Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 20.03.2008
Fachbereich: III
Az.: 23
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-31/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 09.04.2008
Gemeinderat am 24.04.2008
- öffentlich -
Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2008
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 14.02.2008 den
o.g. Antrag der CDU-Fraktion zur detaillierten Beratung in den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Der Antrag ist als Anlage nochmals beigefügt.
Dass es gilt, die Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum attraktiv zu
gestalten, steht außer Frage. An diesem Thema wird im Rahmen unserer
Möglichkeiten an vielen Stellschrauben gearbeitet und muss auch weiterhin aktiv
gearbeitet werden Der vorliegende Antrag sollte dazu genutzt werden, die
Grundsatzproblematik zu diskutieren. Bezüglich des konkreten Antrages ergeben
sich viele offene Fragen.
Fragenkatalog
Die Grundsatzfrage bleibt zu diskutieren, ob der hier vorgeschlagene Weg, dem Ziel
Bau- und Kaufwillige in der Gemeinde anzusiedeln, nachhaltig gerecht wird. Bund
und Land haben sich aus der Eigenheimfinanzierung verabschiedet. Der
Geburtenschwund schreitet unaufhaltsam voran. Wie wird sich Wohnbedarf in der
Zukunft darstellen? Wird die Nutzung von Wohnraum im Innenbereich der Ortslagen
nicht noch mehr Bedeutung erfahren? Sind für den Normalbürger zukünftig nicht nur
noch Um- und Ausbauten finanzierbar? Ist es nicht der berühmte Tropfen auf den
heißen Stein? Wie reagieren die derzeit im Gemeindebereich wohnenden jungen
Familien, die das 1. 2. 3. Kind erwarten? Sind nicht andere Standortfaktoren für eine
Ansiedlung in Vettweiß von größerer Bedeutung? Ist das Geld nicht besser dort
angesiedelt, damit es allen jungen Familien zu Gute kommt.
Wenn man zu einer Förderung kommen möchte. Welchen Finanzbedarf möchte man
zur Verfügung stellen? Es handelt sich um freiwillige Ausgaben, die bei einer
längerfristigen Bindung (10 Jahre) andere freiwillige Leistungen, sofern man sich im
Sicherungskonzept befindet, - was nicht unrealistisch ist – aufgrund der
eingegangenen Rechtsverpflichtung mindert.
Wie sollen die Förderkriterien im konkreten aussehen? Wer erhält wann, welche
Beträge? Eheleute/eheähnliche Gemeinschaften/Einzelpersonen mit Kind bei
Neubauten zum Zeitpunkt der Bauantragstellung/Fertigstellung in einer
Summe/jährlich auf 10 Jahre verteilt? Viele junge Leute bauen bevor Kinder geboren
werden. Diese bleiben außen vor!? Schwangere? Was ist Neubau? Was ist An- und
Umbau? Bei Geburt eines Kindes Zusatzförderung pro Kind für die verbleibende 10
Jahresfrist oder Neubeginn der 10 Jahresfrist? Gilt dies auch bei Kauf von
bestehenden Häusern? Übernahme elterlicher Wohnobjekte im Rahmen der Erbfolge
mit Auszahlung sonstiger Erben? Wie ist die Rückzahlung rechtlich ab zu sichern,
sofern die Förderkriterien nicht eingehalten werden?
Zu bedenken bleibt, dass bei individueller Förderung nur ein eng begrenzter Kreis
Vorzüge erfährt. Viele „Andere“ in gleicher Lage, die schon hier wohnen und eine
Familie gründen wollen, gehen leer aus.
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.