Daten
Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor, Chemistry
ten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Services
Schreiben vom 26.10.2010
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1a.
Infracor, Chemistry
fen keine von Infracor betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Services
Schreiben vom 01.03.2011
(Lfd. Nr. 1 aus Offenlage)
2.
Thyssengas
Schreiben vom 28.10.2010
Durch die Planung werden keine von Thyssengas Entfällt.
GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von
Thyssengas nicht vorgesehen.
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2a.
Thyssengas
Schreiben vom 03.11.2011
(Lfd. Nr. 4 aus Offenlage)
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Geologischer Dienst NRW
Schreiben vom 03.11.2010
Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005):
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2
mit der Untergrundklasse S (S Gebiete relativ
flachgründige Sedimentbecken).
(Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein Westfalen (Juni 2006)1.
Aus geowissenschaftlicher Sicht sind als Bestandteil des Bebauungsplans folgende Kennzeichnungen empfehlenswert:
1) Hinweis auf Erdbebenzone 2 S
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … die entsprechenden
Aus Gründen der Vorsorge werden im Anschluss an Hinweise in das Verfahdie textlichen Festsetzungen Hinweise auf die ren aufzunehmen.
Sümpfungsmaßnahmen, den möglichen Grundwasseranstieg und auf die Erbebenzone auf die Grundwasserabsenkung aufgenommen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
2) Hinweis auf Grundwasserabsenkung / Grundwasserwiederanstieg
3) Hinweis auf langfristige Sümpfungsauswirkungen
4
Amprion GmbH
Schreiben vom 03.11.2010
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt
keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen der Planung beteiligt.
Unternehmen beteiligt haben.
5.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 03.11.2010
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt.
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON
Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt.
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5a.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 04.03.2011
(Lfd. Nr. 3 aus Offenlage)
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt.
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nach-
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
stehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON
Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt.
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
6.
RWE Power AG
Liegenschaften und Umsiedlungen
Schreiben vom 04.11.2010
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte
des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im
gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Boden-
Der Anregung wird gefolgt. Im Anschluss an die … der Anregung zu
textlichen Festsetzungen, die Bestandteil der Plan- folgen.
zeichnung sind, ist unter der Ziffer C das gesamte
Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. be-
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfah- sondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf Gründungsbereich, erforderlich sind.
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtig- Des Weiteren ist darauf aufmerksam gemacht workeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belas- den, dass sich in diesem Teilbereich humose Böden
tung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen befinden, die empfindlich gegen Bodendruck und im
Allgemeinen kaum tragfähig sind.
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke"
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
7.
Bezirksregierung
Arnsberg
Abt. 6 Bergbau und Energie NRW
Schreiben vom 05.11.2010
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef" liegt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef' ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften
und Umsiedlung in 504.16 Köln. Nach den hier
vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach
den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh-
Die Ausführungen zum möglichen Grundwasseranstieg werden zur Kenntnis genommen. Aus Gründen
der Vorsorge wird im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, indem
auf die Grundwasserabsenkung aufmerksam gemacht und darauf verwiesen wird, dass nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen
ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten ist.
… einen entsprechenden Hinweis auf den
möglichen Grundwasseranstieg
aufzunehmen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die Die RWE Power AG ist an dem Verfahren beteiligt … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
worden.
RWE Power AG zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
8.
8a.
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 09.11.2010
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 16.03.2011
(Lfd. Nr. 5 aus Offenlage)
Es bestehen seitens der Wehrverwaltung grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung
der Planung.
Mit Ihrem Schreiben vom 25.02.2011 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der
o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am
09.11.2010 Stellung genommen. Ich habe die
nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und
meiner Stellungnahme waren, – soweit mir möglich
– verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen.
Entfällt
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Änderungen hinsichtlich der angesprochenen Be- … die Mitteilung zur
lange wurden zwischen frühzeitiger Beteiligung und Kenntnis zu nehmen.
Offenlage nicht vorgenommen. Demnach bestehen
seitens der Wehrbereichsverwaltung West keine
Bedenken gegen die Planung (siehe Punkt 8 der
Abwägungsliste).
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Meine Stellungnahme vom 09.11.2010 in dieser
Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter.
Sollten – entgegen meiner Einschätzung – dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren
Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über
Grund, der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese
mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten.
… die Mitteilung zur
9.
IHK
Köln
Zweigstelle Es wird mitgeteilt, dass von Seiten der Industrie- Entfällt
und Handelskammer keine Anmerkungen bezügKenntnis zu nehmen.
Rhein-Erft
Schreiben vom 09.11.2010
lich der Änderung vorgetragen werden.
… die Mitteilung zur
9a.
IHK
Köln
Zweigstelle wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der ÄndeKenntnis zu nehmen.
Rhein-Erft
Schreiben vom 30.03.2011
rung des oben genannten Bebauungsplans keine
(Lfd. Nr. 8 aus Offenlage)
Bedenken bestehen.
Aus Gründen des Naturschutzes und der Landes- Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht
10.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 11.11.2010
pflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baum- gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen.
bestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb
unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter
zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem. die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da
§ 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzuset- der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was
zen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der park- bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage
artige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der
zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäu- jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet.
sen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den
westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen
(s. ASP, S. 23).
Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur
Eingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Baufenster zu beschränken.
Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein
Hinweis dahingehend aufgenommen, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten au-
… einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wann die erforderlichen Gehölzfäl-
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
artenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundes- ßerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März lungen und Erdarbeiten
durchgeführt
werden
naturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu bis September durchzuführen sind.
dürfen.
gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung
von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder
Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden.
Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen
Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der
Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24).
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des … die Ausführungen
Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung zur Kenntnis zu nehWasserbehörde abzustimmen
oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, men.
wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das
Niederschlagswasser wird stattdessen in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet.
Der Verzicht auf die Versickerung auf den Grundstücken wird zudem durch die Stellungnahme des
Erftverbandes vom 11.11.2010 gestützt, wonach auf
Grund der natürlich vorkommenden Grundwasserstände empfohlen worden ist, auf eine Versickerung
von Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes zu verzichten.
10a.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 30.03.2011
(Lfd. Nr. 7 aus Offenlage)
Aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung
unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken
zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem.
§ 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzuset-
Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht
gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen.
dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter
die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da
der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
zen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der park- bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage
artige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der
zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäu- jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet.
sen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den
westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen
(s. ASP, S. 23).
Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur
Eingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Baufenster zu beschränken.
Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben
artenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu
gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung
von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder
Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden.
Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen
Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der
Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24).
11
Erftverband
Schreiben vom 11.11.2010
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein
Hinweis dahingehend aufgenommen, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März
bis September durchzuführen sind.
… einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wann die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten
durchgeführt
werden
dürfen.
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende
Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung
beachtet werden:
Unsere Stellungnahme vom 29.07.2010 ist auch Der Stadtverwaltung liegt im Rahmen des Beteili- … die Mitteilung zur
gungsverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungs- Kenntnis zu nehmen.
weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen.
plans Nr. 16 keine Stellungnahme vom 29.07.2010
vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit Schreiben vom 22.10.2010 über die Ziele der
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Planung informiert und um Stellungnahme gebeten
worden. Die Stellungnahme vom 29.07.2010 bezieht sich auf die 4. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 16 (ehem. Hallenbad). In dieser Stellungnahme
wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern ein Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen aufnommen wird.
… der Anregung zu
Aufgrund der natürlich vorkommenden hohen Der Anregung wird gefolgt.
Grundwasserstände sollte eine Versickerung von Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des folgen.
Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung
Niederschlagswasser nicht erfolgen.
oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt,
wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das
Niederschlagswasser wird stattdessen auf Grund
der natürlich vorkommenden hohen Grundwasserstände in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet.
Zur Verringerung eines starken Oberflächenabflusses - und damit auch Entlastung der Kanalisation wäre es wünschenswert, das Regenwasser zu
speichern und als Brauchwasser z. B. für die Bewässerung des Gartens oder zur Toilettenspülung
zu nutzen.
11a.
Erftverband
Schreiben vom 01.03.2011
(Lfd. Nr. 2 aus Offenlage)
Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Regen- … die Mitteilung zur
wassers auf dem Grundstück trifft der Bebauungs- Kenntnis zu nehmen.
plan keine gegensätzlichen Festsetzungen. Eine
Nutzung als Brauchwasser ist daher möglich.
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Hinweise und Anregungen vom Schreiben vom … die Mitteilung zur
serwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes 11.11.2010 wurde inhaltlich voll berücksichtigt (siehe Kenntnis zu nehmen.
keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom Punkt 11 dieser Abwägungsliste.
11.11.2010 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt
wird.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Entfällt
… die Mitteilung zur
12.
Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o.g. Bereichs war möglich.
Kenntnis zu nehmen.
dorf, Kampbeseitigungs- Die mir vorliegenden Informationen ergeben keine
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitdienst
Schreiben vom 21.03.2011
teln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
(Lfd. Nr. 6 aus Offenlage)
gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind
Bauarbeiten sofort einzustellen, sofern Kampfmittel
gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige
Ordnungsbehörde, mein KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist
dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab
werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl.
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen
benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind,
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/service/index.html