Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 29.11.2007
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-92/2007
Vorlage
für den
Gemeinderat am 13.12.2007
- öffentlich -
4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1"
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Begründung:
Für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim „Mü-1“ wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchgeführt. Kein Bürger und 19 Träger
öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert, wobei 2 Träger öffentlicher
Belange Anregungen und Bedenken vorgebracht haben. Diese sind der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der
Wertungsvorschläge:
1.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 8 Bergbau u. Energie in NRW
Schreiben vom 11.10.2007
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich
braunkohlenbedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird
empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des
Bebauungsplanes aufzunehmen.
Im Plangebiet sind Aueböden des Neffelbaches anzutreffen. Es handelt sich
hier um eine in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose
Bodenschicht mit zum Teil inhomogener Zusammensetzung, die besondere
Überlegungen hinsichtlich der Bauwerksgründung erforderlich machen kann.
Es wird eine entsprechende Kennzeichnung in den Bebauungsplänen
empfohlen.
Es wird gebeten, die Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2
in 50935 Köln zu beteiligen.
Wertungsvorschlag:
Die Hinweise werden in den Plan mit aufgenommen.
Die RWE Power AG wurde im Verfahren ebenfalls beteiligt.
2.
RWE Power AG
Schreiben vom 13.09.2007
In die textlichen Festsetzungen sind folgende Hinweise mit aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei
der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund – Sicherungsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196
„Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
beachten.
Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der
Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch
künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den
Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers
auf das natürliche Nieveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der
DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten.
Wertungsvorschlag:
Die Hinweise werden in den Plan mit aufgenommen.
B.
Der überarbeitete Änderungsplanentwurf ist mit Erläuterungsbericht und
Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB durchzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine