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Mitteilungsvorlage (Freibad Bedburg, Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
16.03.11, 17:50
Aktualisiert
22.03.11, 10:31
Mitteilungsvorlage (Freibad Bedburg, Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes) Mitteilungsvorlage (Freibad Bedburg, Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes) Mitteilungsvorlage (Freibad Bedburg, Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP856/2011 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 22.03.2011 Betreff: Freibad Bedburg, Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis. Inhalt der Mitteilung: Mit Sitzungsvorlag WP8-225/2010 wurde der Bauausschuss der Stadt Bedburg auf der Grundlage der Sitzungsvorlage WP7-131/2009 des Rates der Stadt Bedburg über notwendige Sanierungsmaßnahmen am Freibad informiert. Ein Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern am 07.12.2010 wurde zur Erläuterung der Maßnahmen genutzt. Bezüglich des Inhaltes wird auf die o.a. Sitzungsvorlagen verwiesen. Beschluss Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Informationen zur Kenntnis. Weiterhin beauftragt der Bauausschuss die Verwaltung, die in der Sitzungsvorlage aufgeführten notwendigen Arbeiten für die Eröffnung des Freibades in der Saison 2011 soweit rechtlich und tatsächlich möglich noch im (Haushalts-)Jahr 2010 in Auftrag zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Gemäß der Vorgaben und der Beauftragung der Verwaltung durch den Bauausschuss sind die in der Vorlage genannten notwendigen Maßnahmen für die Freibadsaison 2011 bereits beauftragt oder werden kurzfristig ausgeführt (Punkt a – e der Sitzungsvorlage WP8-225/2010). Besonderes Augenmerk muss jedoch erneut auf das Dusch-, Umkleide- und Sanitärgebäude gelegt werden. Gemäß den vorliegenden Ergebnissen und fachlichen Aussagen zum v.g. Gebäude und auf der Grundlage des vorliegenden Schadensbildes wurde davon ausgegangen, dass das Gebäude im Bereich der Duschen und Toiletten im letzten Jahr stärkeren Setzungsbewegungen ausgesetzt gewesen sein musste. Darauf basierend wurde der Verwaltung durch den beauftragten Gutachter ein Sanierungskonzept vorgelegt, dass eine Neugründung mittels Mikropfählen im Bereich der Duschen vorsieht um weitere Setzungsschäden zu vermeiden. Um den genauen Sanierungs- und Kostenaufwand festzustellen (Anzahl der Mikropfähle, Reparatur der Fliesen, u.a.), wurde durch die Verwaltung das Ing.-Büro Finck-Billen beauftragt, die hierzu notwendigen statischen Berechnungen zu erstellen. Das Büro Finck-Billen hat die statischen Berechungen für den Neubau des Gebäudes erstellt. Gleichzeitig wurde die Abteilung Bergschäden der Markscheiderei in Köln über die bevorstehende Neugründung des Gebäudes informiert und gebeten, den Sanierungsvorschlag hilfestellend zu prüfen. Bei zwei Ortsterminen mit den Kollegen der Markscheiderei, Herrn Billen vom Büro Finck-Billen, sowie Herrn Karren und Herrn Mühlfarth vom FB IV wurden die Schäden gemeinsam begutachtet und das vorliegende Sanierungskonzept diskutiert. Da sich beim zweiten Ortstermin das Schadensbild durch lose Fliesen weiter verstärkt hatte, konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen Kalksandsteine im unteren Bereich (ca. 50 cm) stark durchnässt waren und die Steine Ausblühungen vorweisen, die aufgrund von Material und Herstellung nicht hätten entstehen dürfen. Um weitere Gewissheit zu erhalten wurde das Vermessungsbüro Hormes, Bedburg gebeten, das jährliche Nivellement der Beckenanlagen sowie der Gebäude im Freibad kurzfristig vorzuziehen und die Setzungen festzustellen (Anlage 1). Parallel mit der Durchführung der Messungen im Freibad wurde dem FB IV durch die Marktscheiderei ein Dokument zugestellt, dass sich mit Kalk-Sand-Steinen minderer Qualität und den daraus resultierenden Schäden beschäftigt, die in der Zeit zwischen 1987 und 1995 produziert und verwendet wurden (Anlage 2). Basierend auf den vorliegenden Fakten (Setzungen zwischen 0 und 0,8 mm im Bereich des Sanitärgebäudes) muss zurzeit davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Schäden nicht wie im ersten Schritt vermutet, durch Setzungen im Bereich der Fundamente hervorgerufen wurden, sondern durch auftretende Kräfte im Mauerwerk. Die sichtbaren Schäden in den Räumen der Sanitäranlagen, die regelmäßig Feuchtigkeit und der Verwendung von Desinfektions- und Reinigungsmittel ausgesetzt sind, gleichen dem Schadensbild von Setzungen. Erst durch die weiteren Untersuchungen, insbesondere den vorliegenden Messergebnissen des Ing.-Büro Hormes konnten Setzungsschäden ausgeschlossen werden. Durch die Markscheiderei der RWE AG kam der entscheidende Hinweis, dass seinerzeit minderwertige Kalksandsteine verbaut wurden. Da es sich bei den geschädigten Wänden nicht um tragende Konstruktionen handelt, ist die Standsicherheit des Gebäudes nicht gefährdet. Weitere Vorgehensweise: Aufgrund der nunmehr vorliegenden Kenntnisse wird z. Zt. geprüft, ob die verwendeten Steine dem im vorliegenden Bericht genannten Produzenten zugeordnet werden können und die Geltendmachung von Regressansprüchen besteht. Um das Gebäude für die Freibadsaison 2011 nutzbar zu machen, sind zunächst die Fliesen in dem geschädigten Bereich entfernt worden. Hiernach wird das Mauerwerk getrocknet. Aus Kostengründen, aber auch im Hinblick, dass nach Ablauf der Freibadsaison eine weitere Sanierung unumgänglich ist, wird das Mauerwerk mit einfachen Fliesen erneuert. Für die Sanierung nach der Freibadsaison wird ein Konzept mit einer Kostenermittlung erstellt. Die zur Verfügung stehende Zeit für eine vollständige Sanierung der betroffenen Wände bis zur Eröffnung des Schwimmbades reicht nicht aus. Zudem muss auf der Basis der vorliegenden Fakten erst ein neues Sanierungskonzept durch die Verwaltung erstellt und die dafür anfallenden Kosten geschätzt werden. Bezüglich des Schwimmbeckens wurde in der letzten Sitzung die Frage aufgeworfen, ob eine Sanierung (Vermeidung weiterer Setzungen) mittels Mikropfähle möglich ist. Auch hierzu ist zunächst eine statische Berechnung erforderlich. Diese wurde seitens der Verwaltung beauftragt. Hiernach muss mit Fachingenieuren, eventuell auch wieder der Markscheiderei der RWE AG geprüft werden, ob dieses Verfahren für das Schwimmbecken angewendet werden kann. Hierüber wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten. Auf Grund der Messergebnisse (Setzungen 1,1 mm und kleiner im Bereich des Beckens) wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr das Schwimmbecken weiter betrieben werden kann. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.03.2011 ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister