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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-57/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
16.03.11, 17:50
Aktualisiert
23.03.11, 17:50
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Inhalt der Datei

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg I. Allgemeines 1. Die Haus und Badeordnung dient der Sicherheit Ordnung und Sauberkeit im Freibad. 2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 3. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet. Wird das Bad widerrechtlich, trotz erteiltem Hausverbot, betreten ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Dieser wird zur Anzeige gebracht. 4. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden nimmt das Personal des Bades entgegen. II. Öffnungszeiten und Zutritt 1. Der Beginn und das Ende der jährlichen Badesaison, sowie die täglichen Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben und im Eingangsbereich ausgehangen. 2. Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (wie z. B. Überfüllung, Gewitter, Betriebsstörungen o. a.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Eine Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nicht. 3. Bei schlechten Witterungsverhältnissen kann das Freibad früher geschlossen werden. Die Schließung wird im Internet, Aushang und Anrufbeantworter bekannt gegeben. 4. Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen b) Personen, die Tiere mit sich führen c) Personen mit ansteckenden oder Anstoß erregenden Krankheiten d) Kindern unter 7 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen e) Personen die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung NEU ENTWURF 2011.doc Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg Folgenden Personen ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet: a) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder anund auskleiden können b) Personen mit geistigen Behinderungen c) Personen, die unter Ohnmacht- oder Krampfanfällen leiden 5. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises (Kassenbon oder Mehrfachkarte) sein. 6. Die Einzeltageskarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Freibades. Entwertete Mehrfachkarten verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. Mehrfachkarten sind nur im Jahr des Erwerbs gültig, nicht in Anspruch genommene Eintritte auf Mehrfachkarten werden nach Saisonende nicht erstattet. 7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. III. Verhalten im Bad 1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie er Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 2. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. 3. Die Benutzung der Einzelkabinen durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können. 4. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z.B. rasieren, Nägel schneiden) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. 5. Die Verwendung von Seife oder seifenähnlichen Mitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 6. Das Reservieren von Bänken und Ruheliegen ist nicht gestattet. 7. Das Springen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen und Rutschen ist darauf zu achten, dass a) der Sprung- / Rutschbereich frei ist, b) nur eine Person die Sprungeinrichtung betritt. Ob eine Anlage zum Springen oder Rutschen frei gegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtpersonal. coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung NEU ENTWURF 2011.doc Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg 8. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereich nicht benutzt werden. 9. Das Benutzen von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und Fernsehgeräten ist nicht gestattet. 10. Das Mitbringen und der Verzehr / Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sowie die Benutzung von Wasserpfeifen (Shisha´s) ist nicht gestattet. 11. Über die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen entscheidet das zuständige Aufsichtpersonal. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet. 12. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und Presse bedarf das Fotografieren der vorherigen Genehmigung der Stadtverwaltung. 13. Die Benutzung der Schwimmbecken darf nur in üblicher Badebekleidung erfolgen. Zum Betreten von Schwimm- und Planschbecken haben Kleinkinder und Säuglinge Schwimmwindeln oder geeignete Badebekleidung zu tragen. Ob eine Badebekleidung den Anforderungen entspricht, entscheidet das Personal. 14. Die Kinderplanschbecken sind der Benutzung durch Kleinkinder und deren Erziehungsberechtigten vorbehalten. Hier gilt die Aufsicht der begleitenden Person (Elternaufsicht). 15. Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb der Umkleide- und des Sanitärbereichs gestattet. 16. Bei Gewitter ist der Aufenthalt in und an den Schwimmbecken nicht gestattet. Hier ist auf die Lautsprecherdurchsagen des Personals zu achten. 17. Das Verteilen von Werbematerial oder das Aufhängen von Plakaten ist nicht gestattet. 18. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden. 19. Schränke die nach Betriebsschluss verschlossen sind, werden durch das Personal geöffnet. Der Inhalt der Fächer wird als Fundsache behandelt. 20. Fundsachen sind beim Personal abzugeben. Fundsachengegenstände werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen behandelt. coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung NEU ENTWURF 2011.doc Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg 21. Unfälle jeglicher Art sind dem Personal mitzuteilen. IV. Haftung 1. Die Badegäste nutzen das Freibad einschließlich der Spiel und Sportgeräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Freibad in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 2. Bei Personenschäden haftet der Betreiber im Rahmen der gesetzliche Bestimmungen nur, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. 4. Für Wertsachen oder Bargeld wird nicht gehaftet. V. Inkrafttreten 1. 2. Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2011in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg vom 02.05.2006 außer Kraft. Bedburg, den Gez. Koerdt Bürgermeister coen780 / H:\GB 7\08424315 - Gebäude Bäder\Freibad\09.1-Freibad\Haus- und Badeordnung NEU ENTWURF 2011.doc