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Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum - geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum
- geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers -) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum
- geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers -) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum
- geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers -) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum
- geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP85/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 20 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Bau einer Mensa am Schulzentrum - geplantes Verfahren zur Auswahl eines Betreibers Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Verfahren zur Auswahl eines Betreibers zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 den Bau einer Mensa am Schulzentrum beschlossen, welche von der Ausgestaltung her nicht nur der reinen Essensausgabe dienen sondern auch einem Zentrum/ Treffpunkt aller SchülerInnen gerecht werden soll. Auf die bisherigen Vorlagen bezüglich des Mensabaus wird vollinhaltlich verwiesen. Neben den zahlreichen Fragen bei der Planung des Gebäudes einer Mensa ergeben sich auch bei der Inbetriebnahme vielfältige Fragen hinsichtlich der verschiedenen Systeme, vor allen Dingen in den Bereichen `Bewirtschaftung´, `Verpflegung´, `Ausgabe´ und `Bestellung/ Abrechnung´. Um ein für das Schulzentrum Bedburg passendes Konzept zum Betrieb einer Mensa zu finden, wurden der derzeitige Bestand und der künftige Bedarf analysiert. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa erfolgt die Mittagsverpflegung als Provisorium für alle drei weiterführenden Schulen in Klassenräumen des Gymnasiums. In den Monaten September bis November 2010 wurden die Essenszahlen ermittelt; diese lagen zwischen 15 bis 20 Essen pro Tag. Rein informativ wird darauf hingewiesen, dass dies keine belastbaren Zahlen sind. So ist beispielsweise die gesamte Oberstufe (rd. 400 SchülerInnen) aufgrund des Stundenrasters vom Essen faktisch ausgeschlossen; auch die Raumsituation ist sicherlich ein weiterer Grund, da diese teilweise bis zur Mittagszeit als Klassenräume genutzt werden. [Anmerkung: In Abstimmung mit der Schulleitung des Silverberg-Gymnasiums wird das Stundenraster der Oberstufe ab dem Schuljahr 2011/ 2012 entsprechend angepasst.] Die Mensa soll für die SchülerInnen und Lehrkräfte aller drei weiterführenden Schulen mit einem einheitlichen Konzept, welches auch die Zwischenmahlzeiten beinhaltet, einerseits eine vollwertige und abwechslungsreiche Verpflegung anbieten; andererseits soll das Essen so gestaltet und aufbereitet sein, dass es von den SchülerInnen angenommen wird. Das Angebot der Cafeteria soll an allen fünf Schultagen vorgehalten werden, wogegen die Mittagsverpflegung lediglich montags bis donnerstags angeboten wird. Die Öffnungszeiten richten sich u. a. am Stundenraster aus, sollen aber so liegen, dass auch vor Unterrichtsbeginn die Möglichkeit zur Einnahme oder zum Erwerb eines Frühstücks besteht. Da die Mensa nicht lediglich zur Nahrungsaufnahme sondern auch als Treffpunkt dienen soll, ist auch den SchülerInnen nach dem Mittagessen die Gelegenheit zu geben, die Räumlichkeiten der Mensa zu nutzen. Neben der Bestands-/ Bedarfsanalyse ist für die Findung eines auf das Schulzentrum passenden Konzeptes auch die Erstellung eines Anforderungskataloges/ Leistungsverzeichnisses notwendig. Die Entscheidungsprozesse, die sich bei der Erstellung ergeben haben, wurden von Seiten der Verwaltung unter Berücksichtigung der einzelnen Kriterien sämtlicher Alternativen und der sich auf das Schulzentrum bezogenen individuellen Maßgaben gewichtet. Zielsetzung ist hierbei insbesondere ein für alle Beteiligten kostengünstiges sowie qualitativ hochwertiges Angebot zu schaffen, welches sowohl bei den SchülerInnen als auch bei den Lehrkräften eine hohe Akzeptanz erfährt. Hierfür ist es erforderlich, die Mensa und das Essen so attraktiv zu gestalten, dass die SchülerInnen sich dort wohlfühlen und für die Essensaufnahme nicht entsprechende `Lokalitäten´ im Innenstadtbereich aufsuchen. Um dies zu erreichen wären neben sogenannten `Pizza- und/ oder Pommestagen´ auch entsprechende Kooperationen mit ortsansässigen Betrieben denkbar. Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung sicherer Speisen und Getränke ist die Kenntnis grundlegender Gesetze und Verordnungen sowie deren Umsetzung in der Praxis. Es gelten europaweite Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen und regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsämtern kontrolliert werden. Da sich aus der fehlerhaften Anwendung bzw. der Nichtbeachtung dieser Vorschriften bereits bei kleinsten Verstößen neben den den Betrieb betreffenden Folgen (Geldbußen bis hin zur Schließung des Verpflegungsbetriebes und Strafermittlungsverfahren) auch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Besucher entstehen können, spricht aus Sicht der Verwaltung einiges dafür, den Betrieb an ein in der Schulverpflegung erfahrenes Dienstleistungsunternehmen bzw. eine in diesem Bereich erfahrene/ qualifizierte Person zu vergeben. Beschlussvorlage WP8-5/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Auch wenn aufgrund der hohen Qualität von frisch zubereiteten Mahlzeiten das Verpflegungssystem der Frisch- bzw. Mischküche wünschenswert wäre, ist dieses aufgrund der hohen Kosten nicht bzw. nur durch erhebliche Zuschüsse finanzierbar (hoher Zeitaufwand bei der Zubereitung, dadurch hohe Fach-/ Personalkosten; erheblicher Raumbedarf). Aufgrund dessen haben sich Verwaltung und Politik bei der Planung der Küche für das sog. Cook&Chill-Verfahren entschieden. Hierbei werden die Mahlzeiten in einer Zentralküche frisch zubereitet; der Garprozess wird bei einem bestimmten Garpunkt unterbrochen und innerhalb einer gewissen Zeitspanne auf maximal +3°C abgekühlt. Beim Ausgabesystem kommt aufgrund der großen Altersspanne der Besucher (SchülerInnen der 5. Klassen bis zum Erwachsenen) aus Sicht der Verwaltung nur das Cafeteria-Line-System in Betracht. Hierbei teilt der Besucher der Ausgabekraft seinen Essenswunsch (auch hinsichtlich der Größe der Portion) mit; diese stellt die verschiedenen Komponenten der Mahlzeit auf dem Teller zusammen. Um bei der Schulverpflegung im Schulzentrum ein qualitativ hochwertiges und dennoch ein für die Besucher finanzierbares Angebot vorhalten zu können, erscheint eine Bewirtschaftung ohne Zuschüsse - zumindest in der `Startphase´ - unrealistisch. Denkbar wäre neben der anfänglichen Übernahme (anteiliger) Betriebskosten beispielsweise auch die unentgeltliche Überlassung der Kücheneinrichtung für außerschulisches Catering durch den Betreiber. Auf Grundlage der vorgenannten Komponenten wurde verwaltungsseitig ein Anforderungskatalog erstellt (Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, diesen im Februar mit den Schulleitungen und den Schulpflegschaftsvorsitzenden zu ergänzen/ abzustimmen; anschließend erfolgt eine Datenerhebung mit dem Ziel, in der Schulverpflegung erfahrene Dienstleistungsunternehmen/ Personen zusammenzustellen, die auf dieser Basis Interesse an der Bewirtschaftung der Mensa/ Cafeteria im Schulzentrum haben. Nach dieser Erhebung erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Schul- und Schulpflegschaftsvertretern eine Vorauswahl von geeigneten Unternehmen. Hier erscheint es sinnvoll, die Interessenten durch evtl. mögliche Besichtigungen der Zentralküche und über ein Probeessen im laufenden Betrieb einer Schulmensa zu beurteilen. Ebenfalls ist die Erfüllung des Anforderungskataloges zu überprüfen. Das auf dem Anforderungskatalog basierende Leistungsverzeichnis wird im Anschluss mit dem ausgewählten Anbieter abgesprochen. Innerhalb des Vertrages sind detailliert die Verantwortlichkeiten zu klären; bezüglich des angestrebten Zeitplans wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Zeitpunkt durchzuführende Maßnahme 01.02.11 Sitzung Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss anschl. Runder Tisch mit Schulleitungen/ -pflegschaftsvorsitzenden Thema: Ausgestaltung Anforderungskatalog Feb/Mrz Datenerhebung von Interessenten (Rücklaufzeit: 1 Monat) Mitte April Runder Tisch Thema: Auswahl externer Anbieter (Probeessen/Küchenbesichtigung) Mai Vertrag inkl. Leistungsverzeichnis fertig stellen Mai/Juni Sitzung Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss Juni Vertragabschluss 07.09.11 Beginn der Mensa Die Verwaltung wird den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss jeweils zeitnah über die einzelnen Schritte unterrichten. Grundlegende Voraussetzung für eine gut funktionierende Mensa ist die Akzeptanz bei den SchülerInnen; fühlen sich die SchülerInnen in den Räumlichkeiten der Mensa wohl und schmeckt Beschlussvorlage WP8-5/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage das Essen, werden sie das Angebot der Mittagsverpflegung und der Zwischenmahlzeiten gerne in Anspruch nehmen. Die SchülerInnen müssen als Kunden umworben und als Stammkunden gewonnen werden. Ansatzpunkte hierfür sind neben dem Mahlzeitenangebot in der Atmosphäre, dem Personal und der Organisation der Mensa zu finden. Für SchülerInnen ist ein optimaler Betriebsablauf wichtig; unnötige Warteschlangen und ähnliche Verzögerungen sind zu vermeiden. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist ebenfalls die Beziehung zum Ausgabepersonal; wird der Besucher freundlich informiert und man geht soweit wie möglich auf die Wünsche ein, ist das ein Zeichen der Wertschätzung. Alleine hierdurch wird eine positive Stimmung aufgebaut. Die Mensa sollte für die SchülerInnen eine Begegnungsstätte sein, in der man gerne seine Pause bzw. auch mal eine Freistunde oder die Wartezeit bis zur Busfahrt verbringt; die sich von den Räumlichkeiten einer Schule vollständig abhebt, zum Teil auch einen `Cafe-Charakter´ hat. SchülerInnen müssen hier die Möglichkeit haben, vom Schulalltag abschalten zu können. Neben einem ausreichenden Platzangebot kommt es erheblich auf die Ausgestaltung der Mensa an. Hier sind Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen, um auch einfach mal `abhängen´ zu können. Aus Sicht der Verwaltung sollte den Schülern/ -innen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Gestaltung der Mensa Einfluss nehmen zu können; beispielsweise in Form einer Kunst-AG. Durch die `eigene Gestaltung´ wird die Einrichtung Mensa eher als eigenes Projekt gesehen und genutzt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für ein Funktionieren der Mensa eine größtmögliche Akzeptanz bei den SchülerInnen erforderlich ist; der hierbei entstehende schwierige `Spagat´ zwischen gesunder, qualitativ hochwertiger Ernährung einerseits und der von Jugendlichen `bevorzugten´ Ernährung (Fastfood) andererseits kann nur in einem offenen, gemeinsamen Dialog mit allen beteiligten Akteuren gemeistert werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 27.01.2011 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-5/2011 Seite 4