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Beschlussvorlage GB (Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 91/2005 04.05.2005 Az.: He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 24.05.2007 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ---- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften für den Zeitraum 01.01.200631.12.2009. Begründung: Die derzeit geltenden Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften sind befristet bis zum 31.12.2005. Am 01.01.2005 ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2006 ist ein Jugendförderplan für die laufende Wahlperiode aufzustellen. Mit diesen Richtlinien soll hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Richtlinien sind: Unter Punkt 5.1 wird festgelegt, dass der Kreis Euskirchen anerkannte Personalkosten der hauptamtlich sozialpädagogischen Fachkräfte zu 100 % fördert. Art und Umfang (Personal) der hauptberuflichen Fachkräfte legt der Jugendhilfeausschuss für das darauffolgende Jahr fest. Unter Punkt 7.1 werden die Richtlinien dahingehend ergänzt, dass im Bedarfsfall gefördertes Personal an andere Träger abgeordnet/zugewiesen werden kann. Über die Abordnung/Zuweisung entscheidet die Abteilung Jugend und Familie. Desweiteren wird die Geltungsdauer der zu beschließenden Richtlinien für den Zeitraum 01.01.200631.12.2009 festgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, der als Anlage beigefügten Richtlinien zuzustimmen. i. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)