Daten
Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
1.
Infracor, Chemistry Servi- Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt.
ten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
ces
Schreiben vom 26.10.2010
Durch die Planung werden keine von Thyssengas Entfällt.
… die Mitteilung zur
2.
Thyssengas
Schreiben vom 28.10.2010
GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betrofKenntnis zu nehmen.
fen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von
Thyssengas nicht vorgesehen.
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.
3.
Geologischer Dienst NRW Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … die entsprechenden
Schreiben vom 03.11.2010
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 Aus Gründen der Vorsorge werden im Anschluss an Hinweise in das Verfahmit der Untergrundklasse S (S Gebiete relativ die textlichen Festsetzungen Hinweise auf die ren aufzunehmen.
Sümpfungsmaßnahmen, den möglichen Grundwasflachgründige Sedimentbecken).
(Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologi- seranstieg und auf die Erbebenzone auf die Grundschen Untergrundklassen der Bundesrepublik wasserabsenkung aufgenommen.
Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein Westfalen (Juni 2006)1.
Aus geowissenschaftlicher Sicht sind als Bestandteil des Bebauungsplans folgende Kennzeichnungen empfehlenswert:
1) Hinweis auf Erdbebenzone 2 S
2) Hinweis auf Grundwasserabsenkung / Grundwasserwiederanstieg
3) Hinweis auf langfristige Sümpfungsauswirkungen
4
Amprion GmbH
Schreiben vom 03.11.2010
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt
keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen der Planung beteiligt.
Kenntnis zu nehmen.
Unternehmen beteiligt haben.
5.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 03.11.2010
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt.
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON
Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- der Planung beteiligt.
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
6.
RWE Power AG
Liegenschaften und Umsiedlungen
Schreiben vom 04.11.2010
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte
des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im
gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grund-
Der Anregung wird gefolgt. Im Anschluss an die … der Anregung zu
textlichen Festsetzungen, die Bestandteil der Plan- folgen.
zeichnung sind, ist unter der Ziffer C das gesamte
Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Des Weiteren ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich in diesem Teilbereich humose Böden
befinden, die empfindlich gegen Bodendruck und im
Allgemeinen kaum tragfähig sind.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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bau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke"
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
7.
Bezirksregierung
Arnsberg
Abt. 6 Bergbau und Energie NRW
Schreiben vom 05.11.2010
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef" liegt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef' ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften
und Umsiedlung in 504.16 Köln. Nach den hier
vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach
den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
Die Ausführungen zum möglichen Grundwasseranstieg werden zur Kenntnis genommen. Aus Gründen
der Vorsorge wird im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, indem
auf die Grundwasserabsenkung aufmerksam gemacht und darauf verwiesen wird, dass nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen
ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten ist.
… einen entsprechenden Hinweis auf den
möglichen Grundwasseranstieg
aufzunehmen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die Die RWE Power AG ist an dem Verfahren beteiligt … die Mitteilung zur
worden.
Kenntnis zu nehmen.
RWE Power AG zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
8.
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 09.11.2010
Es bestehen seitens der Wehrverwaltung grund- Entfällt
sätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung
der Planung.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
9
IHK
Köln
Zweigstelle
Rhein-Erft
Schreiben vom 09.11.2010
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 11.11.2010
Es wird mitgeteilt, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer keine Anmerkungen bezüglich der Änderung vorgetragen werden.
Aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege wird angeregt, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung
unterliegen würde, auf dem Kirchengrundstücken
zu erfassen (außerhalb der Baufenster) und gem.
§ 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzusetzen. Durch den Erhalt der Bäume könnte der parkartige Charakter erhalten bleiben. Hierdurch bleibt
zugleich ein Trittstein in dem von Zwergfledermäusen und Vögeln genutzten Flugkorridor zu den
westlich angrenzenden Grünstrukturen bestehen
(s. ASP, S. 23).
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
Entfällt
Auf Grund einer nochmaligen Begehung des Plan- … der Anregung nicht
gebietes im Januar 2011 ist festgestellt worden, zu folgen.
dass alle schützenswerten Bäume, die außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, unter
die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen. Da
der Bebauungsplan nichts vorschreiben muss, was
bereits auf einer anderen gesetzlichen Grundlage
geregelt ist, wird auf die Erhaltungsfestsetzung der
jeweiligen Bäume in der Planzeichnung verzichtet.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zur Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. … einen entsprechenEingriffsminimierung sind Erdarbeiten auf die Bau- Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen ist ein den Hinweis aufzuHinweis dahingehend aufgenommen, dass die er- nehmen, wann die erfenster zu beschränken.
Ich weise daraufhin, dass bei baulichen Vorhaben forderlichen Gehölzfällungen und Erdarbeiten au- forderlichen Gehölzfälartenschutzrechtliche Belange nach § 39 Bundes- ßerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März lungen und Erdarbeiten
durchgeführt
werden
naturschutzgesetz zu beachten sind Daher ist zu bis September durchzuführen sind.
dürfen.
gewährleisten, dass durch die erforderliche Fällung
von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder
Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden.
Ich bitte um Beachtung, dass die erforderlichen
Gehölzfällungen und Erdarbeiten außerhalb der
Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum März bis September durchzuführen sind (s. ASP, S. 24).
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des … die Ausführungen
Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung zur Kenntnis zu nehWasserbehörde abzustimmen
oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt, men.
wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das
Niederschlagswasser wird stattdessen in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet.
Der Verzicht auf die Versickerung auf den Grundstücken wird zudem durch die Stellungnahme des
Erftverbandes vom 11.11.2010 gestützt, wonach auf
Grund der natürlich vorkommenden Grundwasserstände empfohlen worden ist, auf eine Versickerung
von Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes zu verzichten.
Anlage A) Abwägungsliste
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BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes beste11
Erftverband
Schreiben vom 11.11.2010
hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende
Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung
beachtet werden:
Unsere Stellungnahme vom 29.07.2010 ist auch Der Stadtverwaltung liegt im Rahmen des Beteili- … die Mitteilung zur
gungsverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungs- Kenntnis zu nehmen.
weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen.
plans Nr. 16 keine Stellungnahme vom 29.07.2010
vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit Schreiben vom 22.10.2010 über die Ziele der
Planung informiert und um Stellungnahme gebeten
worden. Die Stellungnahme vom 29.07.2010 bezieht sich auf die 4. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 16 (ehem. Hallenbad). In dieser Stellungnahme
wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern ein Hinweis auf flurnahe Grundwasserstände vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen aufnommen wird.
… der Anregung zu
Aufgrund der natürlich vorkommenden hohen Der Anregung wird gefolgt.
Grundwasserstände sollte eine Versickerung von Da es sich bei den Grundstücken innerhalb des folgen.
Plangebietes nicht um eine erstmalige Bebauung
Niederschlagswasser nicht erfolgen.
oder Befestigung im Sinne des § 51 a LWG handelt,
wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Das
Niederschlagswasser wird stattdessen auf Grund
der natürlich vorkommenden hohen Grundwasserstände in den vorhandenen und ausreichend dimensionierten Mischwasserkanal im Bereich des Meßweges eingeleitet.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB, Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 5. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Zur Verringerung eines starken Oberflächenabflus- Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Regen- … die Mitteilung zur
ses - und damit auch Entlastung der Kanalisation - wassers auf dem Grundstück trifft der Bebauungs- Kenntnis zu nehmen.
wäre es wünschenswert, das Regenwasser zu plan keine gegensätzlichen Festsetzungen. Eine
speichern und als Brauchwasser z. B. für die Be- Nutzung als Brauchwasser ist daher möglich.
wässerung des Gartens oder zur Toilettenspülung
zu nutzen.