Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 142/2007
24.10.2007
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich - Düren
hier: Verhandlungen über den Abschnitt Euskirchen - Zülpich
1.
Kurzer Rückblick
Nach derzeitiger Beschlusslage (03.04.2006) des Kreises Euskirchen ist die Verwaltung aufgefordert,
einen Trassensicherungsvertrag über 5 Jahre für das Teilstück Euskirchen – Zülpich abzuschließen.
Die Kosten für einen solchen Vertrag wurden seitens des Kreises bei der DB erfragt, konkrete
Verhandlungen wurden von Seiten der DB aber nicht aufgenommen, da diese zunächst eigene
Verhandlungen betreffend den Bahnhof Zülpich abschließen wollte.
Anfang 2007 hatte die DKB Überlegungen angestellt, u.a. aufgrund der günstigeren Einstufung der
Strecke in den Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW, die Gesamtstrecke zu erwerben,
einen Vorläuferbetrieb durchzuführen und die nicht abgedeckten Kosten auf die Kreise Euskirchen
und Düren aufzuteilen.
Daher wurden mit der DB Netz AG im Nachlauf Gespräche zum Erwerb der Gesamtstrecke unter
Einbindung des Kreises Euskirchen geführt.
2.
Aktueller Sachstand
Im Rahmen eines am 18.10.2007 geführten Gespräches mit der DKB, teilte diese mit, dass der
Erwerb des Nordabschnittes, der bisher seitens der DKB nur gepachtet ist, noch nicht erfolgreich
abgeschlossen sei, sondern nach wie vor problematisch sei. Eine kurzfristige Lösung sei nach einem
aktuellen Gespräch mit der DB Netz AG nicht zu erwarten. Wenn es hier zu keiner Lösung käme,
dann bestehe auch kein Interesse für den Erwerb des Südabschnittes Euskirchen - Zülpich. Dies vor
dem Hintergrund, dass es dem Kreis Düren nicht zu vermitteln sei, dass die DKB den Abschnitt
Euskirchen – Zülpich kaufe, während gleichzeitig noch nicht klar sei, ob der Abschnitt Zülpich – Düren
überhaupt erworben werden kann.
3.
Alternative Pacht
Von Seiten der Verwaltung des Kreises Euskirchen wurde daher die Alternative einer Pacht
angesprochen. Die Pacht hätte gegenüber einem Erwerb den Vorteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt
keine langfristige Bindung eingegangen wird und somit flexibel auf das Ergebnis der Neubewertung
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im Rahmen der 2. Stufe des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW reagiert werden
könnte. In diesem Zeitrahmen wird zudem eine Entscheidung getroffen, ob die Verkehrsleistungen
der Strecke Düren – Euskirchen über die zu erfolgende Neu-Ausschreibung des Dieselnetzes
erfolgen kann.
Aus Sicht der DKB liegt der Vorteil eines Pachtvertrages gegenüber einem Trassensicherungsvertrag
darin, dass bei einer Wiederaufnahme des SPNV nur geringe Anlaufkosten anfielen, während ein
Trassensicherungsvertrag nicht sicherstelle, dass die Trasse und das Gleisbett zuwachsen und somit
bei Wiederinbetriebnahme des SPNV erhebliche Unterhaltungskosten (Gleisbettreinigung,
Freischnitt) anfallen.
Ein Pachtvertrag sei aus Sicht der DKB ein Zwischenschritt; Ziel sei immer noch der Kauf der
gesamten Strecke.
4.
Ausgestaltung eines Pachtvertrages
Die Laufzeit sollte im Hinblick auf den ÖPNV-Bedarfsplan, der dem Grunde nach eine Finanzierung
des SPNV auf der Strecke Euskirchen – Düren ab 2015 ermöglichen würde, 5 Jahre mit einer Option
auf Verlängerung um weitere 5 Jahre betragen.
Dabei schlägt die DKB folgende finanzielle Abwicklung vor:
Die DKB trägt die Betriebskosten (nach deren Schätzung belaufen sich die jährlichen nicht gedeckten
Unterhaltungskosten auf ca. 21.000 €).
Der Kreis Euskirchen übernimmt im Gegenzug die Pacht (ca. 9.000 €) sowie die Kosten des
Eisenbahninfrastrukturanschlusses (E-IAV) in Höhe von 15.000 €, also insgesamt ca. 24.000 €. Sollte
sich aufgrund der Einnahmeentwicklung eine Gewinnsituation ergeben, würde der Kreiszuschuss
entsprechend gemindert.
Die DKB wird prüfen, ob im Fall eines späteren Kaufs der Pachtpreis angerechnet würde.
5.
Bürgerbahnkonzept
Die DKB hat im Rahmen des o.a. Gespräches auch eine grobe Kalkulation eines
Bürgerbahnkonzeptes vorgestellt, das eine Bedienung zwischen Düren und Euskirchen an insgesamt
40 Sonntagen mit 3 Hin- und 3 Rückfahrten vorsieht. Das Betriebskonzept würde eine Weiterfahrt von
Euskirchen in Richtung Kall und somit eine Nationalparkanbindung vorsehen und würde eine
Ergänzung des derzeitigen ÖPNV-Angebotes am Wochenende darstellen.
In Abhängigkeit von den zu erzielenden Einnahmen (insbesondere Spenden) ergäbe sich ein
jährliches Defizit zwischen 0 € und 28.000 €. Insbesondere aufgrund der getroffenen Annahmen zur
Akquirierung von Spenden und Zuschüssen sind diese Angaben jedoch noch nicht als belastbar zu
bezeichnen.
Zur Abklärung der Fördervoraussetzungen müsste ein Termin beim MBV vereinbart werden. Geprüft
werden sollte auch, ob der VRS/AVV einen Zuschuss leisten könnte. Der Betrieb könnte als 2-jähriger
Versuchsbetrieb dargestellt werden.
6.
Weiteres Vorgehen
Die DB Netz AG erwartet eine Entscheidung der DKB und des Kreises Euskirchen über das weitere
Vorgehen.
Bei einem Trassensicherungsvertrag gilt folgendes:
- Ein Trassensicherungsvertrag ist die kostengünstigste Variante der Trassensicherung (ca.
5.000 €/Jahr).
- Ein Trassensicherungsvertrag schließt die Durchführung saisonaler oder touristischer Fahrten
aus.
- Die Wiederaufnahme des SPNV ist mit einem zeitlichen Vorlauf und mit einem finanziellem
Aufwand verbunden
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Bezüglich eines Pachtvertrag gilt es folgendes zu beachten:
- Es entstehen Kosten von ca. 24.000 €/Jahr
- Ein Pachtvertrag macht allerdings nur Sinn, wenn auch ein Betrieb durchgeführt wird; hier
stellt sich aber die Frage, wie ein evtl. entstehendes Defizit finanziert werden könnte.
- Für eine Neubewertung der Strecke Euskirchen – Düren im Rahmen des
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW wäre es förderlich, das „ernste“ Interesse
der Kreise an der Wiederaufnahme des SPNV durch Abschluss eines Pachtvertrages und
Durchführung eines SPNV-Betriebes zu dokumentieren.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte das Modell Pachtvertrag weiterverfolgt werden, allerdings unter
der Voraussetzung, dass die Durchführung eines SPNV-Betriebes entsprechend des
Bürgerbahnkonzeptes oder in anderer Weise sichergestellt und wirtschaftlich darstellbar ist.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Gespräche mit dem MBV bezüglich der Fördervoraussetzungen
für das Bürgerbahnkonzept bzw. mit dem VRS/AVV bezüglich einer möglichen Zuschussgewährung
einzusteigen.
Nach Vorliegen neuer Erkenntnisse und belastbarer Zahlen wird die Verwaltung die Politik erneut
informieren.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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