Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
07.09.09, 06:56
Aktualisiert
07.09.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 29.05.2008
11
Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim (243/2008)
1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim, können
Ablösevereinbarungen gemäß §§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen
werden. Der Ablösebetrag für das Bebauungsplangebiet beträgt einheitlich 24,60 Euro pro qm
anrechenbarer Grundstücksfläche.
2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a Ablösevereinbarungen für die
Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für die
Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,41 Euro pro qm anrechenbarer
Grundstücksfläche.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)