Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP86/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Sachstandsbericht zur Durchführung des Zensus 2011
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Erläuterungen zum Zensus 2011
In Deutschland wird zum Stichtag 09. Mai 2011 der Zensus 2011 durchgeführt. Bei dem Zensus
(lat. für Volkszählung) wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben,
wie sie wohnen und arbeiten. Beim registergestützten Zensus 2011 werden hauptsächlich
vorhandene Verwaltungsregister (u. a. Melderegister, Register der Bundesagentur für Arbeit usw.)
genutzt. Einige Daten werden flächendeckend vorliegen; hierzu gehören die Daten der Gebäudeund Wohnungszählung, demographische Angaben wie Geschlecht, Alter, Familienstand. Ergänzt
werden diese Daten durch Ergebnisse einer Stichprobe (Wohnsituation, Migration, Bildung, Beruf
etc.) die bei bundesweit etwa 10 % der Bevölkerung erhoben wird. Für die Durchführung der
Zählung ist in Nordrhein-Westfalen der Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt zuständig.
Zur Vorbereitung des Zensus 2011 wird derzeit der Adressbestand der Gebäude- und
Wohnungseigentümer aktualisiert. Hierzu erhielten im November 2010 ca. 1 Million Gebäude- und
Wohnungseigentümer und -verwalter in Nordrhein-Westfalen Post von IT. NRW, Geschäftsbereich
Statistik. Mit dem Fragebogen (siehe: http://www.zensus2011.de/ presse/fragebogen.html ) soll die
Zahl der Gebäude und ggf. die Namen und Anschriften der Eigentümer aus den Registerangaben
aktualisiert und korrigiert werden. Post erhielten diejenigen Eigentümer, bei denen Angaben zu
Gebäuden und Wohnungen in letzter Zeit gewechselt haben könnten, z. B. bei Gebäuden mit
Teileigentum (d. h. Eigentumswohnungen).
Die Gebäude-, und Wohnungszählung selbst findet im Mai 2011 statt. Ziel der Gebäude- und
Wohnungszählung ist es, gebäude- und wohnungsstatistische Daten zu ermitteln, da es in
Deutschland kein zentrales Register der Immobilienbestände gibt. Diese Daten bilden die
Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den
Kommunen.
Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben sind örtliche Erhebungsstellen bei den Kreisen und
kreisfreien Städten eingerichtet worden; die Anschrift der Erhebungsstelle für den Rhein-Erft-Kreis
lautet Rhein-Erft-Kreis: Der Landrat, Erhebungsstelle Zensus 2011, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim. Nach jetzigem Kenntnisstand benötigt die Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises
Unterstützung in der
- der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten
- der Bereitstellung von Schulungsräumen für die Schulung der Erhebungsbeauftragten
- eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen, da der Kreis über keine Vollstreckungsbeamte verfügt
Nach § 15 des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011
gewährt das Land den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen für die mit
diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 37.500.382 €;
Kosten entstehen bei der Stadt Bedburg hierdurch nur in geringem Umfang.
Für den Bereich der Stadt Bedburg werden seitens der Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises 30
Erhebungsbeauftragte benötigt. Die Stadt Bedburg unterstützt die Erhebungsstelle des Rhein-ErftKreises bei der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten insbesondere durch einen
entsprechenden Interneteintrag, Auslage von Flyern an der Zentrale im Rathaus Kaster und im
Bürgerbüro im Rathaus Bedburg. Zudem wurden u. a. die Kreissparkasse Köln und die Volksbank
Erft e.V. gebeten Werbeplakate in Ihren Räumlichkeiten zu platzieren. Als Erhebungsbeauftragte
werden engagierte und zuverlässige Personen gesucht, die folgende Voraussetzungen erfüllen
sollten:
Mitteilungsvorlage WP8-6/2011
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Sitzungsvorlage
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit und Genauigkeit (z.B: Rückgabe der Unterlagen innerhalb der Frist von 12
Wochen nach dem 09.05.2011)
- Verschwiegenheit (hierzu erfolgt eine schriftliche Verpflichtung zur Wahrung des
Statistikgeheimnisses)
- gute Deutschkenntnisse (in verschiedenen Befragungsgebieten können auch Fremdprachenkenntnisse, z.B. Türkisch, Marokkanisch, etc., nützlich sein)
- keine berufliche Tätigkeit in sensiblen Bereichen (z.B. Polizei, Ordnungsamt, o. ä.), bzw. in
Bereichen, in denen Interessenkonflikte, z.B. auf Grund kommerzieller Interessen, zu befürchten
sind (z. B. Versicherungsvertreter/-in, Marktforscher/-in, usw.)
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen das Durchführen der Befragungen zum Zensus 2011 ab
dem 09.05.2011; im Einzelnen sind dies:
-
Terminabsprachen der Befragung mit den Auskunftspflichtigen
Feststellen der Existenz von Personen
Durchführen der Befragung bei den Auskunftspflichtigen (Interviews)
Empfang und Übergabe der Erhebungsunterlagen, Rückgabe an die Erhebungsstelle
Im Vorfeld werden die Erhebungsbeauftragten geschult; die Schulungen werden voraussichtlich im
März und April 2011 im Rathaus Kaster stattfinden. Für Ihren Einsatz erhalten die
Erhebungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 Euro pro vollständigem
Fragebogen (siehe: http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html) und 2,50 Euro pro
unvollständigem, bzw. durch Selbstausfüller eingereichtem Bogen. Jeder Erhebungsbeauftragte
wird nach jetzigem Stand ca. 100 Befragungen durchführen. Bewerbungsformulare als
Erhebungsbeauftragte/r können bei der Erhebungsstelle des Rhein-Erft-Kreises, Tel: 02271/83-0
und im Rathaus Bedburg, Ordnungsverwaltung, Frau Courth, Zimmer 19, Tel: 02272/402326
angefordert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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