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Info GB (Auswirkungen des neuen ÖPNVG NRW auf den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 143/2007 24.10.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Auswirkungen des neuen ÖPNVG NRW auf den Kreis Euskirchen Bedingt durch das Gesetz zur Änderung des ÖPNVG NRW vom 19.06.2007 wurde die ÖPNVFörderung mit Wirkung ab dem Jahr 2008 neu geregelt. Im Folgenden sollen die Auswirkungen bezogen auf den Kreis Euskirchen dargestellt werden: 1. Bisherige Fördersituation Bis einschließlich 2007 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖPNV seitens des Landes folgende Mittel: a) Organisationspauschale gem. § 14 Abs. 2 ÖPNVG NRW Diese jährliche Pauschale war zu verwenden für die allgemeine Förderung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV sowie die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Die Pauschale wurde von ursprünglich 1.000.000 DM reduziert auf 179.000 € im Jahr 2004 und auf 150.000 € seit 2005. Der Kreis Euskirchen hat diese Mittel bisher zur Finanzierung des Zweckverbandes VRS und eigener Personalkosten im Bereich ÖPNV verwandt. Darüber hinaus gehende Mittel wurden an die KVE als Managementgesellschaft des Kreises weitergeleitet. b) Fahrzeugförderung gem. § 13 ÖPNVG NRW Entsprechend der Verkehrsleistungen, die die Verkehrsunternehmen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen erbracht haben, erhielt der Kreis Euskirchen bis einschließlich 2007 eine jährliche Förderung. Der Stadt Euskirchen wurde durch die Bezirksregierung entsprechend der im Stadtgebiet Euskirchen erbrachten Betriebsleistungen eine gesonderte Förderung gewährt. Bezogen auf den Kreis Euskirchen ergaben sich in den letzten Jahren folgende Zuwendungen (ca. Beträge) : Förderjahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Höhe der Zuwendung 518.000 € 329.000 € 325.000 € 260.000 € 260.000 € 352.000 € 261.000 € Die Reduzierung zwischen den Jahren 2001 und 2002 ist bedingt durch die Einführung des TaxiBusSystems, da die Betriebsleistungen, resultierend aus den TaxiBus-Fahrten aufgrund einer Vorgabe des Landes (Verwaltungsvorschrift) bei der Berechnung der Zuwendung unberücksichtigt blieben. 2 Die Erhöhung in 2006 war begründet durch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Landesmittel, nicht durch einen Anstieg der Betriebsleistungen. Die Zuwendungen wurden durch den Kreis Euskirchen an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weitergeleitet, die überwiegend Leistungen im allgemeinen Linienverkehr (§§ 42 u. 43.2 PBefG) erbringen. Dabei war die Zuwendungshöhe wiederum an die im Kreis Euskirchen erbrachte Verkehrsleistung gekoppelt. Bei Verkehrsunternehmen, die im Gebiet mehrerer Aufgabenträger tätig sind, haben sich die Aufgabenträger nach Abstimmung entsprechend der in ihrem Gebiet erbrachten Verkehrsleistungen beteiligt. Die geförderten Fahrzeuge mussten überwiegend im Linienverkehr nach § 42 PBefG im Land NRW eingesetzt werden. Die Verkehrsunternehmen konnten jedoch nicht verpflichtet werden, die geförderten Busse nur oder überwiegend im Kreis Euskirchen einzusetzen. Neben der Fahrzeugförderung konnten auch „sonstige Investitionsmaßnahmen des ÖPNV“ gefördert werden. 2. Fördersituation 2008 - 2010 Die bisherige ÖPNV-Fahrzeugförderung wird ab 2008 von der ÖPNV-Pauschale abgelöst. Die zukünftige ÖPNV-Pauschale setzt sich zusammen aus einem festgelegten Anteil an der bisherigen Fahrzeugförderung und einem festgelegten Anteil an der bisherigen Organisationspauschale. Die Höhe der Förderung wird bis zum Jahr 2010 festgeschrieben. Ab 2011 erfolgt eine Erhöhung, da ab diesem Zeitpunkt die Mittel, die die Verkehrsunternehmen derzeit als Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr erhalten (§ 45 a PBefG) in die ÖPNV-Pauschale einfließen sollen. Bezogen auf den Kreis Euskirchen ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2010 eine Zuwendungshöhe von 397.267,79 €. Gegenüber der Zuwendungen für 2007 (258.500 € + 150.000 = 408.500 €) ist dies eine Reduzierung in Höhe von 11.232 €. Entsprechend der ab 01.01.2008 geltenden Vorschriften „sind 80 % der Pauschale für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten; die übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.“ 3. Überlegungen zur Verwendung der ÖPNV-Mittel ab 2008 Resultierend aus diesen Vorgaben werden Überlegungen angestellt, nach welchen Maßstäben, die zu verteilenden Mittel aus der ÖPNV-Pauschale an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden. Einige Aufgabenträger (z.B. im AVV) wollen die Fahrzeugförderung auch in Zukunft beibehalten. Unter den Aufgabenträgern im Regierungsbezirk Köln wurde verabredet, sich im November in einer Arbeitsgruppe mit diesem Thema zu befassen. Aus Sicht des Kreises Euskirchen ist hierbei die besondere Situation zu berücksichtigen, dass ca. 1/3 der ÖPNV-Leistungen durch den TaxiBus erbracht werden und nach den bisherigen Richtlinien die Fördervoraussetzungen für TaxiBus-Fahrzeuge (Niederflurtechnik) aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllbar waren. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)