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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-217/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-217/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-217/2010)

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Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Bedburg am __.12.2010 folgende zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: §4 Personalkosten (2) Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr und 20.00 Uhr ein Stundenlohn von 30,00 € berechnet. Artikel II Der Kostentarif wird wie folgt festgesetzt: Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Feuerwehr Fahrzeugart Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug je Stunde 74 € Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Löschgruppenfahrzeug LF 16 125 € 92 € 159 € Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 Tanklöschfahrzeug TLF 24 140 € 138 € Einsatzleitwagen ELW Mannschaftstransportfahrzeug MTF Rüstwagen RW 2 40 € 131 € 50 € Drehleiter 202 € Gerätewagen Messtechnik GW Mess 174 € Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr 131 € Seite 1 von 2 Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 Seite 2 von 2 Bei Einsätzen durch Fehlalarm werden diese mit den jeweils eingesetzten Fahrzeugen sowie dem eingesetzten Personal nach o.g. Stundensätzen abgerechnet. Artikel III Die zweite Änderungssatzung vom __.12.2010 zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende zweite Änderungssatzung vom __.12.2010 zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 50181 Bedburg, den __.12.2010 Koerdt Bürgermeister