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Beschlussvorlage (BP 16.5 Anlage A) - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor, Chemistry ten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Services Schreiben vom 26.10.2010 An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. … die Mitteilung zur 1a. Infracor, Chemistry fen keine von Infracor betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Services Schreiben vom 01.03.2011 (Lfd. Nr. 1 aus Offenlage) 2. Thyssengas Schreiben vom 28.10.2010 Durch die Planung werden keine von Thyssengas Entfällt. GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von Thyssengas nicht vorgesehen. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2a. Thyssengas Schreiben vom 03.11.2011 (Lfd. Nr. 4 aus Offenlage) Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Geologischer Dienst NRW Schreiben vom 03.11.2010 Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken). (Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein Westfalen (Juni 2006)1. Aus geowissenschaftlicher Sicht sind als Bestandteil des Bebauungsplans folgende Kennzeichnungen empfehlenswert: 1) Hinweis auf Erdbebenzone 2 S Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … die entsprechenden Aus Gründen der Vorsorge werden im Anschluss an Hinweise in das Verfahdie textlichen Festsetzungen Hinweise auf die ren aufzunehmen. Sümpfungsmaßnahmen, den möglichen Grundwasseranstieg und auf die Erbebenzone auf die Grundwasserabsenkung aufgenommen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... 2) Hinweis auf Grundwasserabsenkung / Grundwasserwiederanstieg 3) Hinweis auf langfristige Sümpfungsauswirkungen 4 Amprion GmbH Schreiben vom 03.11.2010 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen der Planung beteiligt. Unternehmen beteiligt haben. 5. PLEdoc GmbH Schreiben vom 03.11.2010 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt. Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt. gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5a. PLEdoc GmbH Schreiben vom 04.03.2011 (Lfd. Nr. 3 aus Offenlage) Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt. Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nach- Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... stehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt. gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 6. RWE Power AG Liegenschaften und Umsiedlungen Schreiben vom 04.11.2010 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Boden- Der Anregung wird gefolgt. Im Anschluss an die … der Anregung zu textlichen Festsetzungen, die Bestandteil der Plan- folgen. zeichnung sind, ist unter der Ziffer C das gesamte Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. be- Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfah- sondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf Gründungsbereich, erforderlich sind. kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtig- Des Weiteren ist darauf aufmerksam gemacht workeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belas- den, dass sich in diesem Teilbereich humose Böden tung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen befinden, die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig sind. reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 7. Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie NRW Schreiben vom 05.11.2010 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef" liegt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef' ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 504.16 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh- Die Ausführungen zum möglichen Grundwasseranstieg werden zur Kenntnis genommen. Aus Gründen der Vorsorge wird im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, indem auf die Grundwasserabsenkung aufmerksam gemacht und darauf verwiesen wird, dass nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten ist. … einen entsprechenden Hinweis auf den möglichen Grundwasseranstieg aufzunehmen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die Die RWE Power AG ist an dem Verfahren beteiligt … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. worden. RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 8. 8a. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 09.11.2010 Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 16.03.2011 (Lfd. Nr. 5 aus Offenlage) Es bestehen seitens der Wehrverwaltung grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der Planung. Mit Ihrem Schreiben vom 25.02.2011 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 09.11.2010 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren, – soweit mir möglich – verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Entfällt … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Änderungen hinsichtlich der angesprochenen Be- … die Mitteilung zur lange wurden zwischen frühzeitiger Beteiligung und Kenntnis zu nehmen. Offenlage nicht vorgenommen. Demnach bestehen seitens der Wehrbereichsverwaltung West keine Bedenken gegen die Planung (siehe Punkt 8 der Abwägungsliste). Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Meine Stellungnahme vom 09.11.2010 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten – entgegen meiner Einschätzung – dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten. … die Mitteilung zur 9. IHK Köln Zweigstelle Es wird mitgeteilt, dass von Seiten der Industrie- Entfällt und Handelskammer keine Anmerkungen bezügKenntnis zu nehmen. Rhein-Erft Schreiben vom 09.11.2010 lich der Änderung vorgetragen werden. … die Mitteilung zur 9a. IHK Köln Zweigstelle wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der ÄndeKenntnis zu nehmen. Rhein-Erft Schreiben vom 30.03.2011 rung des oben genannten Bebauungsplans keine (Lfd. Nr. 8 aus Offenlage) Bedenken bestehen. Aus Gründen des Naturschutzes und der Landes- Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht 10. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 11.11.2010 pflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baum- gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen. bestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem. die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzuset- der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was zen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der park- bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage artige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäu- jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet. sen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen (s. ASP, S. 23). Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur Eingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Baufenster zu beschränken. Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein Hinweis dahingehend aufgenommen, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten au- … einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wann die erforderlichen Gehölzfäl- Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... artenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundes- ßerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März lungen und Erdarbeiten durchgeführt werden naturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu bis September durchzuführen sind. dürfen. gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24). Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des … die Ausführungen Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung zur Kenntnis zu nehWasserbehörde abzustimmen oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, men. wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das Niederschlagswasser wird stattdessen in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet. Der Verzicht auf die Versickerung auf den Grundstücken wird zudem durch die Stellungnahme des Erftverbandes vom 11.11.2010 gestützt, wonach auf Grund der natürlich vorkommenden Grundwasserstände empfohlen worden ist, auf eine Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes zu verzichten. 10a. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 30.03.2011 (Lfd. Nr. 7 aus Offenlage) Aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem. § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzuset- Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen. dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... zen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der park- bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage artige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäu- jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet. sen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen (s. ASP, S. 23). Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur Eingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Baufenster zu beschränken. Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben artenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24). 11 Erftverband Schreiben vom 11.11.2010 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein Hinweis dahingehend aufgenommen, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind. … einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wann die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten durchgeführt werden dürfen. Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung beachtet werden: Unsere Stellungnahme vom 29.07.2010 ist auch Der Stadtverwaltung liegt im Rahmen des Beteili- … die Mitteilung zur gungsverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungs- Kenntnis zu nehmen. weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen. plans Nr. 16 keine Stellungnahme vom 29.07.2010 vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.10.2010 über die Ziele der Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Planung informiert und um Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme vom 29.07.2010 bezieht sich auf die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 (ehem. Hallenbad). In dieser Stellungnahme wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern ein Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen aufnommen wird. … der Anregung zu Aufgrund der natürlich vorkommenden hohen Der Anregung wird gefolgt. Grundwasserstände sollte eine Versickerung von Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des folgen. Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung Niederschlagswasser nicht erfolgen. oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das Niederschlagswasser wird stattdessen auf Grund der natürlich vorkommenden hohen Grundwasserstände in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet. Zur Verringerung eines starken Oberflächenabflusses - und damit auch Entlastung der Kanalisation wäre es wünschenswert, das Regenwasser zu speichern und als Brauchwasser z. B. für die Bewässerung des Gartens oder zur Toilettenspülung zu nutzen. 11a. Erftverband Schreiben vom 01.03.2011 (Lfd. Nr. 2 aus Offenlage) Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Regen- … die Mitteilung zur wassers auf dem Grundstück trifft der Bebauungs- Kenntnis zu nehmen. plan keine gegensätzlichen Festsetzungen. Eine Nutzung als Brauchwasser ist daher möglich. Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Hinweise und Anregungen vom Schreiben vom … die Mitteilung zur serwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes 11.11.2010 wurde inhaltlich voll berücksichtigt (siehe Kenntnis zu nehmen. keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom Punkt 11 dieser Abwägungsliste. 11.11.2010 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Entfällt … die Mitteilung zur 12. Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o.g. Bereichs war möglich. Kenntnis zu nehmen. dorf, Kampbeseitigungs- Die mir vorliegenden Informationen ergeben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitdienst Schreiben vom 21.03.2011 teln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann (Lfd. Nr. 6 aus Offenlage) gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html