Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
07.09.09, 06:56
Aktualisiert
07.09.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 29.05.2008
10
Bebauungsplan 145, Erftstadt- Blessem
Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Faßbender- Str.
Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung nach dem Baugesetzbuch (210/2008)
1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 können Ablösungsvereinbarungen gemäß
§§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen werden. Der
Ablösebetrag beträgt bei einer eingeschossigen Bebauung 23,62 Euro und bei
einer zweigeschossigen Bebauung 30,70 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer
Grundstücksfläche.
2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes 145 Ablösungsver-einbarungen
für die Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in
Natur und Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der
Ablösebetrag für die Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,29
Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)