Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP889/2010 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Stadtentwicklungsausschuss
08.02.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, VonHochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühtzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und hierzu einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste Anlage
A) zu fassen.
Zu b)
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans nebst
Begründung und fasst gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Offenlagebeschluss für die 5. beschleunigte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt einen Teil des kircheneigenen Gründstücks in der
Nachbarschaft der Kirche St. Georg der Wohnbebauung zuzuführen. Das Wohnraumangebot soll
auf den Bedarf junger Familien in moderner und zum Gesamtkontext der kircheneigenen
Bebauung in wertiger, jedoch erschwinglicher Bauweise ausgerichtet werden.
Das betreffende Grundstück liegt im Bereich süd-westlich der Kirche St. Georg und wird umgrenzt
von der St.-Rochus-Straße (K 36), dem Messweg und der Von-Hochstaden-Straße. Die Planung
sieht 6 Doppelhaushälften und ein freistehendes Einfamilienhaus als straßenbegleitende
Bebauung entlang des Messweges vor. Zwischen den Gebäudekörpern sind Carports mit
angegliedertem Abstellraum vorgesehen. Aufgrund der verlängerten Zufahrt über den
Stellplatzstreifen am Messweg ist kein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück notwendig. Die
Grundstücksgrößen betragen ca. 370 m² je Doppelhaushälfte und ca. 550 m² für das freistehende
Einfamilienhaus. Die Erschließung der Grundstücke soll über die vorhandenen Parkplätze am
Messweg erfolgen. Zufahrtsbedingt werden 6 Stellplätze entfallen, dies erscheint nach Ansicht des
Kirchenvorstandes in Anbetracht der geringen Auslastung der Parkplätze als vertretbar. Die
kircheneigenen Stellplätze an der Von-Hochstaden-Straße bleiben erhalten. Die Umsetzung der
gesamten Maßnahme soll über einen Bauträger erfolgen, der die Vermarktung übernimmt und die
Gebäude schlüssselfertig erstellt. Eine einzelne Veräußerung der Grundstücke ist nicht
vorgesehen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Bekanntmachung
im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 26.10.2010 in der Zeit vom 27.10.2010 bis 10.11.2010
einschließlich stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit
Schreiben vom 22.10.2010 in der Zeit vom 28.10.2010 bis zum 12.11.2010 einschließlich an der
Planung beteiligt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungsliste Anlage A)
zu entnehmen.
Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden und nunmehr die Offenlage der Planung durchzühren.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.01.2011
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-89/2010 2. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Seite 2