Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.01.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-15/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 29.01.2008
Gemeinderat am 14.02.2008
- öffentlich -
Ausbau der Straße "Blumenweg" in Jakobwüllesheim als Baustraße
Begründung:
Es ist beabsichtigt, die Straße „Blumenweg“ in Jakobwüllesheim zeitgleich mit der Straße im
Bebauungsplan Jako Nr. 2 als Baustraße auszubauen. Die Ausschreibung soll über die SüdKom
Dienstleistungsgesellschaft mbH erfolgen. Es ist geplant eine Bürgerversammlung kurzfristig
einzuberufen. Das Ingenieur-Büro Lützenberger & Jansen hat den Ausbau als Baustraße mit ca.
30.000,-- € kalkuliert. Im Produktplan für 2008 sind die entsprechend notwendigen Haushaltsmittel
ausgewiesen.
Die beitragsrechtliche Einstufung soll nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erfolgen. Kriterien
für die Einstufung einer Straße, also deren Abrechnung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) oder den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts (KAG) sind u.a. die Befestigungsart der
Fahrbahn, das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie das
Vorhandensein von Nebenanlagen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob es sich um die erstmalige
Herstellung einer Straße oder die Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße handelt.
Für das Vorhandensein einer Straße ist deren Funktion vor Inkrafttreten der
erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 30.06.1961
maßgebend.
Vor der Kanalisation des Blumenweges im Jahr 1997 war die Straße unbefestigt, danach wurde die
Straße lediglich in Schotter befestigt. Die Straße verfügt über keine Straßenentwässerung und keine
Nebenanlagen. Vor Inkrafttreten des BBauG im Jahr 1961 hatte die Straße die Funktion eines
Wirtschaftsweges.
Mit der Herstellung der Erschließungsanlage als Baustraße sollen gemäß
§ 133 Abs. 3 BauGB Vorausleistungen erhoben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde die Straße „Blumenweg“ entsprechend dem Verwaltungsvorschlag nach BauGB
einzustufen und nach deren Ausbau entsprechend abzurechnen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, eine Anliegerinformation durchzuführen und anschließend die Ausschreibung über die
SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH zu veranlassen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei Abrechnung der Straße „Blumenweg“ nach dem BauGB können 90 % der beitragsfähigen Kosten
auf die Anlieger umgelegt werden.