Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
58/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
- 51 -
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 51 -
12.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 58/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
12.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betreff:
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Übernahme der Kosten für ein Coolnesstraining
Beschlussentwurf:
Jugendhilfeausschuss
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Schulausschuss
Auf Antrag wird der Wilhelm-Busch-Schule für die Durchführung eines Coolnesstrainings im ersten Halbjahr
des Schuljahres 2008/2009 für die drei siebten Klassen ein Betrag in Höhe von 8.100,00 € aus den Mitteln
der Budgetaufstockung zur Verfügung gestellt.
Das Kurzkonzept des Bereichs Jugendhilfe zum Thema Sozial- und Coolnesstrainings wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Wilhelm-Busch-Schule hat mit Schreiben vom 12.03.08 beantragt, für die Durchführung eines CoolnessTrainings im ersten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 mit den Schülerinnen und Schülern der drei siebten
Klassen Mittel in Höhe von insgesamt 8.100 € zur Verfügung zu stellen. In der Sitzung des
Schulausschusses am 16.4.2008 wurde der Antrag bereits beraten und mit einstimmigen Beschluss vertagt.
Des weiteren hat der Bereich Jugendhilfe den Auftrag erhalten, ein nachhaltiges Konzept zum Thema Sozialund Coolnesstrainings in Wesseling zu entwickeln, welches das beantragte Projekt der Wilhelm-BuschSchule ergänzt. Das Kurzkonzept wurde in diese Vorlage integriert.
2. Lösung
Die Wilhelm-Busch-Schule hatte bereits Anfang des letzten Jahres einen Antrag auf Kostenerstattung in
Höhe von 4.455 € für die Durchführung eines Coolnesstrainings für die 5. Jahrgangsstufe gestellt. Diesem
Antrag wurde seitens des Schulausschusses auch stattgegeben. Da das Coolnesstraining aber wegen
Überforderung der Fünftklässler nicht stattfinden konnte, hat die Hauptschule den gewährten Betrag im
letzten Jahr zurückerstattet.
Nun soll ein neuer Versuch mit der 7. Jahrgangsstufe gewagt werden. Die Verwaltung unterstützt diesen
neuen Vorstoß sehr und hat sich in der Lehrerkonferenz der Hauptschule bei der Vorstellung dieses
Projektes selbst ein positives Bild machen können. Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der
Wilhelm-Busch-Schule stattzugeben und dieses Coolnesstraining in die Umsetzung des Sozial- und
Coolnesstrainings des Fachbereiches Jugendhilfe einzubinden.
Herr Ulrich Krämer hat in der Sitzung des Schulauschusses vom 16.4.2008 das Projekt bereits vorgestellt.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung hat im Entwurf des Haushaltsbuches 2008 einen Betrag in Höhe von 16.200 € für die Budgetaufstockung „Schulen“ ausgewiesen.
Sozial- und Coolnesstrainings des Bereichs Jugendhilfe
Vorbemerkung:
Zurzeit haben drei Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendhilfe der Stadt
Wesseling eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Coolnesstrainerin erfolgreich abgeschlossen.
Bereits in der Vergangenheit wurden soziale Gruppenarbeiten gem. § 28 SGV VIII mit Jugendlichen ab 14
Jahren und soziale Trainings mit Kindern im Alter von 7 bis 13 Jahren durchgeführt. Darüber hinaus wurden
in den weiterführenden Schulen inkl. Fröbelschule gemeinsam mit Vertretern des Kriminalkommissariats
„Vorbeugung“ Unterrichtseinheiten zum Thema Gewaltprävention angeboten.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz hat ein Jugendrichter die Möglichkeit, deliquente Jugendlichen im Sinne
einer Weisung zu einem sozialen Trainingskurs zu verpflichten. In der weiteren Betrachtung werden diese
Kurse nicht weiter vertieft, sondern ein Schwerpunkt auf freiwillige Angebote der Gewaltprävention gelegt.
An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuzweisen, dass oben beschriebene Maßnahmen/Projekte nur dann
einen Transfer des Erlernten in den Alltag von Kinder und Jugendlichen ermöglichen, wenn sie auf
Nachhaltigkeit angelegt sind.
Hierbei sind für zukünftige Maßnahmen u.a. des Bereichs Jugendhilfe folgende fachliche Standards und
Grundprinzipien zu beachten:
Dem Träger stehen ausreichend zeitliche, finanzielle und räumliche Ressourcen finanzielle
Ausstattung zur Verfügung.
Die Leitung wird ausschließlich durch Fachpersonal wahrgenommen.
Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig.
Die Sorgeberechtigten der Teilnehmer/-innen sind über den Ablauf einer Maßnahme informiert und
unterstützen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Die Teilnahme an einer Maßnahme ist grundsätzlich nicht kostenpflichtig. Es können geringe
Teilnehmerbeiträge z.B. für eine Abschlussfahrt erhoben werden.
Der Kooperationspartner (z.B. Schule) ist an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
entsprechenden Maßnahmen personell beteiligt und stellt im angemessen Rahmen Unterrichtzeit zur
Verfügung.
Tagesveranstaltung können Anreize schaffen und bei den Teilnehmern ein grundsätzliches Interesse
wecken, ersetzen jedoch keine auf Dauer und auf inhaltlich „Tiefe“ angelegten Maßnahmen.
Sozial- und Coolnesstrainings inkl. Sozialer Gruppenarbeit der Abteilung Jugendförderung 2008
Art der
Maßnahme
Zielgruppe
Dauer
Kooperationspartner
Bereits im Jahr 2008 durchgeführte Maßnahmen
Sozialtraining I
12 OGS Schüler/-innen
6 Monate
2,5 Std. pro Woche
Fröbelschule
Sozialtraining II
28 Schüler/-innen
5 Klasse
3 Monate
10 x 2 Std.
Gymnasium
Soziale
Gruppenarbeit I
13 Jugendliche im Alter von
13 – 17 Jahren
3 Monate
2 Std. pro Woche + 3 Tage
Abschlussfahrt
Abt. Soziale Dienste des
Bereichs Jugendhilfe
Sozialer
Tainingskurs nach
§ 10 JGG
18 Jugendliche im Alter von
14 – 21 Jahren (davon 6
aus Wesseling)
6 Monate
21 x 2 Std.
Jugendgerichtshilfen der Städte
Wesseling, Hürth, Erftstadt und
Brühl
Anti-Agressionstraining nach § 10
JGG
18 Jugendliche im Alter von
14 – 21 Jahren (davon 6
aus Wesseling)
6 Monate
21 x 2 Std.
Jugendgerichtshilfen der Städte
Wesseling, Hürth, Erftstadt und
Brühl
Coolnesswochenende
18 Jugendliche im Alter von
14 – 18 Jahren (davon 6
aus Wesseling)
3 Tage
Jugendgerichtshilfen der Städte
Wesseling, Hürth, Erftstadt und
Brühl
Sozialtraining III
1 Schulklasse
Jahrgangsstufe 5
3 Monate
10 x 2 Std.
1 Schule des Schulzentrums
(wurde noch nicht festgelegt)
Soziale
Gruppenarbeit II
13 Jugendliche im Alter von
13 – 17 Jahren
3 Monate
2 Std. pro Woche +
3 Tage Abschlussfahrt
Abt. Soziale Dienste des
Bereichs Jugendhilfe
Informationsveranstaltung zum
Thema
Räuberische
Erpressung
Jahrgangsstufe 7
1,5 Std. einmalig
Alle weiterführenden Schulen in
Wesseling
Sozialtraining IV
„Interaktionsspiele
“
12 OGS Schüler/-innen
2 Monate
6 x 2,5 Std.
Fröbelschule
Planung
Der Bereich Jugendhilfe kann das von der Wilhelm-Busch-Schule beantragte Coolnesstraining durch
folgende Aktivitäten unterstützen:
Vorgespräch mit Herrn Krämer bezogen auf die „soziale Infrastruktur“ in Wesseling
Begleitung des beantragten Coolnesstrainings während der Umsetzungsphäse durch ständige
Ansprechbarkeit für auftretende Probleme und Fragestellungen.
Nachbereitung (Erweiterungskurs) der drei Coolnesstrainings nach Bedarf und in Zusammenarbeit
mit den Klassenlehrern.
In allen o.g. Kursen/Projekten des Bereichs Jugendhilfe ist neben dem Ziel einer Verhaltensmodifikation des
Einzelnen, die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die sonstigen Freizeitaktivitäten der Jugendhilfe
ein weiteres wesentliches Ziel. Durch Vermittlung solcher Aktivitäten in Folge des von Herrn Krämer
angebotenen Coolnesstrainings im Rahmen der Nachbereitung soll eine wesentliche Steigerung der
Nachhaltigkeit erreicht werden.