Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 91/2005
04.05.2005
Az.: He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.05.2007
Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit
hauptberuflichen Fachkräften
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
----
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der
offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften für den Zeitraum 01.01.200631.12.2009.
Begründung:
Die derzeit geltenden Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit
hauptberuflichen Fachkräften sind befristet bis zum 31.12.2005. Am 01.01.2005 ist das Kinder- und
Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2006 ist ein Jugendförderplan für die
laufende Wahlperiode aufzustellen. Mit diesen Richtlinien soll hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet
werden.
Wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Richtlinien sind:
Unter Punkt 5.1 wird festgelegt, dass der Kreis Euskirchen anerkannte Personalkosten der
hauptamtlich sozialpädagogischen Fachkräfte zu 100 % fördert. Art und Umfang (Personal) der
hauptberuflichen Fachkräfte legt der Jugendhilfeausschuss für das darauffolgende Jahr fest.
Unter Punkt 7.1 werden die Richtlinien dahingehend ergänzt, dass im Bedarfsfall gefördertes
Personal an andere Träger abgeordnet/zugewiesen werden kann. Über die Abordnung/Zuweisung
entscheidet die Abteilung Jugend und Familie.
Desweiteren wird die Geltungsdauer der zu beschließenden Richtlinien für den Zeitraum 01.01.200631.12.2009 festgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, der als Anlage beigefügten Richtlinien zuzustimmen.
i. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)