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Beschlusstext (Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
07.09.09, 06:56
Aktualisiert
07.09.09, 06:56
Beschlusstext (Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 29.05.2008 11 Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim (243/2008) 1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim, können Ablösevereinbarungen gemäß §§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für das Bebauungsplangebiet beträgt einheitlich 24,60 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. 2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a Ablösevereinbarungen für die Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für die Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,41 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)