitragsfrei
In den Kindertageseinrichtungen gibt es für Kinder mit Sprachförderbedarf kostenfreie
Sprachförderung.
In den Kindertageseinrichtungen erfolgt eine kostenbeitragsfreie Begabtenförderung
Bei den Ferienfahrten der Stadt Wesseling und beim Angebot „Kids on tour“ gibt es
Ermäßigungen bei geringem Einkommen.
Bei den Teilnehmerzuschüssen für Ferienfahrten der freien Träger der Jugendhilfe gibt
es bei geringem Einkommen Sonderzuschüsse.
Die Angebote der Jugendtreffs, des städtischen Jugendzentrums und der Spielstuben
bieten für alle Kinder und Jugendlichen kostenfreies Angebot.
Die Familienzentren bieten zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für
Eltern und ihren Kinder.
Das wöchentliche Kinderkino im Rheinforum bietet Filmspaß für eine geringen Eintritt
von 1 €.
Die Stadt Wesseling fördert Familien durch den Familienpass, wenn mindestens zwei
Kinder im Haushalt minderjährig sind.
Beratung in allgemeinen erzieherischen Fragen erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
Ambulante erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit ohne
Kostenbeitrag der Eltern.
Stationäre erzieherische Hilfen erfolgen bei Bedarf und Notwendigkeit mit einem nach
Einkommen gestaffelten Elternbeitrag, der sich bei geringem Einkommen auf die Höhe
des Kindergeldes beschränkt.
Diese Zahlen und Informationen sollen hier einen ersten Überblick über die wirtschaftliche
Situation von Kindern in Wesseling geben. Detailliertere Betrachtungen können im
Jugendhilfeausschuss und auf Grund von speziellen Fragestellungen, die sich aus der
Diskussion im Ausschuss ergeben, später noch ergänzt werden.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
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