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Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 58/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 51 - Vorlage für Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - 12.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 58/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 12.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betreff: Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining Beschlussentwurf: Jugendhilfeausschuss Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Schulausschuss Auf Antrag wird der Wilhelm-Busch-Schule für die Durchführung eines Coolnesstrainings im ersten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 für die drei siebten Klassen ein Betrag in Höhe von 8.100,00 € aus den Mitteln der Budgetaufstockung zur Verfügung gestellt. Das Kurzkonzept des Bereichs Jugendhilfe zum Thema Sozial- und Coolnesstrainings wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Wilhelm-Busch-Schule hat mit Schreiben vom 12.03.08 beantragt, für die Durchführung eines CoolnessTrainings im ersten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 mit den Schülerinnen und Schülern der drei siebten Klassen Mittel in Höhe von insgesamt 8.100 € zur Verfügung zu stellen. In der Sitzung des Schulausschusses am 16.4.2008 wurde der Antrag bereits beraten und mit einstimmigen Beschluss vertagt. Des weiteren hat der Bereich Jugendhilfe den Auftrag erhalten, ein nachhaltiges Konzept zum Thema Sozialund Coolnesstrainings in Wesseling zu entwickeln, welches das beantragte Projekt der Wilhelm-BuschSchule ergänzt. Das Kurzkonzept wurde in diese Vorlage integriert. 2. Lösung Die Wilhelm-Busch-Schule hatte bereits Anfang des letzten Jahres einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 4.455 € für die Durchführung eines Coolnesstrainings für die 5. Jahrgangsstufe gestellt. Diesem Antrag wurde seitens des Schulausschusses auch stattgegeben. Da das Coolnesstraining aber wegen Überforderung der Fünftklässler nicht stattfinden konnte, hat die Hauptschule den gewährten Betrag im letzten Jahr zurückerstattet. Nun soll ein neuer Versuch mit der 7. Jahrgangsstufe gewagt werden. Die Verwaltung unterstützt diesen neuen Vorstoß sehr und hat sich in der Lehrerkonferenz der Hauptschule bei der Vorstellung dieses Projektes selbst ein positives Bild machen können. Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Wilhelm-Busch-Schule stattzugeben und dieses Coolnesstraining in die Umsetzung des Sozial- und Coolnesstrainings des Fachbereiches Jugendhilfe einzubinden. Herr Ulrich Krämer hat in der Sitzung des Schulauschusses vom 16.4.2008 das Projekt bereits vorgestellt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung hat im Entwurf des Haushaltsbuches 2008 einen Betrag in Höhe von 16.200 € für die Budgetaufstockung „Schulen“ ausgewiesen. Sozial- und Coolnesstrainings des Bereichs Jugendhilfe Vorbemerkung: Zurzeit haben drei Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Coolnesstrainerin erfolgreich abgeschlossen. Bereits in der Vergangenheit wurden soziale Gruppenarbeiten gem. § 28 SGV VIII mit Jugendlichen ab 14 Jahren und soziale Trainings mit Kindern im Alter von 7 bis 13 Jahren durchgeführt. Darüber hinaus wurden in den weiterführenden Schulen inkl. Fröbelschule gemeinsam mit Vertretern des Kriminalkommissariats „Vorbeugung“ Unterrichtseinheiten zum Thema Gewaltprävention angeboten. Nach dem Jugendgerichtsgesetz hat ein Jugendrichter die Möglichkeit, deliquente Jugendlichen im Sinne einer Weisung zu einem sozialen Trainingskurs zu verpflichten. In der weiteren Betrachtung werden diese Kurse nicht weiter vertieft, sondern ein Schwerpunkt auf freiwillige Angebote der Gewaltprävention gelegt. An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuzweisen, dass oben beschriebene Maßnahmen/Projekte nur dann einen Transfer des Erlernten in den Alltag von Kinder und Jugendlichen ermöglichen, wenn sie auf Nachhaltigkeit angelegt sind. Hierbei sind für zukünftige Maßnahmen u.a. des Bereichs Jugendhilfe folgende fachliche Standards und Grundprinzipien zu beachten: Dem Träger stehen ausreichend zeitliche, finanzielle und räumliche Ressourcen finanzielle Ausstattung zur Verfügung. Die Leitung wird ausschließlich durch Fachpersonal wahrgenommen. Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig. Die Sorgeberechtigten der Teilnehmer/-innen sind über den Ablauf einer Maßnahme informiert und unterstützen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Teilnahme an einer Maßnahme ist grundsätzlich nicht kostenpflichtig. Es können geringe Teilnehmerbeiträge z.B. für eine Abschlussfahrt erhoben werden. Der Kooperationspartner (z.B. Schule) ist an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von entsprechenden Maßnahmen personell beteiligt und stellt im angemessen Rahmen Unterrichtzeit zur Verfügung. Tagesveranstaltung können Anreize schaffen und bei den Teilnehmern ein grundsätzliches Interesse wecken, ersetzen jedoch keine auf Dauer und auf inhaltlich „Tiefe“ angelegten Maßnahmen. Sozial- und Coolnesstrainings inkl. Sozialer Gruppenarbeit der Abteilung Jugendförderung 2008 Art der Maßnahme Zielgruppe Dauer Kooperationspartner Bereits im Jahr 2008 durchgeführte Maßnahmen Sozialtraining I 12 OGS Schüler/-innen 6 Monate 2,5 Std. pro Woche Fröbelschule Sozialtraining II 28 Schüler/-innen 5 Klasse 3 Monate 10 x 2 Std. Gymnasium Soziale Gruppenarbeit I 13 Jugendliche im Alter von 13 – 17 Jahren 3 Monate 2 Std. pro Woche + 3 Tage Abschlussfahrt Abt. Soziale Dienste des Bereichs Jugendhilfe Sozialer Tainingskurs nach § 10 JGG 18 Jugendliche im Alter von 14 – 21 Jahren (davon 6 aus Wesseling) 6 Monate 21 x 2 Std. Jugendgerichtshilfen der Städte Wesseling, Hürth, Erftstadt und Brühl Anti-Agressionstraining nach § 10 JGG 18 Jugendliche im Alter von 14 – 21 Jahren (davon 6 aus Wesseling) 6 Monate 21 x 2 Std. Jugendgerichtshilfen der Städte Wesseling, Hürth, Erftstadt und Brühl Coolnesswochenende 18 Jugendliche im Alter von 14 – 18 Jahren (davon 6 aus Wesseling) 3 Tage Jugendgerichtshilfen der Städte Wesseling, Hürth, Erftstadt und Brühl Sozialtraining III 1 Schulklasse Jahrgangsstufe 5 3 Monate 10 x 2 Std. 1 Schule des Schulzentrums (wurde noch nicht festgelegt) Soziale Gruppenarbeit II 13 Jugendliche im Alter von 13 – 17 Jahren 3 Monate 2 Std. pro Woche + 3 Tage Abschlussfahrt Abt. Soziale Dienste des Bereichs Jugendhilfe Informationsveranstaltung zum Thema Räuberische Erpressung Jahrgangsstufe 7 1,5 Std. einmalig Alle weiterführenden Schulen in Wesseling Sozialtraining IV „Interaktionsspiele “ 12 OGS Schüler/-innen 2 Monate 6 x 2,5 Std. Fröbelschule Planung Der Bereich Jugendhilfe kann das von der Wilhelm-Busch-Schule beantragte Coolnesstraining durch folgende Aktivitäten unterstützen: Vorgespräch mit Herrn Krämer bezogen auf die „soziale Infrastruktur“ in Wesseling Begleitung des beantragten Coolnesstrainings während der Umsetzungsphäse durch ständige Ansprechbarkeit für auftretende Probleme und Fragestellungen. Nachbereitung (Erweiterungskurs) der drei Coolnesstrainings nach Bedarf und in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern. In allen o.g. Kursen/Projekten des Bereichs Jugendhilfe ist neben dem Ziel einer Verhaltensmodifikation des Einzelnen, die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die sonstigen Freizeitaktivitäten der Jugendhilfe ein weiteres wesentliches Ziel. Durch Vermittlung solcher Aktivitäten in Folge des von Herrn Krämer angebotenen Coolnesstrainings im Rahmen der Nachbereitung soll eine wesentliche Steigerung der Nachhaltigkeit erreicht werden.