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Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2008 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2007 bis 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
12.06.08, 15:00
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2008 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2007 bis 2011) Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2008 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2007 bis 2011)

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BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.04.2008 TOP Betreff 4.1 Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2008 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2007 bis 2011 Vorlage: 15/2008 1. Ergänzung Beschluss: „Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 28.737.265 € 41.190.140 € 2.494.247 € 2.494.247 € §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 241 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 426 v.H. §6 Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen. §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.“ Beratungsergebnis: 20 Stimmen dafür, 13 dagegen, 1 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.04.2008 Seite 2