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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung 3(1))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50

Inhalt der Datei

Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur 1. Infracor, Chemistry Servi- Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt. ten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. ces Schreiben vom 26.10.2010 Durch die Planung werden keine von Thyssengas Entfällt. … die Mitteilung zur 2. Thyssengas Schreiben vom 28.10.2010 GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betrofKenntnis zu nehmen. fen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von Thyssengas nicht vorgesehen. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. 3. Geologischer Dienst NRW Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … die entsprechenden Schreiben vom 03.11.2010 Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 Aus Gründen der Vorsorge werden im Anschluss an Hinweise in das Verfahmit der Untergrundklasse S (S Gebiete relativ die textlichen Festsetzungen Hinweise auf die ren aufzunehmen. Sümpfungsmaßnahmen, den möglichen Grundwasflachgründige Sedimentbecken). (Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologi- seranstieg und auf die Erbebenzone auf die Grundschen Untergrundklassen der Bundesrepublik wasserabsenkung aufgenommen. Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein Westfalen (Juni 2006)1. Aus geowissenschaftlicher Sicht sind als Bestandteil des Bebauungsplans folgende Kennzeichnungen empfehlenswert: 1) Hinweis auf Erdbebenzone 2 S 2) Hinweis auf Grundwasserabsenkung / Grundwasserwiederanstieg 3) Hinweis auf langfristige Sümpfungsauswirkungen 4 Amprion GmbH Schreiben vom 03.11.2010 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen der Planung beteiligt. Kenntnis zu nehmen. Unternehmen beteiligt haben. 5. PLEdoc GmbH Schreiben vom 03.11.2010 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt. Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt. gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 6. RWE Power AG Liegenschaften und Umsiedlungen Schreiben vom 04.11.2010 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grund- Der Anregung wird gefolgt. Im Anschluss an die … der Anregung zu textlichen Festsetzungen, die Bestandteil der Plan- folgen. zeichnung sind, ist unter der Ziffer C das gesamte Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Des Weiteren ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich in diesem Teilbereich humose Böden befinden, die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig sind. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 7. Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie NRW Schreiben vom 05.11.2010 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef" liegt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef' ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 504.16 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände Die Ausführungen zum möglichen Grundwasseranstieg werden zur Kenntnis genommen. Aus Gründen der Vorsorge wird im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, indem auf die Grundwasserabsenkung aufmerksam gemacht und darauf verwiesen wird, dass nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten ist. … einen entsprechenden Hinweis auf den möglichen Grundwasseranstieg aufzunehmen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die Die RWE Power AG ist an dem Verfahren beteiligt … die Mitteilung zur worden. Kenntnis zu nehmen. RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 8. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 09.11.2010 Es bestehen seitens der Wehrverwaltung grund- Entfällt sätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der Planung. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9 IHK Köln Zweigstelle Rhein-Erft Schreiben vom 09.11.2010 Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 11.11.2010 Es wird mitgeteilt, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer keine Anmerkungen bezüglich der Änderung vorgetragen werden. Aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem. § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzusetzen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der parkartige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäusen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen (s. ASP, S. 23). … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10. Entfällt Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen. dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … einen entsprechenEingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Bau- Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein den Hinweis aufzuHinweis dahingehend aufgenommen, dass die er- nehmen, wann die erfenster zu beschränken. Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben forderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten au- forderlichen Gehölzfälartenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundes- ßerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März lungen und Erdarbeiten durchgeführt werden naturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu bis September durchzuführen sind. dürfen. gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24). Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des … die Ausführungen Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung zur Kenntnis zu nehWasserbehörde abzustimmen oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, men. wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das Niederschlagswasser wird stattdessen in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet. Der Verzicht auf die Versickerung auf den Grundstücken wird zudem durch die Stellungnahme des Erftverbandes vom 11.11.2010 gestützt, wonach auf Grund der natürlich vorkommenden Grundwasserstände empfohlen worden ist, auf eine Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes zu verzichten. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gegen die Änderung des Bebauungsplanes beste11 Erftverband Schreiben vom 11.11.2010 hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung beachtet werden: Unsere Stellungnahme vom 29.07.2010 ist auch Der Stadtverwaltung liegt im Rahmen des Beteili- … die Mitteilung zur gungsverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungs- Kenntnis zu nehmen. weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen. plans Nr. 16 keine Stellungnahme vom 29.07.2010 vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.10.2010 über die Ziele der Planung informiert und um Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme vom 29.07.2010 bezieht sich auf die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 (ehem. Hallenbad). In dieser Stellungnahme wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern ein Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen aufnommen wird. … der Anregung zu Aufgrund der natürlich vorkommenden hohen Der Anregung wird gefolgt. Grundwasserstände sollte eine Versickerung von Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des folgen. Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung Niederschlagswasser nicht erfolgen. oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das Niederschlagswasser wird stattdessen auf Grund der natürlich vorkommenden hohen Grundwasserstände in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Zur Verringerung eines starken Oberflächenabflus- Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Regen- … die Mitteilung zur ses - und damit auch Entlastung der Kanalisation - wassers auf dem Grundstück trifft der Bebauungs- Kenntnis zu nehmen. wäre es wünschenswert, das Regenwasser zu plan keine gegensätzlichen Festsetzungen. Eine speichern und als Brauchwasser z. B. für die Be- Nutzung als Brauchwasser ist daher möglich. wässerung des Gartens oder zur Toilettenspülung zu nutzen.