Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 28.01.2008
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-9/2008
Vorlage
für den
Gemeinderat am 14.02.2008
- öffentlich -
Entsendung von Delegierten und Wahlen zur Delegiertenversammlung des
Erftverbandes
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.01.2008 teilt der Erftverband mit, dass am 30.04.2008 die Amtszeit
der Delegierten des Verbandes endet. Aus diesem Grunde wurde eine konstituierende
Delegiertenversammlung für den 28.04.2008 terminiert. Neuwahlen sind somit erforderlich.
Jede volle Beitragseinheit berechtigt die Mitglieder zur Entsendung eines Delegierten.
Für die Gemeinde Vettweiß ergibt sich die Beitragseinheit 1,0025.
Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG darf eine Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der
Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsenden, d.h., dass der
zu benennende Delegierte ein Ratsmitglied sein muss (Politikerprivileg).
Insgesamt sind 66 Delegiertensitze in der Mitgliedergruppe 3, der die Gemeinde Vettweiß
angehört, zu besetzen. Davon werden 51 Delegiertensitze durch Entsendung von Vertretern
der einzelnen Kommunen besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 15 Delegiertensitze
findet die Wahlversammlung am Montag, dem 31.03.2008, in der Geschäftsstelle des
Verbandes statt. In dieser Versammlung wählen alle Mitglieder des Erftverbandes mit
Beitragsteileinheiten (Vettweiß 0,0025) die Delegierten für die unbesetzten
Delegiertensitze. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 03.03.2008 einzureichen.
Daneben ist das „vereinfachte schriftliche Wahlverfahren“ zulässig.
Über folgende beiden Teilbereiche sollte ein Beschluss gefasst werden:
a)
Entsendung eines Delegierten (aufgrund der vollen Beitragseinheit),
b)
Benennung eines weiteren Kandidaten (Wahlvorschlag) zur Besetzung der
verbleibenden 15 Delegiertensitze, (wobei dies aufgrund der sehr geringen
Stimmanteile nicht realistisch ist), der auch das Stimmrecht bei der Wahl dieser
Delegierten ausübt.
Die Verwaltung wird sich bemühen, die Beitragsteileinheiten der einzelnen Kommunen zu
ermitteln, um ggfls. eine Bündelung anzustreben.
Über das Ergebnis der Bemühungen wird in der Sitzung berichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt gemäß § 50
Abs. 4 GO NRW in Verbindung mit Abs. 3 beim Nichtzustandekommen eines einheitlichen
Wahlvorschlages sowie eines einstimmigen Beschlusses nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl erfolgen muss.
Sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zum Tragen kommen bzw. nicht einstimmig
angenommen werden, kann die Abstimmung nur wie folgt aussehen:
Durch die Fraktionen aufzustellende Listen werden zur Abstimmung gestellt. Über diese
Listen muss in einem Wahlgang abgestimmt werden. Im Anschluss wird nach dem
Höchstzahlenverfahren ermittelt, auf welchen Vorschlag die erste und zweite Stelle entfällt.
Die dort benannten Personen sind zu Punkt a) und b) gewählt.
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund des einheitlichen Wahlvorschlages
einstimmig, Frau/Herrn ________________________ als Delegierte/n in die
Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu entsenden.
Vorsorglich wird Frau/Herrn ______________________ zur Besetzung einer der
verbleibenden 15 Delegiertensitze benannt, vorausgesetzt, der Gemeinde Vettweiß fällt ein
weiterer Sitz zu. Frau/Herr _____________________ wird gleichzeitig beauftragt, das
Stimmrecht bei der Wahl zur Besetzung der weiteren Delegiertensitze auszuüben.
Alternative B:
Die Abstimmung über die eingereichten Listen ergibt, dass die 1. Höchstzahl durch
Frau/Herrn X und die zweite Höchstzahl von Frau/Herrn Y besetzt wird.
Frau/Herr X wird als Delegierter entsandt.
Frau/Herr Y wird als Wahlvorschlag dem Erftverband mitgeteilt bzw. wird benannt, falls der
Gemeinde Vettweiß ein weiterer Sitz zufällt.
Frau/Herr Y wird berechtigt, das Stimmrecht bei der Wahl zur Besetzung der
weiteren Delegiertensitze auzuüben.