Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 143/2007
24.10.2007
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
Auswirkungen des neuen ÖPNVG NRW auf den Kreis Euskirchen
Bedingt durch das Gesetz zur Änderung des ÖPNVG NRW vom 19.06.2007 wurde die ÖPNVFörderung mit Wirkung ab dem Jahr 2008 neu geregelt.
Im Folgenden sollen die Auswirkungen bezogen auf den Kreis Euskirchen dargestellt werden:
1.
Bisherige Fördersituation
Bis einschließlich 2007 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖPNV
seitens des Landes folgende Mittel:
a) Organisationspauschale gem. § 14 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Diese jährliche Pauschale war zu verwenden für die allgemeine Förderung der Planung, Organisation
und Ausgestaltung des ÖPNV sowie die Aufstellung von Nahverkehrsplänen.
Die Pauschale wurde von ursprünglich 1.000.000 DM reduziert auf 179.000 € im Jahr 2004 und auf
150.000 € seit 2005. Der Kreis Euskirchen hat diese Mittel bisher zur Finanzierung des
Zweckverbandes VRS und eigener Personalkosten im Bereich ÖPNV verwandt. Darüber hinaus
gehende Mittel wurden an die KVE als Managementgesellschaft des Kreises weitergeleitet.
b) Fahrzeugförderung gem. § 13 ÖPNVG NRW
Entsprechend der Verkehrsleistungen, die die Verkehrsunternehmen auf dem Gebiet des Kreises
Euskirchen erbracht haben, erhielt der Kreis Euskirchen bis einschließlich 2007 eine jährliche
Förderung. Der Stadt Euskirchen wurde durch die Bezirksregierung entsprechend der im Stadtgebiet
Euskirchen erbrachten Betriebsleistungen eine gesonderte Förderung gewährt.
Bezogen auf den Kreis Euskirchen ergaben sich in den letzten Jahren folgende Zuwendungen (ca.
Beträge) :
Förderjahr
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Höhe der Zuwendung
518.000 €
329.000 €
325.000 €
260.000 €
260.000 €
352.000 €
261.000 €
Die Reduzierung zwischen den Jahren 2001 und 2002 ist bedingt durch die Einführung des TaxiBusSystems, da die Betriebsleistungen, resultierend aus den TaxiBus-Fahrten aufgrund einer Vorgabe
des Landes (Verwaltungsvorschrift) bei der Berechnung der Zuwendung unberücksichtigt blieben.
2
Die Erhöhung in 2006 war begründet durch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden
Landesmittel, nicht durch einen Anstieg der Betriebsleistungen.
Die Zuwendungen wurden durch den Kreis Euskirchen an öffentliche und private
Verkehrsunternehmen weitergeleitet, die überwiegend Leistungen im allgemeinen Linienverkehr (§§
42 u. 43.2 PBefG) erbringen. Dabei war die Zuwendungshöhe wiederum an die im Kreis Euskirchen
erbrachte Verkehrsleistung gekoppelt.
Bei Verkehrsunternehmen, die im Gebiet mehrerer Aufgabenträger tätig sind, haben sich die
Aufgabenträger nach Abstimmung entsprechend der in ihrem Gebiet erbrachten Verkehrsleistungen
beteiligt.
Die geförderten Fahrzeuge mussten überwiegend im Linienverkehr nach § 42 PBefG im Land NRW
eingesetzt werden. Die Verkehrsunternehmen konnten jedoch nicht verpflichtet werden, die
geförderten Busse nur oder überwiegend im Kreis Euskirchen einzusetzen.
Neben der Fahrzeugförderung konnten auch „sonstige Investitionsmaßnahmen des ÖPNV“ gefördert
werden.
2.
Fördersituation 2008 - 2010
Die bisherige ÖPNV-Fahrzeugförderung wird ab 2008 von der ÖPNV-Pauschale abgelöst.
Die zukünftige ÖPNV-Pauschale setzt sich zusammen aus einem festgelegten Anteil an der
bisherigen
Fahrzeugförderung
und
einem
festgelegten
Anteil
an
der
bisherigen
Organisationspauschale. Die Höhe der Förderung wird bis zum Jahr 2010 festgeschrieben.
Ab 2011 erfolgt eine Erhöhung, da ab diesem Zeitpunkt die Mittel, die die Verkehrsunternehmen
derzeit als Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr erhalten (§ 45 a PBefG) in die ÖPNV-Pauschale
einfließen sollen.
Bezogen auf den Kreis Euskirchen ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2010 eine Zuwendungshöhe
von 397.267,79 €. Gegenüber der Zuwendungen für 2007 (258.500 € + 150.000 = 408.500 €) ist dies
eine Reduzierung in Höhe von 11.232 €.
Entsprechend der ab 01.01.2008 geltenden Vorschriften „sind 80 % der Pauschale für Zwecke des
ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten; die
übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische
Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.“
3.
Überlegungen zur Verwendung der ÖPNV-Mittel ab 2008
Resultierend aus diesen Vorgaben werden Überlegungen angestellt, nach welchen Maßstäben, die
zu verteilenden Mittel aus der ÖPNV-Pauschale an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden.
Einige Aufgabenträger (z.B. im AVV) wollen die Fahrzeugförderung auch in Zukunft beibehalten.
Unter den Aufgabenträgern im Regierungsbezirk Köln wurde verabredet, sich im November in einer
Arbeitsgruppe mit diesem Thema zu befassen.
Aus Sicht des Kreises Euskirchen ist hierbei die besondere Situation zu berücksichtigen, dass ca. 1/3
der ÖPNV-Leistungen durch den TaxiBus erbracht werden und nach den bisherigen Richtlinien die
Fördervoraussetzungen für TaxiBus-Fahrzeuge (Niederflurtechnik) aus wirtschaftlichen Gründen nicht
erfüllbar waren.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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