Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
WP8-5/2011
Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-5/2011
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Anforderungskatalog
für die Bewirtschaftung der Mensa
des Schulzentrums Bedburg
ALLGEMEINES
o Schuljahr 2011/2012
o 3 weiterführende Schulen mit ca. 2.100 Schülern
o ca. 150 Essenstage (auf die Schüler bezogen); die Bereitstellung von Mahlzeiten beispielsweise in den Ferien bleibt dem Betreiber überlassen
o der Speisesaal ist mit 110 Sitzplätzen ausgestattet
o der Küchenbereich ist derart gestaltet, dass bis zu 400 Essen ausgeteilt werden können
o Bewirtschaftung der Mensa und der Cafeteria
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Räumlichkeiten
o Die Räumlichkeiten zur Aufbereitung und Verteilung der Essen werden dem Anbieter zur Verfügung gestellt; ein Pachtvertrag zwischen Anbieter und Schulträger legt die genauen Nutzungsbedingungen und daraus entstehenden Pflichten fest.
o Der Auftraggeber stellt die Großgeräte der Küche inkl. Geschirr und Besteck zur Verfügung;
der Auftragnehmer stellt die restliche notwendige Küchenausstattung zur Verfügung [eine Liste der Ausstattungsmerkmale wird noch beigefügt]
o Die Nutzung der Räumlichkeiten für außerschulische Veranstaltungen ist untersagt.
o Die Angebote der Mensa/Cafeteria können auch externe Besucher nutzen.
Hygiene
o Der Anbieter ist für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften verantwortlich; diese gelten
für den gesamten Prozess (externe Zubereitung, Transport, Aufbereitung und Verteilung vor
Ort)
o Ein betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept nach HACCP [Hazard Analysis
and Critical Control Points] ist erforderlich.
o Die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen muss in Form von regelmäßigen Kontrollen
durch einen professionellen Dritten der Lebensmittelüberwachung überprüft werden.
o Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten und die Ergebnisse
von Kontrollen unaufgefordert an den Auftraggeber weiterzuleiten.
o Die Mahlzeiten werden extern durch den Anbieter zubereitet, gekühlt und zur Mensa der
Schule transportiert und vor Ort aufbereitet und verteilt. Während des gesamten Vorgangs ist
die Kühlkette einzuhalten.
o Obst und Salate/Rohkost werden frisch eingekauft und zubereitet.
PERSONAL & KOMMUNIKATION
o Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen, der ständig erreichbar ist und regelmäßig bzw. bei konkretem Anlass an Besprechungen teilnimmt.
o Der Schulträger verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen.
o Der Anbieter übernimmt alle Aufgaben mit eigenem Personal und die gesamte Verantwortung.
SPEISEANGEBOT
o Als Richtwert für Portionsgrößen werden die Orientierungswerte für die altersgemäßen Lebensmittelmengen in der Mittagsmahlzeit aus den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE berücksichtigt und durch Erfahrungswerte angepasst. Auch im Bereich der
Cafeteria werden die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE herangezogen.
o Der Speiserhythmus für die Hauptkomponente beträgt 4 (oder 6) Wochen; die Saisonalität
wird berücksichtigt.
o Der Speiseplan wird auch innerhalb der Woche variabel gestaltet.
o Bei fehlender Akzeptanz wird der Speiseplan überarbeitet.
o Für Kinder ungeeignete Gerichte werden von vorn herein ausgeschlossen.
o Schüler, die aus ethischen oder gesundheitlichen Gründen auf bestimmte Nahrungsmittel
verzichten müssen, wird nach Absprache ein Alternativgericht zur Verfügung gestellt.
WP8-5/2011
Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-5/2011
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o Fertiggerichte und kalorienreduzierte Produkte werden nicht angeboten.
o Pro Schulhalbjahr findet eine Aktionswoche zu einem aktuellen Anlass statt.
o Pro Tag ist anzubieten:
- 1 x Suppe
- 1x Salat/Rohkost
- 2 verschiedene Stärkebeilagen
- 1 Gemüsebeilage
- 2 Hauptkomponente (bei Fisch und Fleisch ist gleichzeitig eine vegetarische Alternative bereitzustellen)
- 1 Dessert
o Pro Woche ist anzubieten:
- 2 x Fleisch als Hauptkomponente
- 3 x Vegetarisch (1 x als Hauptkomponente, 2 x als Alternative)
- 1 x Fisch als Hauptkomponente
- 3 x Obst als Dessert
- 1 x freie Dessertwahl
- 2 x sind die Stärkebeilagen als Vollkorn-Variante anzubieten
o In der Cafeteria sind täglich anzubieten
- Milch/-produkte
- frisches Obst/Rohkost (z. B. Gemüsesticks)
- Salate
- Brot/Brötchen (mind. 2 Sorten, davon mind. 1 aus Vollkorn)
- Wurst, Käse, Marmelade, Müsli (je mind. 2 verschiedene Sorten
o In der Cafeteria werden keine
- Knabberartikel jeglicher Art (Chips, etc.)
- Kuchen/süßes Gebäck/Schokowaffeln
- Fertigprodukte (TK-Pizza)
- koffeinhaltige und kalorienreduzierte Produkte
GETRÄNKEANGEBOT
Zum Essen wird kostenlos ein Glas (200 ml) Wasser bzw. ungesüßter Kräuter-/Früchtetee angeboten (in Einheitspreis einzubeziehen).
In der Cafeteria werden angeboten:
- Wasser (mit und ohne Kohlensäure)
- ungesüßte Kräuter-/Früchtetees
- Saftschorlen (hierbei liegt der Wasseranteil 3:1)
- 1 Fruchtsaft mit einem Fruchtsaftgehalt von mind. 70%
GESTALTUNG DER PREISE
o Für die Dauer des Vertrages sind die festgelegten Preise für die Mittagsverpflegung bindend.
o Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Mischkalkulation anzuwenden.
o Die Endpreise für Hauptspeise inkl. Stärke- und Gemüsebeilage, Beilagen- Salat, Dessert
und einem Glas Wasser (200ml) belaufen sich für
a) Schüler auf
3,50 € und für
b) Lehrer und andere Erwachsene auf 5,50 € [es handelt sich hier um max. Preise].
Die Anforderungen für die folgenden Bereiche werden anhand des Leistungsverzeichnisses,
welches Bestandteil des Vertrages sein wird, detailliert ausgearbeitet:
¾ Einsatz von Zusatzstoffen/Deklaration
¾ Wareneinkauf
¾ Zubereitung
¾ Lieferung
¾ Aufbereitung
¾ Ausgabe
¾ Gestaltung der Abrechnung/Stornierung
¾ Vorgehen bei Missachtung des Vertrages.