Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
16.03.11, 17:50
Aktualisiert
23.03.11, 17:50
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 32 kB

Inhalt der Datei

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg I. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. 2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegas für den Schaden. 4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 5. Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. 6. Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. 7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal entgegen. 9. Fundsachen sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. II. Öffnungszeiten und Zutritt 11. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden bekanntgegeben. coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung.doc -2- 12. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. 13. Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen mit anstoßerregenden oder übertragbaren Krankheiten 14. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. 15. Gelöste Tageskarten/entwertete Mehrfachkarten verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. 16. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. III. Haftung 17. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 18. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. 19. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personen, Sachoder Vermögensschäden. 20. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet. coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung.doc -3- IV. Besondere Bestimmungen für die öffentlichen Bäder 21. Die Badezeit richtet sich nach den Öffnungszeiten des öffentlichen Badebetriebes. 22. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. 23. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden. Der Aufenthalt in den Duschen darf max. 10 Minuten betragen. 24. Die Verwendung von Seife und seifeähnlichen Produkten außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 25. Der Aufenthalt am Beckenbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. 26. Das Springen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen und Rutschen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprung-/Rutschbereich frei ist, b) nur eine Person die Sprungeinrichtung betritt. Ob eine Anlage zum Springen/Rutschen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. 27. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Rutschbereiches ist untersagt. Über die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. 28. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung.doc -4- 29. Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben. V. Ausnahmen 30. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugeslassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Bedburg, den 02.05.2006 Stadt Bedburg Der Bürgermeister (G. Koerdt) coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung.doc