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Beschlusstext (Bebauungsplan 145, Erftstadt- Blessem Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Faßbender- Str. Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung nach dem Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
07.09.09, 06:56
Aktualisiert
07.09.09, 06:56
Beschlusstext (Bebauungsplan 145, Erftstadt- Blessem
Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Faßbender- Str.
Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung nach dem Baugesetzbuch)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 29.05.2008 10 Bebauungsplan 145, Erftstadt- Blessem Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Faßbender- Str. Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung nach dem Baugesetzbuch (210/2008) 1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 können Ablösungsvereinbarungen gemäß §§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag beträgt bei einer eingeschossigen Bebauung 23,62 Euro und bei einer zweigeschossigen Bebauung 30,70 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche. 2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes 145 Ablösungsver-einbarungen für die Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für die Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,29 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)