Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP85/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 20 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Bau einer Mensa am Schulzentrum
- geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt dem Verfahren zur Auswahl eines Betreibers zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 den Bau einer Mensa am
Schulzentrum beschlossen, welche von der Ausgestaltung her nicht nur der reinen
Essensausgabe dienen sondern auch einem Zentrum/ Treffpunkt aller SchülerInnen gerecht
werden soll. Auf die bisherigen Vorlagen bezüglich des Mensabaus wird vollinhaltlich verwiesen.
Neben den zahlreichen Fragen bei der Planung des Gebäudes einer Mensa ergeben sich auch bei
der Inbetriebnahme vielfältige Fragen hinsichtlich der verschiedenen Systeme, vor allen Dingen in
den Bereichen `Bewirtschaftung´, `Verpflegung´, `Ausgabe´ und `Bestellung/ Abrechnung´. Um ein
für das Schulzentrum Bedburg passendes Konzept zum Betrieb einer Mensa zu finden, wurden
der derzeitige Bestand und der künftige Bedarf analysiert.
Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa erfolgt die Mittagsverpflegung als
Provisorium für alle drei weiterführenden Schulen in Klassenräumen des Gymnasiums. In den
Monaten September bis November 2010 wurden die Essenszahlen ermittelt; diese lagen zwischen
15 bis 20 Essen pro Tag. Rein informativ wird darauf hingewiesen, dass dies keine belastbaren
Zahlen sind. So ist beispielsweise die gesamte Oberstufe (rd. 400 SchülerInnen) aufgrund des
Stundenrasters vom Essen faktisch ausgeschlossen; auch die Raumsituation ist sicherlich ein
weiterer Grund, da diese teilweise bis zur Mittagszeit als Klassenräume genutzt werden.
[Anmerkung: In Abstimmung mit der Schulleitung des Silverberg-Gymnasiums wird das
Stundenraster der Oberstufe ab dem Schuljahr 2011/ 2012 entsprechend angepasst.]
Die Mensa soll für die SchülerInnen und Lehrkräfte aller drei weiterführenden Schulen mit einem
einheitlichen Konzept, welches auch die Zwischenmahlzeiten beinhaltet, einerseits eine vollwertige
und abwechslungsreiche Verpflegung anbieten; andererseits soll das Essen so gestaltet und
aufbereitet sein, dass es von den SchülerInnen angenommen wird. Das Angebot der Cafeteria soll
an allen fünf Schultagen vorgehalten werden, wogegen die Mittagsverpflegung lediglich montags
bis donnerstags angeboten wird. Die Öffnungszeiten richten sich u. a. am Stundenraster aus,
sollen aber so liegen, dass auch vor Unterrichtsbeginn die Möglichkeit zur Einnahme oder zum
Erwerb eines Frühstücks besteht. Da die Mensa nicht lediglich zur Nahrungsaufnahme sondern
auch als Treffpunkt dienen soll, ist auch den SchülerInnen nach dem Mittagessen die Gelegenheit
zu geben, die Räumlichkeiten der Mensa zu nutzen.
Neben der Bestands-/ Bedarfsanalyse ist für die Findung eines auf das Schulzentrum passenden
Konzeptes auch die Erstellung eines Anforderungskataloges/ Leistungsverzeichnisses notwendig.
Die Entscheidungsprozesse, die sich bei der Erstellung ergeben haben, wurden von Seiten der
Verwaltung unter Berücksichtigung der einzelnen Kriterien sämtlicher Alternativen und der sich auf
das Schulzentrum bezogenen individuellen Maßgaben gewichtet. Zielsetzung ist hierbei
insbesondere ein für alle Beteiligten kostengünstiges sowie qualitativ hochwertiges Angebot zu
schaffen, welches sowohl bei den SchülerInnen als auch bei den Lehrkräften eine hohe Akzeptanz
erfährt. Hierfür ist es erforderlich, die Mensa und das Essen so attraktiv zu gestalten, dass die
SchülerInnen sich dort wohlfühlen und für die Essensaufnahme nicht entsprechende `Lokalitäten´
im Innenstadtbereich aufsuchen. Um dies zu erreichen wären neben sogenannten `Pizza- und/
oder Pommestagen´ auch entsprechende Kooperationen mit ortsansässigen Betrieben denkbar.
Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung sicherer Speisen und Getränke ist die Kenntnis
grundlegender Gesetze und Verordnungen sowie deren Umsetzung in der Praxis. Es gelten
europaweite Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen und regelmäßig
von den Lebensmittelüberwachungsämtern kontrolliert werden. Da sich aus der fehlerhaften
Anwendung bzw. der Nichtbeachtung dieser Vorschriften bereits bei kleinsten Verstößen neben
den den Betrieb betreffenden Folgen (Geldbußen bis hin zur Schließung des
Verpflegungsbetriebes und Strafermittlungsverfahren) auch erhebliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen der Besucher entstehen können, spricht aus Sicht der Verwaltung einiges
dafür, den Betrieb an ein in der Schulverpflegung erfahrenes Dienstleistungsunternehmen bzw.
eine in diesem Bereich erfahrene/ qualifizierte Person zu vergeben.
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Auch wenn aufgrund der hohen Qualität von frisch zubereiteten Mahlzeiten das
Verpflegungssystem der Frisch- bzw. Mischküche wünschenswert wäre, ist dieses aufgrund der
hohen Kosten nicht bzw. nur durch erhebliche Zuschüsse finanzierbar (hoher Zeitaufwand bei der
Zubereitung, dadurch hohe Fach-/ Personalkosten; erheblicher Raumbedarf). Aufgrund dessen
haben sich Verwaltung und Politik bei der Planung der Küche für das sog. Cook&Chill-Verfahren
entschieden. Hierbei werden die Mahlzeiten in einer Zentralküche frisch zubereitet; der
Garprozess wird bei einem bestimmten Garpunkt unterbrochen und innerhalb einer gewissen
Zeitspanne auf maximal +3°C abgekühlt.
Beim Ausgabesystem kommt aufgrund der großen Altersspanne der Besucher (SchülerInnen der
5. Klassen bis zum Erwachsenen) aus Sicht der Verwaltung nur das Cafeteria-Line-System in
Betracht. Hierbei teilt der Besucher der Ausgabekraft seinen Essenswunsch (auch hinsichtlich der
Größe der Portion) mit; diese stellt die verschiedenen Komponenten der Mahlzeit auf dem Teller
zusammen.
Um bei der Schulverpflegung im Schulzentrum ein qualitativ hochwertiges und dennoch ein für die
Besucher finanzierbares Angebot vorhalten zu können, erscheint eine Bewirtschaftung ohne
Zuschüsse - zumindest in der `Startphase´ - unrealistisch. Denkbar wäre neben der anfänglichen
Übernahme (anteiliger) Betriebskosten beispielsweise auch die unentgeltliche Überlassung der
Kücheneinrichtung für außerschulisches Catering durch den Betreiber.
Auf Grundlage der vorgenannten Komponenten wurde verwaltungsseitig ein Anforderungskatalog
erstellt (Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, diesen im Februar mit den Schulleitungen und den
Schulpflegschaftsvorsitzenden zu ergänzen/ abzustimmen; anschließend erfolgt eine
Datenerhebung mit dem Ziel, in der Schulverpflegung erfahrene Dienstleistungsunternehmen/
Personen zusammenzustellen, die auf dieser Basis Interesse an der Bewirtschaftung der Mensa/
Cafeteria im Schulzentrum haben. Nach dieser Erhebung erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit
den Schul- und Schulpflegschaftsvertretern eine Vorauswahl von geeigneten Unternehmen. Hier
erscheint es sinnvoll, die Interessenten durch evtl. mögliche Besichtigungen der Zentralküche und
über ein Probeessen im laufenden Betrieb einer Schulmensa zu beurteilen. Ebenfalls ist die
Erfüllung des Anforderungskataloges zu überprüfen. Das auf dem Anforderungskatalog
basierende Leistungsverzeichnis wird im Anschluss mit dem ausgewählten Anbieter
abgesprochen. Innerhalb des Vertrages sind detailliert die Verantwortlichkeiten zu klären;
bezüglich des angestrebten Zeitplans wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Zeitpunkt
durchzuführende Maßnahme
01.02.11
Sitzung Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
anschl.
Runder Tisch mit Schulleitungen/ -pflegschaftsvorsitzenden
Thema: Ausgestaltung Anforderungskatalog
Feb/Mrz
Datenerhebung von Interessenten (Rücklaufzeit: 1 Monat)
Mitte April
Runder Tisch
Thema: Auswahl externer Anbieter (Probeessen/Küchenbesichtigung)
Mai
Vertrag inkl. Leistungsverzeichnis fertig stellen
Mai/Juni
Sitzung Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
Juni
Vertragabschluss
07.09.11
Beginn der Mensa
Die Verwaltung wird den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss jeweils zeitnah über die
einzelnen Schritte unterrichten.
Grundlegende Voraussetzung für eine gut funktionierende Mensa ist die Akzeptanz bei den
SchülerInnen; fühlen sich die SchülerInnen in den Räumlichkeiten der Mensa wohl und schmeckt
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das Essen, werden sie das Angebot der Mittagsverpflegung und der Zwischenmahlzeiten gerne in
Anspruch nehmen. Die SchülerInnen müssen als Kunden umworben und als Stammkunden
gewonnen werden. Ansatzpunkte hierfür sind neben dem Mahlzeitenangebot in der Atmosphäre,
dem Personal und der Organisation der Mensa zu finden.
Für SchülerInnen ist ein optimaler Betriebsablauf wichtig; unnötige Warteschlangen und ähnliche
Verzögerungen sind zu vermeiden. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist ebenfalls die
Beziehung zum Ausgabepersonal; wird der Besucher freundlich informiert und man geht soweit
wie möglich auf die Wünsche ein, ist das ein Zeichen der Wertschätzung. Alleine hierdurch wird
eine positive Stimmung aufgebaut.
Die Mensa sollte für die SchülerInnen eine Begegnungsstätte sein, in der man gerne seine Pause
bzw. auch mal eine Freistunde oder die Wartezeit bis zur Busfahrt verbringt; die sich von den
Räumlichkeiten einer Schule vollständig abhebt, zum Teil auch einen `Cafe-Charakter´ hat.
SchülerInnen müssen hier die Möglichkeit haben, vom Schulalltag abschalten zu können. Neben
einem ausreichenden Platzangebot kommt es erheblich auf die Ausgestaltung der Mensa an. Hier
sind Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen, um auch einfach mal `abhängen´ zu können. Aus Sicht
der Verwaltung sollte den Schülern/ -innen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Gestaltung
der Mensa Einfluss nehmen zu können; beispielsweise in Form einer Kunst-AG. Durch die `eigene
Gestaltung´ wird die Einrichtung Mensa eher als eigenes Projekt gesehen und genutzt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für ein Funktionieren der Mensa eine größtmögliche
Akzeptanz bei den SchülerInnen erforderlich ist; der hierbei entstehende schwierige
`Spagat´ zwischen gesunder, qualitativ hochwertiger Ernährung einerseits und der von
Jugendlichen `bevorzugten´ Ernährung (Fastfood) andererseits kann nur in einem offenen,
gemeinsamen Dialog mit allen beteiligten Akteuren gemeistert werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 27.01.2011
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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