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Vorlage (Ausbau der Straße "Blumenweg" in Jakobwüllesheim als Baustraße)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.01.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-15/2008 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 29.01.2008 Gemeinderat am 14.02.2008 - öffentlich - Ausbau der Straße "Blumenweg" in Jakobwüllesheim als Baustraße Begründung: Es ist beabsichtigt, die Straße „Blumenweg“ in Jakobwüllesheim zeitgleich mit der Straße im Bebauungsplan Jako Nr. 2 als Baustraße auszubauen. Die Ausschreibung soll über die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH erfolgen. Es ist geplant eine Bürgerversammlung kurzfristig einzuberufen. Das Ingenieur-Büro Lützenberger & Jansen hat den Ausbau als Baustraße mit ca. 30.000,-- € kalkuliert. Im Produktplan für 2008 sind die entsprechend notwendigen Haushaltsmittel ausgewiesen. Die beitragsrechtliche Einstufung soll nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erfolgen. Kriterien für die Einstufung einer Straße, also deren Abrechnung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) oder den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts (KAG) sind u.a. die Befestigungsart der Fahrbahn, das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie das Vorhandensein von Nebenanlagen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob es sich um die erstmalige Herstellung einer Straße oder die Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße handelt. Für das Vorhandensein einer Straße ist deren Funktion vor Inkrafttreten der erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 30.06.1961 maßgebend. Vor der Kanalisation des Blumenweges im Jahr 1997 war die Straße unbefestigt, danach wurde die Straße lediglich in Schotter befestigt. Die Straße verfügt über keine Straßenentwässerung und keine Nebenanlagen. Vor Inkrafttreten des BBauG im Jahr 1961 hatte die Straße die Funktion eines Wirtschaftsweges. Mit der Herstellung der Erschließungsanlage als Baustraße sollen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB Vorausleistungen erhoben werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Straße „Blumenweg“ entsprechend dem Verwaltungsvorschlag nach BauGB einzustufen und nach deren Ausbau entsprechend abzurechnen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine Anliegerinformation durchzuführen und anschließend die Ausschreibung über die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH zu veranlassen. Auswirkungen auf den Haushalt: Bei Abrechnung der Straße „Blumenweg“ nach dem BauGB können 90 % der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.