Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bürgerinitiative Vettweiß e.
B.I.
V.
Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß
Vettweiß
Fraktionsvorsitz: Jürgen Kemmerling, 52391
Vettweiß, Kummweg 6
Tel.: 02425/7213 Fax: 02425 /903639
E-mail: The.Kemmerlings@t-online.de
Ginnick, den 12.01.08
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Bürgermeister J.Kranz
Gereonstr. 14
52391 Vettweiß
Pflicht zur Einführung einer gesonderten Regenwassergebühr
Antrag zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.08
Sehr geehrter Herr Kranz,
aufgrund der vielen Anfragen aus der Bürgerschaft zur Einführung einer getrennten
Regenwassergebühr und der deutlich erkennbaren Besorgnis sowie der fälschlichen
Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, bitten wir um Beratung im anstehenden Hauptund Finanzausschuss.
Aus Sicht der BI- Fraktion ist es zwingend erforderlich umfassend und sehr zeitnah zur
Einführung der Regenwassergebühr zu informieren. Insbesondere sollte zur
Vermeidung zahlreicher Klagen gegen die Gebührenbescheide bereits jetzt gehandelt
werden und erste Beschlüsse herbei geführt werden. Auch wenn das Urteil des OVG
Münster noch keine Rechtskraft hat, ist aufgrund der dezidierten Urteilsbegründung zur
einheitlichen Bebauungsstruktur im Gemeindegebiet und den Ausführungen zur
Geringfügigkeit der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung davon auszugehen ,
dass das Urteil des OVG rechtskräftig wird.
Es sollte daher umfassend im Amtsblatt oder auf andere Art und Weise über die
Einführungspflicht informiert werden. Schwerpunktmäßig sollte darauf hingewiesen
werden , dass es sich nicht um eine zusätzliche Steuer oder Gebühr handelt, sondern um
ein Splitting der jetzigen Abwassergebühr. Ebenso sollte die Anrechenbarkeit der
versiegelten Flächen erläutert werden und den Gebührenzahlern, die durch die neuen
Berechnungsgrundlagen einen finanziellen Vorteil erlangen, sollte eine Verrechnung
mit dem Gebührenbescheid für 2009 in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt umfassend zur Einführungspflicht der gesonderten
Regenwassergebühr zu informieren.
2. Die Erfassung der versiegelten Flächen soll durch Befragung der Gebührenzahler
mittels Erhebungsbogen durchgeführt werden.
3. Zur Vermeidung einer Klagewelle wird den Gebührenzahlern, die einen finanziellen
Vorteil durch die neuen Berechnungsgrundlagen erlangen , eine Verrechnung der zuviel
gezahlten Gebühren mit dem Abgabenbescheid 2009 zugesiche rt.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kemmerling
(J.Kemmerling, Fraktionsvorsitzender)