Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.02.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-22/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 08.04.2008
Gemeinderat am 24.04.2008
- öffentlich -
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der
Ortschaft Müddersheim
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, den Planentwurf
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In der Zeit vom 02.01.2008 bis
zum 02.02.2008 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § § 4 (2) BauGB durchgeführt. Kein Bürger und 11
Träger öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert. 5 Träger
öffentlicher Belange haben Anregunge und Bedenken vorgebracht. 3 verwiesen auf
Ihre Stellungnahme aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB im
Oktober / November 2007. Diese Anregungen und Bedenken wurden bereits in der
Sitzung des Rates am 13.12.2007 in der Wertung berücksichtigt, so dass noch 2
Wertungen vorzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. den
Wertungsvorschlägen:
1.
Erftverband
Schreiben vom 21.12.2007
Es bestehen keine Bedenken, wenn auch weiterhin berücksichtigt wird, dass
im Änderungsbereich flurnahe Grundwasserstände auftreten können.
Wertungsvorschlag:
Der Anregung wird bei der Änderung des Bebauungsplanes gefolgt.
2.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich
braunkohlenbedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird
empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan mit
aufzunehmen.
Es wird gebeten, die RWE Power AG in Köln am Verfahren zu beteiligen.
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan mit aufgenommen.
Die RWE Power AG wird an jedem Bauleitplanverfahren beteiligt.
B.
Die der Vorlage beigefügte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Vettweiß wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine