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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße hier: a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP889/2010 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Stadtentwicklungsausschuss 08.02.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, VonHochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße hier: a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühtzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierzu einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste Anlage A) zu fassen. Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und fasst gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Offenlagebeschluss für die 5. beschleunigte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt einen Teil des kircheneigenen Gründstücks in der Nachbarschaft der Kirche St. Georg der Wohnbebauung zuzuführen. Das Wohnraumangebot soll auf den Bedarf junger Familien in moderner und zum Gesamtkontext der kircheneigenen Bebauung in wertiger, jedoch erschwinglicher Bauweise ausgerichtet werden. Das betreffende Grundstück liegt im Bereich süd-westlich der Kirche St. Georg und wird umgrenzt von der St.-Rochus-Straße (K 36), dem Messweg und der Von-Hochstaden-Straße. Die Planung sieht 6 Doppelhaushälften und ein freistehendes Einfamilienhaus als straßenbegleitende Bebauung entlang des Messweges vor. Zwischen den Gebäudekörpern sind Carports mit angegliedertem Abstellraum vorgesehen. Aufgrund der verlängerten Zufahrt über den Stellplatzstreifen am Messweg ist kein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück notwendig. Die Grundstücksgrößen betragen ca. 370 m² je Doppelhaushälfte und ca. 550 m² für das freistehende Einfamilienhaus. Die Erschließung der Grundstücke soll über die vorhandenen Parkplätze am Messweg erfolgen. Zufahrtsbedingt werden 6 Stellplätze entfallen, dies erscheint nach Ansicht des Kirchenvorstandes in Anbetracht der geringen Auslastung der Parkplätze als vertretbar. Die kircheneigenen Stellplätze an der Von-Hochstaden-Straße bleiben erhalten. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme soll über einen Bauträger erfolgen, der die Vermarktung übernimmt und die Gebäude schlüssselfertig erstellt. Eine einzelne Veräußerung der Grundstücke ist nicht vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 26.10.2010 in der Zeit vom 27.10.2010 bis 10.11.2010 einschließlich stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.10.2010 in der Zeit vom 28.10.2010 bis zum 12.11.2010 einschließlich an der Planung beteiligt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungsliste Anlage A) zu entnehmen. Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und nunmehr die Offenlage der Planung durchzühren. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.01.2011 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-89/2010 2. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 2