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Info GB (Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich - Düren hier: Verhandlungen über den Abschnitt Euskirchen - Zülpich )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 142/2007 24.10.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich - Düren hier: Verhandlungen über den Abschnitt Euskirchen - Zülpich 1. Kurzer Rückblick Nach derzeitiger Beschlusslage (03.04.2006) des Kreises Euskirchen ist die Verwaltung aufgefordert, einen Trassensicherungsvertrag über 5 Jahre für das Teilstück Euskirchen – Zülpich abzuschließen. Die Kosten für einen solchen Vertrag wurden seitens des Kreises bei der DB erfragt, konkrete Verhandlungen wurden von Seiten der DB aber nicht aufgenommen, da diese zunächst eigene Verhandlungen betreffend den Bahnhof Zülpich abschließen wollte. Anfang 2007 hatte die DKB Überlegungen angestellt, u.a. aufgrund der günstigeren Einstufung der Strecke in den Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW, die Gesamtstrecke zu erwerben, einen Vorläuferbetrieb durchzuführen und die nicht abgedeckten Kosten auf die Kreise Euskirchen und Düren aufzuteilen. Daher wurden mit der DB Netz AG im Nachlauf Gespräche zum Erwerb der Gesamtstrecke unter Einbindung des Kreises Euskirchen geführt. 2. Aktueller Sachstand Im Rahmen eines am 18.10.2007 geführten Gespräches mit der DKB, teilte diese mit, dass der Erwerb des Nordabschnittes, der bisher seitens der DKB nur gepachtet ist, noch nicht erfolgreich abgeschlossen sei, sondern nach wie vor problematisch sei. Eine kurzfristige Lösung sei nach einem aktuellen Gespräch mit der DB Netz AG nicht zu erwarten. Wenn es hier zu keiner Lösung käme, dann bestehe auch kein Interesse für den Erwerb des Südabschnittes Euskirchen - Zülpich. Dies vor dem Hintergrund, dass es dem Kreis Düren nicht zu vermitteln sei, dass die DKB den Abschnitt Euskirchen – Zülpich kaufe, während gleichzeitig noch nicht klar sei, ob der Abschnitt Zülpich – Düren überhaupt erworben werden kann. 3. Alternative Pacht Von Seiten der Verwaltung des Kreises Euskirchen wurde daher die Alternative einer Pacht angesprochen. Die Pacht hätte gegenüber einem Erwerb den Vorteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine langfristige Bindung eingegangen wird und somit flexibel auf das Ergebnis der Neubewertung 2 im Rahmen der 2. Stufe des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW reagiert werden könnte. In diesem Zeitrahmen wird zudem eine Entscheidung getroffen, ob die Verkehrsleistungen der Strecke Düren – Euskirchen über die zu erfolgende Neu-Ausschreibung des Dieselnetzes erfolgen kann. Aus Sicht der DKB liegt der Vorteil eines Pachtvertrages gegenüber einem Trassensicherungsvertrag darin, dass bei einer Wiederaufnahme des SPNV nur geringe Anlaufkosten anfielen, während ein Trassensicherungsvertrag nicht sicherstelle, dass die Trasse und das Gleisbett zuwachsen und somit bei Wiederinbetriebnahme des SPNV erhebliche Unterhaltungskosten (Gleisbettreinigung, Freischnitt) anfallen. Ein Pachtvertrag sei aus Sicht der DKB ein Zwischenschritt; Ziel sei immer noch der Kauf der gesamten Strecke. 4. Ausgestaltung eines Pachtvertrages Die Laufzeit sollte im Hinblick auf den ÖPNV-Bedarfsplan, der dem Grunde nach eine Finanzierung des SPNV auf der Strecke Euskirchen – Düren ab 2015 ermöglichen würde, 5 Jahre mit einer Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre betragen. Dabei schlägt die DKB folgende finanzielle Abwicklung vor: Die DKB trägt die Betriebskosten (nach deren Schätzung belaufen sich die jährlichen nicht gedeckten Unterhaltungskosten auf ca. 21.000 €). Der Kreis Euskirchen übernimmt im Gegenzug die Pacht (ca. 9.000 €) sowie die Kosten des Eisenbahninfrastrukturanschlusses (E-IAV) in Höhe von 15.000 €, also insgesamt ca. 24.000 €. Sollte sich aufgrund der Einnahmeentwicklung eine Gewinnsituation ergeben, würde der Kreiszuschuss entsprechend gemindert. Die DKB wird prüfen, ob im Fall eines späteren Kaufs der Pachtpreis angerechnet würde. 5. Bürgerbahnkonzept Die DKB hat im Rahmen des o.a. Gespräches auch eine grobe Kalkulation eines Bürgerbahnkonzeptes vorgestellt, das eine Bedienung zwischen Düren und Euskirchen an insgesamt 40 Sonntagen mit 3 Hin- und 3 Rückfahrten vorsieht. Das Betriebskonzept würde eine Weiterfahrt von Euskirchen in Richtung Kall und somit eine Nationalparkanbindung vorsehen und würde eine Ergänzung des derzeitigen ÖPNV-Angebotes am Wochenende darstellen. In Abhängigkeit von den zu erzielenden Einnahmen (insbesondere Spenden) ergäbe sich ein jährliches Defizit zwischen 0 € und 28.000 €. Insbesondere aufgrund der getroffenen Annahmen zur Akquirierung von Spenden und Zuschüssen sind diese Angaben jedoch noch nicht als belastbar zu bezeichnen. Zur Abklärung der Fördervoraussetzungen müsste ein Termin beim MBV vereinbart werden. Geprüft werden sollte auch, ob der VRS/AVV einen Zuschuss leisten könnte. Der Betrieb könnte als 2-jähriger Versuchsbetrieb dargestellt werden. 6. Weiteres Vorgehen Die DB Netz AG erwartet eine Entscheidung der DKB und des Kreises Euskirchen über das weitere Vorgehen. Bei einem Trassensicherungsvertrag gilt folgendes: - Ein Trassensicherungsvertrag ist die kostengünstigste Variante der Trassensicherung (ca. 5.000 €/Jahr). - Ein Trassensicherungsvertrag schließt die Durchführung saisonaler oder touristischer Fahrten aus. - Die Wiederaufnahme des SPNV ist mit einem zeitlichen Vorlauf und mit einem finanziellem Aufwand verbunden 3 Bezüglich eines Pachtvertrag gilt es folgendes zu beachten: - Es entstehen Kosten von ca. 24.000 €/Jahr - Ein Pachtvertrag macht allerdings nur Sinn, wenn auch ein Betrieb durchgeführt wird; hier stellt sich aber die Frage, wie ein evtl. entstehendes Defizit finanziert werden könnte. - Für eine Neubewertung der Strecke Euskirchen – Düren im Rahmen des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW wäre es förderlich, das „ernste“ Interesse der Kreise an der Wiederaufnahme des SPNV durch Abschluss eines Pachtvertrages und Durchführung eines SPNV-Betriebes zu dokumentieren. Nach Ansicht der Verwaltung sollte das Modell Pachtvertrag weiterverfolgt werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Durchführung eines SPNV-Betriebes entsprechend des Bürgerbahnkonzeptes oder in anderer Weise sichergestellt und wirtschaftlich darstellbar ist. Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Gespräche mit dem MBV bezüglich der Fördervoraussetzungen für das Bürgerbahnkonzept bzw. mit dem VRS/AVV bezüglich einer möglichen Zuschussgewährung einzusteigen. Nach Vorliegen neuer Erkenntnisse und belastbarer Zahlen wird die Verwaltung die Politik erneut informieren. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)