Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
16.03.11, 17:50
Aktualisiert
23.03.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg
I.
Allgemeines
1.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im
Freibad.
2.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen
der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegas
für den Schaden.
4.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der
Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5.
Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.
6.
Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und
Badebereich nicht benutzt werden.
7.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
8.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal entgegen.
9.
Fundsachen sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird
nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte
oder Fernsehgeräte zu benutzen.
II.
Öffnungszeiten und Zutritt
11. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden bekanntgegeben.
coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung.doc
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12. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
13. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen mit anstoßerregenden oder übertragbaren Krankheiten
14. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt
nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Personen mit Neigung zu
Krampf- oder Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und
Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.
15. Gelöste Tageskarten/entwertete Mehrfachkarten verlieren beim Verlassen des
Bades ihre Gültigkeit.
16. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz
geleistet.
III.
Haftung
17. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad
und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für
höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
18. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die
Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
19. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personen, Sachoder Vermögensschäden.
20. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.
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IV.
Besondere Bestimmungen für die öffentlichen Bäder
21. Die Badezeit richtet sich nach den Öffnungszeiten des öffentlichen Badebetriebes.
22. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den
Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Der Verlierer
erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
23. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten
werden. Der Aufenthalt in den Duschen darf max. 10 Minuten betragen.
24. Die Verwendung von Seife und seifeähnlichen Produkten außerhalb der
Duschräume ist nicht gestattet.
25. Der Aufenthalt am Beckenbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
26. Das Springen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen und
Rutschen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprung-/Rutschbereich frei ist,
b) nur eine Person die Sprungeinrichtung betritt.
Ob eine Anlage zum Springen/Rutschen freigegeben wird, entscheidet das
zuständige Aufsichtspersonal.
27. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in
das Becken sowie das Unterschwimmen des Rutschbereiches ist untersagt.
Über die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten
und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
28. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom
Personal des Bades in Verwahrung genommen.
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29. Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nur auf den
dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
V.
Ausnahmen
30. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugeslassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und
Badeordnung bedarf.
Bedburg, den 02.05.2006
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
(G. Koerdt)
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