Daten
Kommune
Bedburg
Größe
64 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
30.03.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände x Postfach 12 03 15 x 10593 Berlin
24.06.2009/mq
An die
DV-/IT- Referenten/innen
der Mitgliedsverbände
Bearbeitet von
Peter te Reh
Dr. Klaus Ritgen
Ralph Sonnenschein
Telefon +49 221 3771-152
Telefax +49 221 3771-101
E-Mail:
peter.tereh@staedtetag.de
Aktenzeichen
17.17.02
Abbau öffentlicher Telefonstellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Deutsche Telekom hat im Rahmen der ihr nach dem Telekommunikationsgesetz obliegenden Verpflichtung der „Universaldienstleistung Öffentliche Telekommunikation“
flächendeckend und bedarfsgerecht an allgemein und jederzeit für jedermann zugänglichen
Standorten öffentliche Telefonstellen zu betreiben.
Im Einvernehmen mit den drei kommunalen Spitzenverbänden hat sich die Deutsche Telekom
im Jahr 2003 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) verpflichtet, den Betrieb von öffentlichen Telefonstellen an allen seinerzeit bestehenden Einzelstandorten und an einem
Endgerät an Mehrfachstandorten aufrechtzuerhalten und etwa notwendige Bedarfsanpassungen nur mit Zustimmung der Bundesnetzagentur vorzunehmen.
Die Nutzung öffentlicher Telefonstellen ist in den letzten fünf Jahren rapide zurückgegangen.
Dies hat die Deutsche Telekom veranlasst, bei der BNetzA im Jahr 2008 eine Strukturanpassung zu beantragen, die den Abbau von 10 000 Öffentlichen Telefonstellen an extrem
unwirtschaftlichen Standorten in den Jahren 2009/2010 vorsieht, wobei in jedem Einzelfall
die Zustimmung des jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen muss. Die BNetzA hat im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit Schreiben vom 20.Mai 2009 diesem
Antrag stattgegeben. Unabhängig von einem einvernehmlichen Abbau kann die Telekom an
den bestehenden und weiterhin zu betreibenden Standorten die Endgeräte durch ein Basistelefon ersetzen.
Zur Umsetzung dieser Strukturanpassungsmaßnahme wird die Deutsche Telekom mit den
Städten und Gemeinden in Einzelgesprächen die jeweils örtliche Versorgungssituation erörtern und bei ihren Abbauvorschlägen zur Bedarfsanpassung auch die Belange der jeweiligen
Kommune berücksichtigen.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin; Telefon (0 30) 3 77 11-0; Telefax (0 30) 3 77 11-999
E-Mail: post@kommunale-spitzenverbaende.de; www.kommunale-spitzenverbaende.de
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Die kommunalen Spitzenverbände und die BNetzA werden auf der Grundlage eines halbjährlich von der Telekom vorzulegenden Erfahrungsberichtes den Abbauprozess sorgfältig
begleiten, um auf etwaige Problemfälle zeitnah reagieren zu können.
Wir möchten Sie bitten, das von der Bundesvereinigung mitgetragene Konzept zur Strukturanpassung der öffentlichen Telefonie ebenfalls zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter te Reh