Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
12.06.08, 15:00
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.04.2008
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Betreff
4.1
Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2008 sowie des
Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2007
bis 2011
Vorlage: 15/2008 1. Ergänzung
Beschluss:
„Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit
Beschluss vom ____________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt.
28.737.265 €
41.190.140 €
2.494.247 €
2.494.247 €
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 €
festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
241 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
426 v.H.
§6
Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen.
§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des
derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.“
Beratungsergebnis:
20 Stimmen dafür, 13 dagegen, 1 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.04.2008
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