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Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht zur Durchführung des Zensus 2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP86/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Sachstandsbericht zur Durchführung des Zensus 2011 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Erläuterungen zum Zensus 2011 In Deutschland wird zum Stichtag 09. Mai 2011 der Zensus 2011 durchgeführt. Bei dem Zensus (lat. für Volkszählung) wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Beim registergestützten Zensus 2011 werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister (u. a. Melderegister, Register der Bundesagentur für Arbeit usw.) genutzt. Einige Daten werden flächendeckend vorliegen; hierzu gehören die Daten der Gebäudeund Wohnungszählung, demographische Angaben wie Geschlecht, Alter, Familienstand. Ergänzt werden diese Daten durch Ergebnisse einer Stichprobe (Wohnsituation, Migration, Bildung, Beruf etc.) die bei bundesweit etwa 10 % der Bevölkerung erhoben wird. Für die Durchführung der Zählung ist in Nordrhein-Westfalen der Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt zuständig. Zur Vorbereitung des Zensus 2011 wird derzeit der Adressbestand der Gebäude- und Wohnungseigentümer aktualisiert. Hierzu erhielten im November 2010 ca. 1 Million Gebäude- und Wohnungseigentümer und -verwalter in Nordrhein-Westfalen Post von IT. NRW, Geschäftsbereich Statistik. Mit dem Fragebogen (siehe: http://www.zensus2011.de/ presse/fragebogen.html ) soll die Zahl der Gebäude und ggf. die Namen und Anschriften der Eigentümer aus den Registerangaben aktualisiert und korrigiert werden. Post erhielten diejenigen Eigentümer, bei denen Angaben zu Gebäuden und Wohnungen in letzter Zeit gewechselt haben könnten, z. B. bei Gebäuden mit Teileigentum (d. h. Eigentumswohnungen). Die Gebäude-, und Wohnungszählung selbst findet im Mai 2011 statt. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung ist es, gebäude- und wohnungsstatistische Daten zu ermitteln, da es in Deutschland kein zentrales Register der Immobilienbestände gibt. Diese Daten bilden die Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den Kommunen. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben sind örtliche Erhebungsstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet worden; die Anschrift der Erhebungsstelle für den Rhein-Erft-Kreis lautet Rhein-Erft-Kreis: Der Landrat, Erhebungsstelle Zensus 2011, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. Nach jetzigem Kenntnisstand benötigt die Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises Unterstützung in der - der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten - der Bereitstellung von Schulungsräumen für die Schulung der Erhebungsbeauftragten - eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen, da der Kreis über keine Vollstreckungsbeamte verfügt Nach § 15 des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 gewährt das Land den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 37.500.382 €; Kosten entstehen bei der Stadt Bedburg hierdurch nur in geringem Umfang. Für den Bereich der Stadt Bedburg werden seitens der Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises 30 Erhebungsbeauftragte benötigt. Die Stadt Bedburg unterstützt die Erhebungsstelle des Rhein-ErftKreises bei der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten insbesondere durch einen entsprechenden Interneteintrag, Auslage von Flyern an der Zentrale im Rathaus Kaster und im Bürgerbüro im Rathaus Bedburg. Zudem wurden u. a. die Kreissparkasse Köln und die Volksbank Erft e.V. gebeten Werbeplakate in Ihren Räumlichkeiten zu platzieren. Als Erhebungsbeauftragte werden engagierte und zuverlässige Personen gesucht, die folgende Voraussetzungen erfüllen sollten: Mitteilungsvorlage WP8-6/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage - vollendetes 18. Lebensjahr - Zuverlässigkeit und Genauigkeit (z.B: Rückgabe der Unterlagen innerhalb der Frist von 12 Wochen nach dem 09.05.2011) - Verschwiegenheit (hierzu erfolgt eine schriftliche Verpflichtung zur Wahrung des Statistikgeheimnisses) - gute Deutschkenntnisse (in verschiedenen Befragungsgebieten können auch Fremdprachenkenntnisse, z.B. Türkisch, Marokkanisch, etc., nützlich sein) - keine berufliche Tätigkeit in sensiblen Bereichen (z.B. Polizei, Ordnungsamt, o. ä.), bzw. in Bereichen, in denen Interessenkonflikte, z.B. auf Grund kommerzieller Interessen, zu befürchten sind (z. B. Versicherungsvertreter/-in, Marktforscher/-in, usw.) Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen das Durchführen der Befragungen zum Zensus 2011 ab dem 09.05.2011; im Einzelnen sind dies: - Terminabsprachen der Befragung mit den Auskunftspflichtigen Feststellen der Existenz von Personen Durchführen der Befragung bei den Auskunftspflichtigen (Interviews) Empfang und Übergabe der Erhebungsunterlagen, Rückgabe an die Erhebungsstelle Im Vorfeld werden die Erhebungsbeauftragten geschult; die Schulungen werden voraussichtlich im März und April 2011 im Rathaus Kaster stattfinden. Für Ihren Einsatz erhalten die Erhebungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 Euro pro vollständigem Fragebogen (siehe: http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html) und 2,50 Euro pro unvollständigem, bzw. durch Selbstausfüller eingereichtem Bogen. Jeder Erhebungsbeauftragte wird nach jetzigem Stand ca. 100 Befragungen durchführen. Bewerbungsformulare als Erhebungsbeauftragte/r können bei der Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises, Tel: 02271/83-0 und im Rathaus Bedburg, Ordnungsverwaltung, Frau Courth, Zimmer 19, Tel: 02272/402326 angefordert werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.01.2011 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-6/2011 Seite 3